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eine frage zu hartz und 450 euro job

G

Gast

Gast
guten tag, eine kurze frage. ich beziehe hartz 4 und habe nebenbei noch einen 450 euro job. nun wurde mir für juli eine maßnahme aufgebrummt, die sich von den zeiten her mit meinem minijob beißt, d.h. ich könnte diesen nicht mehr wahrnehmen.
muss ich diese maßnahme absolvieren oder habe ich da irgendein einspruchsrecht?

mir persönlich ist es einfach wichtig, dass ich einer tätigkeit nachgehe und mir macht der minijob auch spaß. ich würde ihn aber gnadenlos verlieren, wenn ich ihn wegen der maßnahme nicht mehr machen kann.
 
S

seele28

Gast
Weiß das Jobcenter nicht, das du einen Minijob hast? Denn das wäre schlecht, wenn die das nicht wissen. Die müssen über alle Geldeinahmequellen informiert werden und Nebenjobs erst recht. Sonst gibt es mächtig ärger. Wenn die es doch wissen sollten, können sie dich eigentlich in keine Maßnahme stecken. Kläre das dort ab, das du diesen Job brauchst. Also ich glaube eher das die es nicht wissen, sonst würden die dich auch in keine Maßnahme stecken...das kann ich mir echt nicht vorstellen.
 
C

chrismas

Gast
Den Job musst du sogar weitermachen, denn ein Job geht immer vor einer Maßnahme.

Ich würde dir empfehlen, gehe zu einer Beratungsstelle, denn egal wie du es drehst und wendest, hier sollst du schlicht und ergreifend sanktioniert werden, auf Teufel komm raus. Trittst du die Maßnahme nicht an, wirst du sehr wahrscheinlich sanktioniert. Kündigst du deinen Minijob aufgrund der Maßnahme bekommst du ebenfalls eine Sanktion, weil es nach §31 SGB 2 eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt...

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis2.sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
§ 31 SGB II Pflichtverletzungen
 
Zuletzt bearbeitet:

Portion Control

Urgestein
Wenn diese Maßnahme dazu beitragen würde eine Vollzeitbeschäftigung zu erlangen, hatte man davon bedeutend mehr als einen Miniob aufrecht zu erhalten, der zum einen angerechnet wird und zum anderen auch nicht unabhängig vom Amt macht.

Dieser Paragraph kann also auch anders ausgelegt werden: "Aushilfsjob verhindert Vollzeitbeschäftigung"
 
C

chrismas

Gast
Es ist dabei die Rede von einer Maßnahme und nicht von einer Umschulung oder sowas, was dazu befähigen würde, dass die TE hier bessere Chancen auf den Vollzeitarbeitsmarkt hätte.

[h=2]Muss ich einen Minijob kündigen, wenn die ARGE eine Maßnahme verordnet?[/h] Im Prinzip nein. Aber:

  • wenn die Vermittlungschancen durch diese Maßnahmen deutlich steigen, oder
  • wenn die Arbeitswilligkeit getestet werden soll,
kann eine Sanktion drohen, wenn man eine Maßnahme verweigert. Es kommt immer auf die genaue Begründung durch die ARGE an.
Es empfiehlt sich, eine Verweigerung zuvor mit einer qualifizierten Beratungshilfe oder einem auf das SGB II und SGB III spezialisierten Anwalt durchzusprechen.


[h=2]Muss ich eine Arbeitsgelegenheit (1-Euro-Job) annehmen, wenn ich einen Minijob habe?[/h] Im Prinzip nein. Aber:

  • es gelten die gleichen Einschränkungen wie bei der Verordnung einer Maßnahme
  • es müssen die Regelungen zur Arbeitszeit eingehalten werden (z.B. an Tagen, an welchen man den Minijob ausübt, keine 6 Stunden Arbeitsgelegenheit)
Auch hier sollte man mit qualifizierten Leuten (Anwalt, Berater) vorher eine Verweigerung besprechen.
Minijobs und Hartz IV | HuS-Hilfe und Selbsthilfe

Also nichts mit Umdeutung oder soetwas, denn der Arbeitswille brauch bei einem vorhandenen Minijob nicht getestet werden und die Vermittlungschancen werden durch die meisten Maßnahmen eher nicht deutlich gesteigert.
 
