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Einkommen-Steuer absetzen

Murano

Mitglied
Hallo,
Ich hätte mal eine etwas unbedarfte Frage. Habe neulich die Zahlen über Einkommensmillionäre gesehen, die alle paar Jahre veröffentlicht werden. Es sind ja um die 20000. Wie ist das eigentlich bei denen, bzw. generell bei Einkommen. Wird da gezählt was praktisch persönlich erwirtschaftet wurdet und wenn jemand absetzen kann z. B. Vermieter für Reparaturen,Rückzahlungen, Verlust von Firmen, bekommt der dann einfach mehr Netto raus und es wird gesondert abgeschrieben oder verdient der dann auch weniger. Heißt, es gibt in „Wirklichkeit“ viel mehr Leute die regelmäßig über eine Million p.a. kommen?
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Hallo Murano,

auch Millionäre müssen ihre Steuern bezahlen und bekommen nicht einfach "mehr Netto raus". Aber wer mit einer Firma Verluste "erwirtschaftet", kann z.B. diese Verluste auf die kommenden Jahre fortschreiben und damit seine Steuerlast senken. Und so gibt es viele Steuergesetze und Regelungen, die man kennen muss, um sie zu nutzen. Wenn Du einen guten Steuerberater hast, kann er Dir so manches Geld sparen helfen, aber guter Rat ist teuer. Was nützt es, wenn Du 800,-€ für den Steuerberater bezahlst und er Dir 500,-€ Steuern zurück holt? Also gilt auch hier: Wissen bringt Vorteile und wer sich Wissen kaufen kann, hat davon womöglich auch Vorteile.
 
D

Der Realist

Gast
Hallo,
Ich hätte mal eine etwas unbedarfte Frage. Habe neulich die Zahlen über Einkommensmillionäre gesehen, die alle paar Jahre veröffentlicht werden. Es sind ja um die 20000. Wie ist das eigentlich bei denen, bzw. generell bei Einkommen. Wird da gezählt was praktisch persönlich erwirtschaftet wurdet und wenn jemand absetzen kann z. B. Vermieter für Reparaturen,Rückzahlungen, Verlust von Firmen, bekommt der dann einfach mehr Netto raus und es wird gesondert abgeschrieben oder verdient der dann auch weniger. Heißt, es gibt in „Wirklichkeit“ viel mehr Leute die regelmäßig über eine Million p.a. kommen?
Ich habe eine auch eine steuerliche Ausbildung.
Ich würde dir gern Antworten, aber leider finde ich deine Fragestellungen äußerst konfus.

Was ist der Statistik, die du erwähnst errechnet wird, kann ich dir nicht erklären, da du keinen Link für die Studie angegeben hast.
Ich gehe davon aus das mit Einkommensmillionäre das zu versteuernde Einkommen von über eine Millionen gemeint ist. Ein erster Erklärungsansatz hierzu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zu_versteuerndes_Einkommen
 

unbeleidigte Leberwurst

Aktives Mitglied
Bei dem Einkommen sind die relevanten Ausgaben bereits abgezogen.

Verlustanteile an Firmen sind in der Regel aber dann auch tatsächliche Verluste, die dann weh tun und sind nicht nur "Steuerabschreibungsprojekte".
Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Steuerberaters werden da sicherlich vielfach überschätzt.

Anders wird das erst, wenn man sich dem deutschen Fiskus komplett durch Wegzug entzieht, aber diese Möglichkeit haben halt auch längst nicht alle.
Oder wollen das auch nicht.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Hallo,
Ich hätte mal eine etwas unbedarfte Frage. Habe neulich die Zahlen über Einkommensmillionäre gesehen, die alle paar Jahre veröffentlicht werden. Es sind ja um die 20000. Wie ist das eigentlich bei denen, bzw. generell bei Einkommen. Wird da gezählt was praktisch persönlich erwirtschaftet wurdet und wenn jemand absetzen kann z. B. Vermieter für Reparaturen,Rückzahlungen, Verlust von Firmen, bekommt der dann einfach mehr Netto raus und es wird gesondert abgeschrieben oder verdient der dann auch weniger. Heißt, es gibt in „Wirklichkeit“ viel mehr Leute die regelmäßig über eine Million p.a. kommen?
Ich finde die Fragestellung auch konfus, aber ich glaube worauf du hinaus willst ist die Frage was man am Ende wirklich versteuern muss.

Wer 2 Mio Mieteinnahmen erhält, aber davon 0,5 Mio in die Instandhaltung/Sanierung der Immobilien investiert, muss nur noch die verbleibende 1,5 Millionen versteuern.
Sprich es wird immer nur der Zufluss besteuert. Was du nach Abzug der Kosten mehr auf dem Konto hast.

Auch der Wertzuwachs der Immobilie wird nie versteuert. Es kann also durchaus sein, dass deine Immobilien 1 Mio an Wert gewinnen, dieser Gewinn aber nie versteuert wird, weil er nicht "bar" auf dein Konto fließt und selbst im Veräußerungsfall nach 10 Jahren der Wertgewinn einer Immobilie steuerfrei ist.
 
D

Der Realist

Gast
Ich finde die Fragestellung auch konfus, aber ich glaube worauf du hinaus willst ist die Frage was man am Ende wirklich versteuern muss.

Wer 2 Mio Mieteinnahmen erhält, aber davon 0,5 Mio in die Instandhaltung/Sanierung der Immobilien investiert, muss nur noch die verbleibende 1,5 Millionen versteuern.
Sprich es wird immer nur der Zufluss besteuert. Was du nach Abzug der Kosten mehr auf dem Konto hast.

