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eine wiedereinsetzung

E

entfremdete

Gast
ich geriet in eine fahrkartenkontrolle,leider hatte ich kein passfoto auf der schülerkarte (die ist zur fahrermäßigung)
der kontrolleur notierte meine daten ,wegen unvollständigen fahrausweiß ,paar tage später erhielt ich eine rechnung von 45 euro ,ich ging zu denen ins büro und zeigte meine vollst. karte (mit foto) und musste nur noch 7euro bearbeitungsgebühr zahlen,
dann bekam ich eine rechnung von der staatsanwaltschaft in höhe von 150euro (leistungserschleichung) ich hielt natürlich dagegen und wurde zu einer verhandlung geladen zu der ich nicht gehen konnte (arbeit)
jetzt bekam ich wieder eine rechnung in höhe von 22o euro ,die ich abarbeiten könnte ,ich könnte auch eine wiedereinsetzung schreiben und einreichen ,

jetzt die eigentliche frage ,wie schreibe ich eine wiedereinsetzung überzeugend , gibt es experten ,hat jemand eine vorlage ,ein muster ,
wenn ja ,ich würde mich sehr freuen ,wenn sie mir helfen könnten
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Das ist ja heftig!
Du hattest eine Jahreskarte o.Fahrausweis ( dort ist bei uns kein Bild drauf) und nur Dein Schülerausweis war ohne Foto?

oder wie?

Also...bist du 18?
Als Schüler ohne Einkommen: Anspruch auf BERATUNGSSCHEIN beim Amtsgericht (10Eu).
Damit zu einem RA und den was tippen lassen: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand?!

Gegen den seltsamen Vorwurf der Leistungserschleichung klagen bzw.vorgehen lassen.

Da ja der Beförderungsverein SELBST nur die 7 Eu Bearbeitungsgebühr kassiert hat und Dir also Recht gab ,nachdem Du den Sachverhalt erläutert u.bewiesen hast,
muß die Anzeige normalerweise auch fallengelassen werden.

Konkludentes Verhalten oder so.

Der Dir angelastete Vorwurf entbehrt der Tatsache.
Es fehlt völlig an der Absicht,Betrug zu begehen oder Leistung zu erschleichen.Urkundenfälschung liegt auch nicht vor.

Es war nur wegen mieser Qualität des Klebstoffes Dein Paßbild abgefallen.
Der ANZEIGENDE hat selbst dies eingeräumt durch das Belassen bei 7Eu (und Fallenlassen der vorherigen Forderung!).

Es ist eine Unverhältnismäßigkeit,auch wenn das Paßbild "Vorschrift" ist...denn:der Kontrolleur kann die Übereinstimmung bezeugen: Du bist WIRKLICH die Person ,welche berechtigt war,mit genau diesem Fahrausweis zu fahren.
Ach so...laß Dir den "Meldeschein" des Kontrolleurs in Kopie geben.
Er ist Dein Zeuge.

Weil es bei Wiederholung schon "einschlägig" ist (und sei es aus Versehen) bzw. weil es für Schüler erhebliche Summe ist ,würde ich NICHT auf RA verzichten. Siehe thread von Marie20 "Mein Freund muß ins Gefängnis".

((Und für solch Quark ist Geld und Zeit da !))
 
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