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Einlöse- und Barauszahlungsgebühren

Natascha74

Aktives Mitglied
dein Link beinhaltet ja schon den Grund, warum er kein Konto erhalten wird.
Vorletzter Absatz:
nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält,

Ein Geringverdiener hat ohnehin weit höhere Gebühren als ein Besserverdiener, der zumindest ein Gratiskonto bekommt und noch andere Zuckerl.
Wenn jetzt jemand durch Arbeitslosigkeit um jeden Euro kämpfen muß um über die Runden zu kommen kann keiner behaupten, daß die Gebühren für das Konto sicher wären.

Das ist das Schlupfloch der Institute.
Öffentlich treten sie als Samariter auf "wir geben allen ein Konto", aber für unerwünschte Fälle gibts immer eine Hintertür.

eine kleine Lebensweisheit:

ein kleiner Verbrecher überfällt eine Bank.
ein großer Verbrecher gründet eine Bank.
 

SerendipityW

Mitglied
Ich glaube durchaus, dass es für den Arbeitgeber sehr umständlich ist, wenn kein Konto vorhanden ist.
Aber ich finds halt vom Grund her schon irgendwie unschön, dass er gekündigt wurde, obwohl er jahrelang liquid war und nie sein Konto überzogen war. Er war selbstständig, das muss ich dazu sagen.
Nunja, so ist es halt, so muss er erstmal damit leben..
 

Natascha74

Aktives Mitglied
Er war selbstständig, das muss ich dazu sagen.
(Gescheiterte?) Selbstständig ist wieder ein anderes Thema.
Sind da Restschulden offen (Finanzamt?)
Weil dann ist es mehr als eine normale Sperrung.
Das wäre dann sehr heikel, da sollte er Profis (Schuldnerberatung?) fragen.
Mit Schulden aus Selbstständigkeit, vor allem bei Vater Staat (Finanzamt usw...) steht man ganze Zeit mit einem Bein hinter Gittern.
 

SerendipityW

Mitglied
Er hat keinerlei Schulden, das ist es ja. Seine Selbstständigkeit lief nie so sehr gut, aber es hat im Spass gemacht (in der Musikszene war er beschäftigt). Er hätte vorher schon Hilfe beantragen können, hat es aber nicht gemacht, weil es immer ging, wenn gleich er keine riesigen Sprünge machen konnte.
Und jetzt geht es gesundheitlich nicht mehr und er ist auch in Behandlung, damit er wieder fit wird, aber das dauert noch eine Weile, vorher wird er nicht arbeiten können. Alles sehr unpraktisch.
 
C

chrismas

Gast
@Natascha

Dessen bin ich mir durchaus bewusst, auch des Umstandes, dass man ab einem bestimmten Betrag an Eingang keine Gebühren mehr zahlen muss.

Aber dennoch ist es alle male billiger als jedes mal jeden Euro an die 15 Euro Bearbeitungsgebühr für einen Scheck zu bezahlen.
 

SerendipityW

Mitglied
Also ich habe mir folgendes nochmal sagen lassen:

"Die Begründung wäre schwammig gewesen und direkt nach der Info, dass ALGII bezogen wird.
Es hieß, das die Grundmenge, die monatlich aufs Konto kommt nicht mehr dem Vertrag ensprechen würde."
Er musste irgendwie ne bestimmte Summe immer drauf bekommen und das war dank ALGII wohl nicht mehr gegeben.
Keine Ahnung, ob das so legitim ist oder nicht...
Aber da bin ich keine Expertin.
 
C

chrismas

Gast
dein Link beinhaltet ja schon den Grund, warum er kein Konto erhalten wird.
Vorletzter Absatz:
nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält,
Das ist immer Sichergestellt, denn durch den Eingang des ALG 2 Bezuges ist die Bank berechtigt, das Geld direkt dann auch einzuziehen oder das Konto auch mit diesen Kosten zu überziehen (geschieht bei mir zum Beispiel ab und an mal, da geht die Bank dann her, zieht das Geld ab, ich bin dann mit 20 Euro im Minus (kam bisher 2 oder 3 mal vor in 5 Jahren) und mit dem nächsten Geldeingang vom Jobcenter wird das Konto ausgeglichen).

Im übrigen an die TE noch einmal:

Es gäbe noch die Möglichkeit, das Geld auf ein Sparbuch zu überweisen, sofern es vorhanden ist. Wenn man dazu noch eine Geldkarte hat, kann man das dann bequem über den Geldautomaten abheben.
 

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