Auch der Wertzuwachs der Immobilie wird nie versteuert. Es kann also durchaus sein, dass deine Immobilien 1 Mio an Wert gewinnen, dieser Gewinn aber nie versteuert wird, weil er nicht "bar" auf dein Konto fließt und selbst im Veräußerungsfall nach 10 Jahren der Wertgewinn einer Immobilie steuerfrei ist.
Überprüf noch mal deine Antwort. Das Zuflussprinzip nach § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG wird nur angewendet, wenn die Immobilie nicht zu einem Betriebsvermögen gehört, also kein Einkommen nach § 15 EStG Gewerbe und die 10 jährige Spekulationsfrist vorbei ist, sondern Einkommen nach § 21 EStG Vermietung und Verpachtung ist.
Wertzuwächse im Betriebsvermögen werden selbstverständlich in den Jahresabschlüssen berücksichtigt, aber nur realisierte. Es gilt das Realisationsprinzip und das Vorsichtsprinzip.

Ich glaube das geht jetzt auch etwas zu weit.
Aber manche Antworten hier, die das Steuerrecht oder Buchführung/Bilanzierung betroffen, führen manchmal zu Kopfschütteln oder schmunzeln bei mir.
Aber das würde einem Handwerker genau so gehen, wenn ich mich zu handwerklichen Themen äußern würde.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Überprüf noch mal deine Antwort. Das Zuflussprinzip nach § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG wird nur angewendet, wenn die Immobilie nicht zu einem Betriebsvermögen gehört, also kein Einkommen nach § 15 EStG Gewerbe und die 10 jährige Spekulationsfrist vorbei ist, sondern Einkommen nach § 21 EStG Vermietung und Verpachtung ist.
Wertzuwächse im Betriebsvermögen werden selbstverständlich in den Jahresabschlüssen berücksichtigt, aber nur realisierte. Es gilt das Realisationsprinzip und das Vorsichtsprinzip.
Wobei ich es aber auch genauso meinte. Aus der Fragestellung geht nicht eindeutig heraus ob es um unternehmerische oder private Tätigkeit geht. Aber danke für die Klarstellung der Begrifflichkeiten. Ich vermute es geht dem TE um das Realisationsprinzip, müsste er aber vielleicht nochmal ausführlicher darstellen.
 
D

Der Realist

Gast
Da ich mit deiner, aus meiner Sicht wenig strukturierten Frage, nicht so beantworten kann, so kann ich aber dein Überschrift "Einkommen-Steuer" absetzen beantworten.
Die Einkommensteuer ist eine Steuer vom Einkommen, na ja sagt ja schon das Wort Einkommensteuer.
Steuern vom Einkommen sind nicht abzugsfähig, s. § 12 Nr. 3 EStG.

Vielleicht möchtest du deine Frage noch etwas strukturieren und in Einzelfragen aufteilen.
Wichtig wäre ein Link zu der Studie mit den Einkommensmillionäre. Als Außenstehender kann man sonst nur raten, was dort als Einkommensmillionäre gemeint ist.
 

Murano

Mitglied
Da ich mit deiner, aus meiner Sicht wenig strukturierten Frage, nicht so beantworten kann, so kann ich aber dein Überschrift "Einkommen-Steuer" absetzen beantworten.
Die Einkommensteuer ist eine Steuer vom Einkommen, na ja sagt ja schon das Wort Einkommensteuer.
Steuern vom Einkommen sind nicht abzugsfähig, s. § 12 Nr. 3 EStG.

Vielleicht möchtest du deine Frage noch etwas strukturieren und in Einzelfragen aufteilen.
Wichtig wäre ein Link zu der Studie mit den Einkommensmillionäre. Als Außenstehender kann man sonst nur raten, was dort als Einkommensmillionäre gemeint ist.
Hallo, tut mir leid, meine Fragestellung ist wirklich ein bisschen konfus. Meine Frage wäre, bleiben wir mal bei den oben genannten zwei Millionen Mieteinnahmen als Beispiel. Person A. nimmt jährlich aus der Vermietung 2000000 Miete ein. Als einziges Einkommen. Jetzt muss er aber dieses Jahr 1,3 Millionen Sanierung zahlen, egal ob das Beispiel jetzt realistisch ist, wird er dann nur mit einem Einkommen von 700000 geführt und ist somit kein Einkommensmillionär? Und wenn es dann eben in der Statistik heißt es gibt 22.000 Einkommensmillionäre ist dann davon auszugehen, dass es tausende weitere gibt, die bloß dieses Jahr keiner waren, aber normalerweise welche sind, die in der Statistik nicht auftauchen. Zum Beispiel ein Profisportler der 1000000 Gehalt kriegt und 500000 aus Vermietung, aber 600000 für Reparaturen ausgeben musste über das Jahr verteilt, wird mit einem Einkommen von 900000 geführt, obwohl er erstmal als Angestellter schon eine Million bekommen hat?

 

Doratio

Aktives Mitglied
Normalerweise wird das Bruttoeinkommen gerechnet. Alle Abzüge sind da irrelevant. Ist zumindest bei der Berechnung des Durchschnittlohns so üblich.
Sonst hätten manche Menschen ja ein negatives Einkommen, weil sie sich z.B. ein Haus gekauft haben und dafür einen Kredit aufgenommen ist.
 

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