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Ein Urteil für die Meinungsfreiheit?!

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Mark23

Mitglied
https://www.welt.de/politik/deutsch...te-islamische-Sprechpuppe-genannt-werden.html


Ich habe grade mit bekommen dass es ein Gerichtsverfahren gegen Sawsan Chebli gab, sie darf nun offiziell als "Quotenmigrantin" und "islamische Sprechpuppe" genannt werden, das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das erinnert mich stark an das Urteil gegen Björn Höcke von der AfD der als "Faschist" bezeichnet werden darf und es ebenfalls von der Meinungsfreiheit gedeckt wird.

Wie findet ihr das? Haben wir noch zu viel Meinungsfreiheit in Deutschland oder sollte man der Meinungsfreiheit gewisse Grenzen aufsetzen?
 
G

Gelöscht 98679

Gast
Ich finde, dass ungeachtet der konkreten Fälle, die Meinungsfreiheit dort zu enden hat, wo die Diffamierung und (emotionale) Grenzverletzung einer anderen Person gegenüber stattfinden darf.

Auch verbale Gewalt ist Gewalt und diese darf und kann meiner Ansicht nach nicht durch eine Meinungsfreiheit gedeckt werden.

Aber das ist nur meine persönliche Ansicht.
 

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Wie findet ihr das? Haben wir noch zu viel Meinungsfreiheit in Deutschland oder sollte man der Meinungsfreiheit gewisse Grenzen aufsetzen?
Von seiten rassistischer, menschenfeindlicher AfD wird meines Erachtens die Meinungsfreiheit in unserem Land viel zu oft missbraucht.

Im Falle von Höcke dürfte aber sonnenklar sein, dass es sich nicht um eine Meinung sondern eine Tatsache handelt. Höcke ist ein Faschist. Einfach mal die Begründung des Urteils nachlesen, auf das ich auch in meiner Signatur eingehe!

Komisch auch, dass eine Partei, die quasi von dem Faschisten Höcke geführt wird, im Bundestag agieren darf. Und er ist sicher nicht der einzige seiner Art in der AfD.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Ich kenne die Frau nicht und habe keine Ahnung, ob die Bezeichnungen zu ihr passen.
Juckt mich nicht sonderlich.
 

mikenull

Urgestein
Man weiß ja wer Timm K. ist und es ist anzunehmen, daß die Frau in die nächste Instanz geht.

Zitat Westfalenblatt:

Nach Erscheinen des Buches schaffte Kellner es einige Male in die Medien. In seinem Buch schreibt er, dass er auf Grund seiner Prostitutionseinnahmen 35.000 Euro Steuern an den Fiskus nachzahlen muss. Der nach seiner Haft suspendierte Polizist schreibt weitere Bücher und versucht sich an verschiedenen Geschäftsmodellen. Seit Dezember 2017 bekommt Kellner auch keine Bezüge mehr von der Polizei, so eine Pressesprecherin gegenüber Belltower.News. Vom kriminellen Milieu lässt Kellner aber offenbar nicht die Finger: 2015 finden Polizeibeamte bei einer Hausdurchsuchung eine scharfe Neun-Millimeter-Patrone. Kellner behauptete, Polizist*innen hätten ihm die Patrone untergeschoben. Das Amtsgericht Detmold verurteilt Kellner 2015 wegen fahrlässigen unerlaubten Waffenbesitzes zu 800 Euro Strafe, so das Westfalen Blatt.
____________________________________________________________

Wäre doch mal interessant zu wissen, woher seine Einnahmen aus den Prostitutionsgeschäften stammen. Ob er selbst auf den Strich gegangen ist, oder als Zuhälter tätig war......
 

Mark23

Mitglied
Von seiten rassistischer, menschenfeindlicher AfD wird meines Erachtens die Meinungsfreiheit in unserem Land viel zu oft missbraucht.

Im Falle von Höcke dürfte aber sonnenklar sein, dass es sich nicht um eine Meinung sondern eine Tatsache handelt. Höcke ist ein Faschist. Einfach mal die Begründung des Urteils nachlesen, auf das ich auch in meiner Signatur eingehe!

Komisch auch, dass eine Partei, die quasi von dem Faschisten Höcke geführt wird, im Bundestag agieren darf. Und er ist sicher nicht der einzige seiner Art in der AfD.
Findest du es richtig, dass man mit zweierlei Maß misst?

Und wie kann man Meinungsfreiheit eigentlich missbrauchen?

Laut meiner Recherche beriefen sich die Initiatoren des Verfahrens gegen Höcke auf Artikel 5 des Grundgesetzes: Die Meinungsfreiheit. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Ausführung. Dass von den Initiatoren irgendwelche "Beweise" vorgelegt wurden, hatte keine Auswirkungen auf das Verfahren.

In deiner Signatur steht lediglich die Urteilsverkündung.
 

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Findest du es richtig, dass man mit zweierlei Maß misst?
Dann erzähl mir doch mal, mit welchen unterschiedlichen Maßen hier gemessen wird! Ich sehe nur ein Maß.

Davon unabhängig sagte ich bereits, dass Höcke eigentlich gar kein Fall für die Meinungsfreiheit ist. Dass 2*2 = 4 ist, braucht man nicht zu einem Fall von Meinungsfreiheit zu machen ;). Der Fall von Sawsan Chebli ist da schon zweifelhafter. Aber für die scheinst Du ja nicht einzutreten, nicht wahr?

Darf ich fragen, ob Du der AfD nahe stehst?
 

Mark23

Mitglied
Dann erzähl mir doch mal, mit welchen unterschiedlichen Maßen hier gemessen wird! Ich sehe nur ein Maß.

Davon unabhängig sagte ich bereits, dass Höcke eigentlich gar kein Fall für die Meinungsfreiheit ist. Dass 2*2 = 4 ist, braucht man nicht zu einem Fall von Meinungsfreiheit zu machen ;). Der Fall von Sawsan Chebli ist da schon zweifelhafter. Aber für die scheinst Du ja nicht einzutreten, nicht wahr?

Darf ich fragen, ob Du der AfD nahe stehst?
Die Meinungsfreiheit sollte für alle gelten, darin sind wir uns hoffentlich einig.

Die beiden Fälle sind identisch, beides Politiker die jeweils aus dem gegnerischen Lager heraus mit gewissen Kampfbegriffen angegangen wurden, die allerdings keine Beleidigung darstellten sondern von der Meinungsfreiheit gedeckt wurden, so die Gerichtsurteile.

Ich trete für niemanden ein, es geht dabei um die Frage ob wir in unserer Gesellschaft mit zweierlei Maß messen wollen oder ob wir gerechterweise für alle die gleichen Rechte eingestehen. Daher kann man nicht einfach sagen, dass das eine Urteil korrekt ist, das andere wiederum nicht ... das ist das zweierlei Maß oder halt Doppelstandart.

Ich gehöre keiner Partei an.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

ich bin dafür, daß wir dagegen sind !!! :D

Die allseits mögliche Vielfältigkeit nervt nur noch :nerv:

Gruß Hajooo
 
Status
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