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Einstweilige Verfügung

G

Gelöscht 58773

Gast
Hallo,

ich benötige bei der Situation etwas Hilfe. Ich weiß, dass ich hier keinen Rechtsbeistand bekommen kann und mir den suchen sollte, was ich auch wohl tun werde, aber ich wäre trotzdem gerne um ein paar Infos reicher. Ich möchte auch bitte nicht über die Richtigkeit der Verhaltensweisen oder ähnliches diskutieren.

Folgender Sachverhalt:

Ich lebte in WG-artigen Verhältnissen in denen es durch erhebliche Provokation der Gegenseite zu Gewalttätigkeiten meinerseits kam, die aber einige Monate zurück liegen. Sie waren "nicht schlimm" und ich weiß, dass es falsch war. Ich war jedoch sehr hilflos und bin auch kein aggressiver Mensch. Die andere Partei leidet möglicherweise wohl an einer Borderline-Störung (wobei ich aber kein Arzt bin) mit einer Psychose. Ist also total auf mich fixiert, behauptet aber gleichzeitig auch über mich, dass ich sie mit Wanzen abhören würde, etc pp.

Ich war 4 Wochen in einer Klinik in Ort A, am vorletzten Tag kam ein Arzt zu mir, es gäbe ein Polizeieinsatz in meiner Wohnung. Angeblich hätte ich die andere Person eingesperrt, sodass sie die Wohnung nicht mehr verlassen konnte. Was natürlich nicht stimmt, dafür habe ich auch glaubwürdige Zeugen. Am nächsten Tag wurde ich entlassen und ging Heim um alles dafür vorzubereiten um endlich dort weg zu kommen. Als ich ankam war jedoch das Schloss ausgwechselt. Die Polizei die ich anrief wollte mir keine Auskunft über irgendwas geben. Über Dritte erfuhr ich dann dass wohl eine einstweilige Verfügung läuft und ich mich der Person nicht mehr nähern darf, bzw auch nicht mehr in die Wohnung. Es würde wohl auch eine Anzeige wegen Körperverletzung laufen.

Nach einigen Regelungen bin ich jetzt nach Ort B gezogen und versuche dort alles zu regeln. Jetzt habe ich etwas Luft zum Durchatmen und möchte mich diesem Problem stellen. Ich habe mich hier auch angemeldet und alles, habe aber jetzt überhaupt kein offizielles Schreiben oder ähnliches in der Hand und weiß auch gar nicht was abgeht. Seitdem ich entlassen wurde sind jetzt auch ca 2 Wochen vergangen. Mein Zeug ist jetzt aus der Wohnung, ich bekomme aber auch noch regelmässig SMS, dass sie immer noch Gespräche von mir hört, dass ich dies und das geklaut hätte und weiß der Geier.

Was tue ich jetzt am Besten und was kommt eventuell auf mich zu?
 

Burbacher

Aktives Mitglied
Schatten,

wie Du richtig bemerkst, gibt es hier keine Rechtsberatung. Ich bin auch kein Jurist, und ich kann dir nur raten, zu einem Anwalt zu gehen, der dann deine Interessen vertritt.
Wenn Du nicht das nötige Kleingeld für den Anwalt hast, stellt der einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.
Nimm alles, was Du an Schriftkram zu diesem Vorfall hast, mit und leg es dem Anwalt vor.
Der Rest regelt sich dann.

Ich wünsche dir Erfolg!

Burbacher
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo, Schatten,

für mich hört sich das an wie ein riesiges Knäuel an Vorwürfen und Beschuldigungen, die am Ende ausgehen wie das berühmte Hornberger Schiessen.

Da Du jetzt woanders wohnst, hast Du Deine Ruhe. Vermutlich wirst Du mit Schreiben rechnen müssen, die von der Staatsanwaltschaft kommen. Man wird Dir Fragen stellen, um den einzelnen Sachverhalt zu klären. Du kannst in Ruhe die Sache klar stellen, dafür benötigst Du klare Formulierungen. Wenn Du unsicher bist, ist ein Rechtsanwalt eine gute Sache. In jedem Fall bleib ruhig und warte mal ab, mit welchen faulen Tomaten die Gegenseite schiesst.

Und wie geschrieben: Nach meinem Eindruck geht es wie das Hornberger Schiessen aus. Viel Lärm - und am Ende kommt für niemanden etwas raus. Also bleib' schön cool. Abwarten und Tee trinken.

LG, Nordrheiner
 

Wiedehopf

Mitglied
Eine einstweilige Verfügung wird erst wirksam, wenn sie Dir gerichtlich zugestellt wurde.
Solange das nicht passiert ist, kannst Du tun, was Du willst.

Sie kann Dir, trotz Umzuges in einen anderen Ort, dann zugestellt werden, wenn Du Dich beim Einwohnermeldeamt Deines neuen Wohnortes angemeldet hast.
Hast Du dies getan, dann ist Dir hinsichtlich einer bislang nicht erfolgten Zustellung nichts vorzuwerfen.

Wird sie Dir noch zugestellt, und sie ist Deiner Meinung nach aufgrund falscher Behauptungen zustande gekommen, dann setze Dich dagegen zur Wehr.
Vor einem Zivilgericht, denn die einstweiligen Verfügungen (von denen Du hier schreibst) sind Sache des Zivilrechts.
(meistens werden jene von Rechtspflegern erlassen)

Sie sind im Übrigen auch nicht billig, und die Kosten werden Dir in Rechnung gestellt.

Aber ... - noch hast Du keine erhalten ...
Und: für den Erlass einer solchen muss schon ein sehr schwerwiegender Grund vorliegen, denn jene bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in Deine Freiheitsrechte.
 

schnatti

Sehr aktives Mitglied
Zu den sms: die würde ich nicht löschen sondern erst mal schön behalten. Wer weiß welchen Nutzen sie noch einmal haben. Und ich würde auf keinen Fall je darauf antworten.
 
G

Gast

Gast
"Über Dritte erfuhr ich dann dass wohl eine einstweilige Verfügung läuft und ich mich der Person nicht mehr nähern darf, bzw auch nicht mehr in die Wohnung. Es würde wohl auch eine Anzeige wegen Körperverletzung laufen."

Wer sind diese "Dritten"? Irgendwelche Klatschtanten? Ignorieren.
Und künftig nicht mehr hauen.
 

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