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Eingliederungsvereinbarung...muss ich diese unterschreiben?

G

Gast

Gast
Hallo alle zusammen,

ich bin 23 Jahre Jung und aus Dresden.
ich habe folgende Fragen und ich weiß nicht was ich tun soll...viele Fragen sind offen.

Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zum Verkäufer (Finanziert durch das Amt/Staat) da ich und meine Eltern es nicht finanzieren konnten und sie selbst Hartz 4 beziehen. Ich habe von der Förderschule den Realschulabschluss nachgeholt aber ich muss immer wieder feststellen, dass es nicht mein Wunschberuf ist.
Zum Zeitpunkt wurde ich gedrängt eine Ausbildung zu machen und habe mich 3 Jahre durch die Ausbildung gekämpft... ich hatte keine Wahl...ich fühlte mich einfach nur verloren.

Egal... ich habe meine Probezeit nicht bestanden, da ich mit Depressionen zu kämpfen hatte und ich in dem Job nicht zu frieden war... er hat mich nicht glücklich gemacht und ich bezweifle, dass er es wird. Ich will in Richtung Pädagogik in Zukunft was lernen. Ich dachte an Heilerziehungspfleger aber keine reine Pflege.

Ich will die Zeit nutzen, um mich zu finden und mein Weg zu gehen... das Arbeitslosengeld 1 wurde abgelehnt und habe Hartz4 beantragt und ich warte jetzt auf Bewilligung. Ich bekam sehr schnell die Eingliederungsvereinbarung und viele Vermittlungsangebote (das scheint ja schnell zu gehen aber was Geld angeht, nicht...)
Es sind viele Dinge offen... meine Existenz, Lebensführung so viel... und ich bin mir unsicher.

Ich will mich in diesen Bereichen umsehen... ich will Praktika bzw. BFD machen. Mit BFD hätte ich Taschengeld, Erfahrungen in dem Beruf gesammelt und ich weiß das dass das Amt nichts gerne sieht mit dem BFD. Meine frage ist, wie kann ich dagegen vorgehen? Gegen die EGV obwohl ich Leistung brauche wie die Sicherung zum Unterhalt... ich habe gelesen, dass ich diese nicht unterschreiben muss und an Maßnahmen muss ich auch nicht teilnehmen?

Ich habe aktuell eine 27qm Wohnung und bezahle auch wenig Miete 250 Euro warm. Aber von etwas muss ich Leben und von Eltern bin ich komplett abgeschnitten und bekomme keine Unterstützung...

Was soll ich machen?? Eine Beratungstelle aufsuchen? Was soll ich sagen? Bringt das was?
Ich habe bereits ein Termin bei der Bildungsbahnen hier in DD und hoffe auf Aufklärung weil ich will diesen Beruf mit Pädagogik. Deshalb will ich den ersten Schritt mit dem Sozialassisstenten machen und nächstes Jahr eine Ausbildung anfangen aber mir fehlt das Geld für diese...ich habe überhaupt gar nichts und nichts zurückgelegt bzw. Sparbücher... nichts. Aber ich sitze auf Kosten.

Was mache ich?? ich fühle mich alleine und Hilflos.

Unterschrieben habe ich noch gar nichts... ich will meinen Weg gehen unbedingt. Was sage ich auf dem Amt? Können die mir im Weg stehen?

Ich will entweder einen 450 Euro Job neben H4 oder H4 + BFD. Das muss eigentlich gehen oder? Weil ich brauche die Praxis und die werden mich stattdessen in irgendwelchen Maßnahmen stecken... muss ich diese Seminare besuchen? was haltet ihr von diesen?

Ich hoffe um Beratung...ich bin komplett neu in der Materie.
Was würdet ihr mir raten?

Mit freundlichen Grüßen,
 

Mirila

Aktives Mitglied
Also wenn du Hartz4 bekommst, dann musst du auch diese Eingliederungsvereinbarung unterschreiben und Maßnahmen machen. Diese Maßnahmen sind meistens kompletter Müll und Beschäftigungstherapie, das sind zumindest meine Erfahrungen damit. Ich denke wenn du einen 450 €-Job hast, dann lassen sie dich zumindest mit Maßnahmen in Ruhe. Allerdings musst du dich auf alles bewerben, was sie dir zusenden, auch wenn dir das absolut nicht zusagt, sonst drohen Sie dir mit Streichungen deines Hartz4-Geldes. Die können dir bei deinem Weg absolut im Weg stehen, weil es ihnen in erster Linie darum geht, dass du aus der Arbeitslosenstatistik raus kommst und kein Geld mehr von Ihnen beziehst. Jetzt werden hier sicher einige schreiben du sollst das Amt nach einer Umschulung fragen, aber ich sag dir gleich das kannst du vergessen. Das zahlen sie dir nicht, solange du in deinem jetzigen Beruf arbeiten kannst.


Wegen der Ausbildung zum Sozialassistenten: Du hast du doch sicherlich Anspruch auf Schülerbafög? Oder wie alt bist du? Die Ausbildung wird doch schulisch sein?
 
Zuletzt bearbeitet:
C

chrismas

Gast
Man muss die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben, das ist ein Irrglaube. Tut man dieses dann ist man per Se daran gebunden und kann dagegen nur sehr schwer einen Widerspruch einlegen.

Wenn man abwartet und die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt in Kraft gesetzt wird, steht es einem frei gegen selbige einen Widerspruch einzulegen.

Grundsätzlich würde ich dir allerdings empfehlen, suche entsprechende Fachforen auf und lasse die Eingliederungsvereinbarung dort einmal durchsehen, wie zum Beispiel

https://www.elo-forum.org/

oder

Hartz IV Forum

oder oder oder, gibt eine Menge Foren, die sich damit beschäftigen und dir auch dabei behilflich sind, einen Widerspruch zu formulieren und auch weiterführende Informationen zu geben.

Edit: Den Ablehnungsbescheid für das Arbeitslosengeld 1 solltest du im übrigen auch einmal überprüfen lassen, denn normalerweise hat man nach einer Ausbildung anspruch darauf.
 

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