W
Windmuehle
Gast
Zu meiner Person, ich komme aus Rußland und lebe seit ca. 2 Jahren in Deutschland. Meinen ersten Job habe ich am 01. August 2008 über eine Zeitarbeitsfirma begonnen, hier habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30. August 2009. Der errechnete Entbindungstermin meines ersten Kindes ist der 08.08.2009.
Da die Spedition wo ich als kaufmännische Angestellte im Büro beschäftigt war momentan sehr wenig Aufträge hat, möchte mich die Zeitarbeitsfirma in ein "Beschäftigungsverbot treiben". Seit einer Woche bin ich zuhause in Bereitschaft, die Zeitarbeitsfirma hat mir mitgeteilt, dass Sie momentan nur arbeiten im Lager haben aber nicht im Büro.
Die Zeitarbeitsfirma möchte nun, dass ich ab dem 01.03.09 im Beschäftigungsverbot bin, welche finanziellen Nachteile habe ich bzgl. des Elterngeldes sowie des Mutterschaftsgeld zu erwarten?
Meine Fragen:
- ich gehe davon aus, dass ich aufgrund des Beschäftigungsverbotes mein Gehalt weiter bekomme!?
- für welchen Zeitraum bekomme ich mein Gehalt für das Beschäftigungsverbot weiter?
- werden meine Gehälter aus den Monaten im Beschäftigungsverbot beim Berechnen des Elterngeldes berücksichtigt?
- werden die Zeiten des Beschäftigungsverbotes auf das Elterngeld angerechnet?
- welcher Berechnungszeitraum zählt für die Berechnung des Elterngeldes?
- wie hoch ist das Elterngeld bei einem durchschnittlichen Nettolohn von 1000,00 Euro?
- für welchen Zeitraum bekomme ich Elterngeld?
- für welchen Zeitraum bekomme ich Mutterschaftsgeld?
- wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Für informative Antworten sowie Berechnungen bedanke ich mich im Voraus
Da die Spedition wo ich als kaufmännische Angestellte im Büro beschäftigt war momentan sehr wenig Aufträge hat, möchte mich die Zeitarbeitsfirma in ein "Beschäftigungsverbot treiben". Seit einer Woche bin ich zuhause in Bereitschaft, die Zeitarbeitsfirma hat mir mitgeteilt, dass Sie momentan nur arbeiten im Lager haben aber nicht im Büro.
Die Zeitarbeitsfirma möchte nun, dass ich ab dem 01.03.09 im Beschäftigungsverbot bin, welche finanziellen Nachteile habe ich bzgl. des Elterngeldes sowie des Mutterschaftsgeld zu erwarten?
Meine Fragen:
- ich gehe davon aus, dass ich aufgrund des Beschäftigungsverbotes mein Gehalt weiter bekomme!?
- für welchen Zeitraum bekomme ich mein Gehalt für das Beschäftigungsverbot weiter?
- werden meine Gehälter aus den Monaten im Beschäftigungsverbot beim Berechnen des Elterngeldes berücksichtigt?
- werden die Zeiten des Beschäftigungsverbotes auf das Elterngeld angerechnet?
- welcher Berechnungszeitraum zählt für die Berechnung des Elterngeldes?
- wie hoch ist das Elterngeld bei einem durchschnittlichen Nettolohn von 1000,00 Euro?
- für welchen Zeitraum bekomme ich Elterngeld?
- für welchen Zeitraum bekomme ich Mutterschaftsgeld?
- wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Für informative Antworten sowie Berechnungen bedanke ich mich im Voraus