G

Gelöscht 47471

Gast
guten tag, eine kurze frage. ich beziehe hartz 4 und habe nebenbei noch einen 450 euro job. nun wurde mir für juli eine maßnahme aufgebrummt, die sich von den zeiten her mit meinem minijob beißt, d.h. ich könnte diesen nicht mehr wahrnehmen.
muss ich diese maßnahme absolvieren oder habe ich da irgendein einspruchsrecht?

mir persönlich ist es einfach wichtig, dass ich einer tätigkeit nachgehe und mir macht der minijob auch spaß. ich würde ihn aber gnadenlos verlieren, wenn ich ihn wegen der maßnahme nicht mehr machen kann.
Gehe zu Deinem Fallmanager und bespreche mit ihm die Situation und insbesondere die Frage, ob die Maßnahme geeignet ist Dir einen so großen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, dass es sich lohnt den Minijob dafür aufzugeben.
Dass Dir der Job Spaß macht ist auf dieser Ebene jedoch ohne Belang.

Das Schlimmste was passieren kann ist ja, dass Du anschließend ganz auf Hartz 4 angewiesen bist und 160 € weniger in der Tasche hast, oder dass Du einen Vollzeitjob erhältst durch den Du auch nicht weniger Einkommen zur Verfügung hast wie heute ...... nur dass Du drei bis vier mal so lange dafür arbeiten musst damit Du dem Staat nicht auf der Tasche liegst und Du mit Deiner Arbeit noch Deinem Chef und eventuell noch dem Personaldienstleister zu einem Einkommen verhilfst und unser Gemeinwesen mit finanzierst, von dem Du gerade profitierst.
 

kraeiouss

Aktives Mitglied
Wer einen Minijob neben Hartz IV ausübt, und diesen auch bei der ARGE gemeldet hat, wird nach meiner Kenntnis nicht zu einer Maßnahme herangezogen. Er kann lediglich in der jetzigen Position (Hartz IV+Minijob) verpflichtet sein, sich auf Vollzeitstellen zu bewerben. Hat der TE den Minijob nicht bei der ARGE gemeldet, handelt es sich um Sozialbetrug und kann durch Datenabgleich bei anderen Institutionen entdeckt werden. Es können strafrechtliche Folgen auf den TE zukommen.
 
G

Gast

Gast
Hi nochmal (ich bin die TE). Den 450 Euro-Job habe ich natürlich dem Jobcenter gemeldet. Mir bleiben von ihm noch 160 Euro. Die Maßnahme ist meiner Meinung nach reine Willkür. Irgendwas mit Altenpflege. Ich komme aus dem Bereich Personalbüro und habe nie was in die Richtung gemacht. Habe auch schon beim "Kompetenzcheck" vom JC angegeben, dass ich mir einen Pflegeberuf absolut nicht vorstellen kann. Und jetzt soll ich eine Maßnahme aus genau dem Bereich aufgedrückt bekommen in Vollzeit.
 

kraeiouss

Aktives Mitglied
Einspruch erheben und eine gute Begründung mitliefern oder den Sachbearbeiter bitten, die Maßnahme in Vollzeit zu kürzen, so dass du deinen Minijob weiterführen kannst und die Maßnahme in Teilzeit ausführen kannst oder den Sachbearbeiter um Vermittlung einer Maßnahme im Personalwesen fragen. Wenn es nur eine Maßnahme ist und kein Jobangebot, könntest du auf Zustimmung seitens der ARGE gut hoffen.

Rechtliche Grundlagen zur Abehnung einer Maßnahme kenne ich nicht, daher evtl. googeln.
 

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