Dazu muss man folgendes sagen:
§ 211 des Strafgesetzbuches (StGB) lautet:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Trifft dies auf Suizidmenschen zu? Wenn haben sie einen Versuch oder eine Vollendung einer Selbsttötung vollzogen. Es ist Menschenverachtend sie dann als Mörder zu bezeichnen. Sich selber kann man nicht ermorden.
Und in einem Forum das speziell auch solche Themen behandelt die man mit Sensibilität behandeln sollte, dürfte dann dieser Begriff nicht erscheinen.
lg MaaPaa