G
Gast
Gast
Ich bin männlich, vierundzwanzig Jahre alt und bin mit einem
"Freund" zerstritten und auf Kriegsfuß.
Es fing alles damit an, dass wir in der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag miteinander unterwegs waren. Wir tranken auch Alkohol. Hierzu ist zu sagen, dass wir Alkohol in Maßen konsumiert haben. Ein "Blackout"
ist somit vollkommen ausgeschlossen.
Als wir die Straße entlang gingen, bemerkten wir sofort, dass die Autospiegel der an der Fahrbahn geparkten Fahrzeuge von irgendjemandem abgeschlagen
oder eventuell abgetreten wurden.
Nachdem wir beide am Ende der Straße angekommen waren, hielt ein Wagen auf der Fahrbahn. Der Fahrer fragte uns, ob wir wüssten wer die Kraftfahrzeuge beschädigt hätte. Selbstverständlich verneinten wir, da wir tatsächlich überhaupt nichts Sachdienliches beobachtet haben.
Also setzten wir unseren Weg Richtung Heimat fort. Der Fahrer folgte uns bis zu meiner Wohnung, wo bereits die durch diesen alarmierte Polizei wartete. Der Zeuge äußerte auf die Frage der Polizisten, ob er uns bei der Tatausführung gesehen hätte: "Ich habe die nicht gesehen, aber die waren das bestimmt." In meinen Augen
ist das eine üble Nachrede.
Ich beauftragte meinen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung einer beratenden Funktion. Mich traf der Schlag, als mir mein Verteidiger sagte, dass mein "Freund" gegen mich
bei der Polizei ausgesagt hätte. Selbstverständlich sprach ich ihn darauf an, woraufhin er antwortete, dass er von dem Polizisten unter Druck gesetzt worden sei und dieser ihm das Angebot unterbreitet hätte, das Ermittlungsverfahren gegen ihn einzustellen, wenn er aussagen würde, dass ich die Straftat begangen hätte.
Seine Argumentation, weshalb er auf das Angebot eingegangen wäre, lautete wie folgt: "Meine Mutter hat mir angedroht, dass sie mich rauswerfen wird und sie ihm riet mich ganz einfach zu belasten, da er an seine Ausbildungsstelle denken sollte."
Ich bin nicht zur Vernehmung gegangen, da ich die Methoden der Polizei kenne. Die wollen einen überführen, auch wenn man unschuldig ist. Aus diesem Grund, reagiere ich erst, wenn die Staatsanwaltschaft mich vorlädt.
Ich durfte mich bereits Anfang des Jahres einer Erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen. Das Gerichtsverfahren findet am 10. Dezember statt. Weder existieren Bild - oder Videoaufnahmen, welche mich belasten,, geschweige denn Fingerabdrücke, die mich als Täter identifizieren könnten. In diesem Fall müsste das Urteil "In dubio pro reo", beziehungsweise im Zweifel
für den Angeklagten lauten.
Reagiere ich über, wenn ich den Kontakt abgebrochen habe, oder ist diese Reaktion gerechtfertigt. Was sollte ich am besten machen ?
"Freund" zerstritten und auf Kriegsfuß.
Es fing alles damit an, dass wir in der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag miteinander unterwegs waren. Wir tranken auch Alkohol. Hierzu ist zu sagen, dass wir Alkohol in Maßen konsumiert haben. Ein "Blackout"
ist somit vollkommen ausgeschlossen.
Als wir die Straße entlang gingen, bemerkten wir sofort, dass die Autospiegel der an der Fahrbahn geparkten Fahrzeuge von irgendjemandem abgeschlagen
oder eventuell abgetreten wurden.
Nachdem wir beide am Ende der Straße angekommen waren, hielt ein Wagen auf der Fahrbahn. Der Fahrer fragte uns, ob wir wüssten wer die Kraftfahrzeuge beschädigt hätte. Selbstverständlich verneinten wir, da wir tatsächlich überhaupt nichts Sachdienliches beobachtet haben.
Also setzten wir unseren Weg Richtung Heimat fort. Der Fahrer folgte uns bis zu meiner Wohnung, wo bereits die durch diesen alarmierte Polizei wartete. Der Zeuge äußerte auf die Frage der Polizisten, ob er uns bei der Tatausführung gesehen hätte: "Ich habe die nicht gesehen, aber die waren das bestimmt." In meinen Augen
ist das eine üble Nachrede.
Ich beauftragte meinen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung einer beratenden Funktion. Mich traf der Schlag, als mir mein Verteidiger sagte, dass mein "Freund" gegen mich
bei der Polizei ausgesagt hätte. Selbstverständlich sprach ich ihn darauf an, woraufhin er antwortete, dass er von dem Polizisten unter Druck gesetzt worden sei und dieser ihm das Angebot unterbreitet hätte, das Ermittlungsverfahren gegen ihn einzustellen, wenn er aussagen würde, dass ich die Straftat begangen hätte.
Seine Argumentation, weshalb er auf das Angebot eingegangen wäre, lautete wie folgt: "Meine Mutter hat mir angedroht, dass sie mich rauswerfen wird und sie ihm riet mich ganz einfach zu belasten, da er an seine Ausbildungsstelle denken sollte."
Ich bin nicht zur Vernehmung gegangen, da ich die Methoden der Polizei kenne. Die wollen einen überführen, auch wenn man unschuldig ist. Aus diesem Grund, reagiere ich erst, wenn die Staatsanwaltschaft mich vorlädt.
Ich durfte mich bereits Anfang des Jahres einer Erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen. Das Gerichtsverfahren findet am 10. Dezember statt. Weder existieren Bild - oder Videoaufnahmen, welche mich belasten,, geschweige denn Fingerabdrücke, die mich als Täter identifizieren könnten. In diesem Fall müsste das Urteil "In dubio pro reo", beziehungsweise im Zweifel
für den Angeklagten lauten.
Reagiere ich über, wenn ich den Kontakt abgebrochen habe, oder ist diese Reaktion gerechtfertigt. Was sollte ich am besten machen ?