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Eine Frage zum EV GV und dem Haftbefehl

Discotyzer

Neues Mitglied
Hi,
habe trotz ausdauernder Suche nichts gefunden.
Wenn ich am Termin des Haftbefehls, an dem ich die eV unterschreiben soll, bezahle, ist dann der Kuchen gegessen oder muss ich trotzdem unterschreiben?
 

spamburger

Sehr aktives Mitglied
Wenn du die Forderung ausgleichst, ist der Kuchen gegessen. Ausgleich hat Vorrang. Der GV fragt: Können Sie zahlen? Wenn nicht, wird die EV abgenommen (sofern vom Gläubiger beantragt).
 

Discotyzer

Neues Mitglied
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Noch eine Frage.
Zu meinem problem gehört eine ärztlich attestiert Verhaltensstörung. Ein Symptom war Briefe nicht aufmachen. In Folge der Behandlung und Dank der Hilfe meiner familie haben wir das dann mal gemacht. Alle Forderungen bezahlt und Ordnung in die Sache gebracht.
Das Problem: In der Vorladung, die jetzt aus dem Nichts kommt, steht zwar wer die Forderung hat aber in meinen Unterlagen finde ich die leider nciht. Im Brief des GV steht auch nciht um wieviel es sich handelt. Wie kann ich das jetzt noch herausfinden. Vor allem wenn die telefonischen Öffnugnszeiten des GVs auf meinen Termin fallen?

Danke.
 

spamburger

Sehr aktives Mitglied
Versuch mal das zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht, am besten persönlich, weiss nicht, ob die Infos telefonisch geben dürfen). Die müssten eigentlich die Akte haben. Oder rufst den GV vorher an und gehst auf dem Weg zu ihm bei der Bank vorbei. Der wird dich wegen 10 Minuten Verspätung nicht gleich einbuchten. Anrufen und mit dem Mann reden ;) Der ist froh, wenn einer bezahlen kann und will, so oft hat der das nicht in seinem Job.

Wie kommst du eigenlich auf Haftbefehl? Wenn es nur eine Vorladung zur Abgabe der EV ist, ist es doch kein Haftbefehl. Der kann dann ergehen, wenn du dich entziehst (nicht hingehst).
 

Discotyzer

Neues Mitglied
Also nochmal vielen lieben Dank an euch alle und die schnellen Antworten.
Wie ich auf Haftbefehl komme:
Zitat: in oben genannter Sache bin ich mit der Vollstreckung eines gegen Sie ausgestellten H a f t b e f e h l s beauftragt!

Um unnötigers Aufsehen zu vermeiden.... in mein Büro...

Sie erhalten dort letztmalig die gelegenheit die eV freiwillig zu leisten!

Ich weiß dass ich durch mein briefe öffnen eventuell die erste Aufforderung verpasst habe, die müsste dann allerdings bereits mehr als 7 Monate zurück liegen.

Mitlerweile habe ich auch herausgeunden wieviel das ist, da ich in meinen Unterlagen einen Vollstreckungsbescheid gefunden habe, bei dem ich ausgegangen bin, dass er durch ein Pfändung meines Kontos getilgt wurde. Aber annehmen ist immer das lasche, wissen ist besser.

Ich werde mit meinem Bruder dahingehen. Der wird auch bezahlen helfen, wenn ich das alleine nicht kann.
Euch allen vielen Dank.
 

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