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Gast
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guten tag, eine kurze frage. ich beziehe hartz 4 und habe nebenbei noch einen 450 euro job. nun wurde mir für juli eine maßnahme aufgebrummt, die sich von den zeiten her mit meinem minijob beißt, d.h. ich könnte diesen nicht mehr wahrnehmen.
muss ich diese maßnahme absolvieren oder habe ich da irgendein einspruchsrecht?
mir persönlich ist es einfach wichtig, dass ich einer tätigkeit nachgehe und mir macht der minijob auch spaß. ich würde ihn aber gnadenlos verlieren, wenn ich ihn wegen der maßnahme nicht mehr machen kann.
muss ich diese maßnahme absolvieren oder habe ich da irgendein einspruchsrecht?
mir persönlich ist es einfach wichtig, dass ich einer tätigkeit nachgehe und mir macht der minijob auch spaß. ich würde ihn aber gnadenlos verlieren, wenn ich ihn wegen der maßnahme nicht mehr machen kann.