Gelinda,
früher hielt ein Richter der vergewaltigten Frau ein Blatt Papier vor, mit nem Loch, gab der Frau `nen Bleistift und bat sie das Loch zu treffen.
Bei dem Versuch das Loch zu treffen dreht der Richter das Blatt Papier so, daß sie es nie treffen k o n n t e .
Da bleibt mir die Spucke weg!
Wo hast du diese Zote her?
Selbst wenn dies geschehen sein sollte, was veranlasst dich so was als Frau zu schreiben?
Aber heutzutage gibt es offenbar zu viele Urteile, die sich hinterher tatsächlich - wie von den beschuldigten Männern von vorn herein dargestellt - als unrichtig rausstellen.
Wie viele sind es tatsächlich?
In anbetracht der Fallzahlen und Verurteilungen ist dies verschwindend gering.
Wie kommt das? Wie kann das so häufig passieren? Jeder Fall muß doch für sich akribisch geprüft werden!!!
Wieso, deine behauptung stimmt doch gar nicht, nenn doch mal eine Quelle.
reilich ist es schwierig für die betroffene Frau/Mädchen, immer wieder lese ich, wie schlimm das sein kann (hier im HR!). Es darf aber trotzdem nie ein Automatismus geben und nie eine Vorveruteilung hier im HR, wenn eine Frau sich hilfesuchend hier an uns wendet, wie sie helfen kann, wie sie sich verhalten soll, wie die Wahrheit zu erfahren.
Worin siehst du einen Automatismus und eine Vorverurteilung?
Hier kann doch kein Urteil gesprochen werden.
Vielmehr äußert hier jeder seine Meinung, doch danach wird doch auch gefragt.
Wo steht denn geschrieben, dass es nur eine Meinung und Einschätzung zu einem Hilfeersuchen geben darf?
Es wird einfach zu reißerisch, detailgetreu über dererlei Vorfälle in den Medien berichtet. Was ich als eine Ursache sehe, daß doch immer wieder einige (öfter leider kranke Frauen oder Mädchen) auf dumme Ideen kommen, weil sie daher auch die Informationen entnehmen, wie man sich dann verhalten muß, um glaubwürdig auftretenzukönnen.
Du scheinst keine Ahnung zu haben, wie es in Zeugenvernehmungen zugeht. Weiter scheinst du auch nicht zu wissen, über welche Fachkenntnisse die Strafverfolgungsbehörden verfügen. Welche erniedrigenden Untersuchungen und Verhören, bis hin zu Gutachteranhörungen, sich betroffene Frauen stellen müssen.
Entschuldige Gelinda, das klingt alles sehr einseitig und verharmlosend, was du da schreibst.
Wenn sich hier im HR eine solche Frau wie in unserem Thema im Zweifel hier an uns wendet, ist sie die Hilfesuchende, das - in dem Fall für uns - vermeintliche Opfer "Fau" wurde nicht vergessen im Gegenteil, auch von mir nicht.
Das liest sich in soweit anders, weil du Partei für den Inhaftierten nimmst.
Das hat ja auch nichts mit der Hilfesuchenden zu tun oder ist auch nicht gegen sie gerichtet.
Vielleicht interessierts du dich mal für das Thema von "Hilfesuche".
Verstehe ich jetzt nicht.
Ich denke auch, daß es so vielfältige Hinweise gibt, wie man sich in diesem "Moment danach" verhalten muß, um den Täter zweifelsfrei zu identifizieren, so daß immerwiederkehrende Fälle fast nicht wahr sein können, das gilt eigentlich auch die einmaligen Fälle. Dafür gibt es mindestens so viele Publikationen, wie über solche Straftaten.
Ich weiß nicht, was du behaupten möchtest, doch die Opfer leiden sehr unterschiedlich und es gibt keine Strichliste wann eine Tat geschehen sein muss oder nicht. Vielmehr ist es so, dass das Opfer sehr viel Mut aufbringen muss, um sich überhaupt überwinden zu können, eine Anzeige zu erstatten.
Was dann folgt wünsche ich niemanden.
Ich schrieb es ja.
Während der Täter die Aussage verweigern kann und ihm alles bis ins Letzte nachgewiesen werden muss, wird ein Opfer erst einmal die Staatsanwaltschaft überzeugen müssen.
Danach sich verletzenden und entwürdigenden Fragen von Rechtsanwälten und Gutachter stellen müssen, die ihr Innerstes nach außen kehren.
Da sind zahlreiche Demütigungen zu ertragen, wenn man auf einen nicht feinfühligen Vorsitzenden trift, der einschreitet.
Währen ein Angeklagter sich keinerlei Untersuchung stellen muss, wird die Zeugin (Opfer) auf ihre Glaubwürdigkeit untersucht.
Nicht selten kommt es dann dazu, dass eine Anzeige erfolglos ist, eine Tat nicht beweisbar ist oder der Täter freigesprochen wird.
Ich denke, dass dies weitaus öfters vorkommt, als dass jemand unschuldig verurteilt wird.
Auch das kann man nicht verhindern und ist in einem Rechtsstaat zu ertragen, doch dies als Beweis für Falschbezichtigungen zu nennen, ist zynisch.
Ein abgewiesener Strafantrag oder ein Freispruch, sagt nichts darüber aus, dass eine Tat nicht geschehen ist.
Vielmehr muss eine Frau ihr Restleben damit verbringen, während der Freigesprochene, wenn ihm Geld zur verfügung steht, sich das Opfer mit Unterlassungen nochmals gefügig machen kann.