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Eigentum an Wohnung mit eingetragenem Wohnrecht

Jessica133

Aktives Mitglied
Ok, du hattest geschrieben, "Gegen sowas kann man als Vermieter absichern"
Es ist ja so, dass wir eigentlich den Verkauf der Wohnung präferieren würden. Kommt es nicht zu einem Verkauf, haben wir das Eigentum an Äckern und der Wohnung und können nur das Auto zu Barem machen, weil sie ansonsten den Niesbrauch hat. Sie hat ein Konto geerbt, wir das andere. Jedoch ist unser Konto leider durch Kosten der Beerdigung und noch offene Rechnungen am Todestag nun leer. Heißt, wir müssen schauen, ob das Geld für das Auto reicht, alles an Mehrkosten müssen wir aus eigener Tasche zahlen.
Hätte sich die LG zu irgend einem Zeitpunkt entschieden, WAS sie denn nun tun will, wäre ihr jederzeit die Wohnung zur Verfügung gestanden! Es ist für mich MEHRARBEIT, mich um die Wohnung zu kümmern. Wir haben ihr die Wohnung nicht verwehrt.
Die LG wollte die ganze Zeit ALLES haben. Deshalb hat sie eine Einigung mit uns herausgezögert und wir haben nicht auf normalem Weg den Erbschein erhalten. Hierzu mussten wir einen Notar einschalten, der dem Amtsgericht bestätigt, dass wir die rechtmäßigen Erben sind. Das Amtsgericht hat von ihr eine Stellungnahme gefordert, in der sie uns aufs übelste beleidigt und denunziert hat. Letzte Aussage darin jedoch, sie könne sich ein Verfahren gegen uns nicht leisten und wäre dies erfolgreich, könne sie sich ebenfalls die Erbschaftssteuer und die Folgekosten nicht leisten und deshalb würde sie keine weiteren Schritte einleiten und uns den Erbschein erteilen lassen.
Das war eine absolute Frechheit. Wir haben ihr im letzten Einigungsversuch viel mehr angeboten, als sie jetzt laut Testament erhält, weil sie die LG war und weil sie jahrelang ein Teil der Familie war. Aber mittlerweile sind wir natürlich nicht mehr bereit, ihr mehr als das zu geben.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Um die Sache ins Rollen zu bringen, könnte man daher ( bitte nur mit Rechtsberatung ) die Annahme des Nießbrauchsrechts so gestalten wie gesetzlich vorgesehen und die LG in Verzug setzen.
Nimmt sie nicht an, so klagt man auf Annahme.
Ich würde das tatsächlich auch so machen, denn ich habe mich damit auseinander gesetzt die Wohnung als Eigentümerin zu behalten, auch MIT ihr drin. Aber wir haben zu zweit geerbt und meine Schwester möchte keinerlei Kontakt mehr zur LG, weil die Stellungnahme beim Amtsgericht nur das i-Tüpfelchen auf Gemeinheiten und Ausnutzereien ihrerseits gegen uns und unsere Familie ist.
Meine Schwester versucht immer noch alles, damit die Wohnung veräußert wird. Natürlich würde das Wohn/Niesbrauchrecht ordentlich ausgezahlt werden, dass steht außer Frage, aber damit würden wir weiterhin die Auseinandersetzungen mit der LG vermeiden.
Bei einer Wohnung kann immer mal was sein und die LG würde mit absoluter Sicherheit versuchen, uns auszuquetschen und überall einen Vorteil zu erhalten. Deshalb wäre mir so ein ganz klarer Niesbrauchvertrag auch so wichtig.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Ich finde ihr habt das falsch angefangen.
Die Mit.was auch immer hat kein Geld.
Sie muss aber , um das Erbe anzunehmen das anerkenne und die entsprechende Steuer zahlen.
Und die ist sehr hoch.
Das hätte sie nicht zahlen können und das Erbe ausschlagen können.
Ihr wart zu gutmütig.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Kasiopaja, die LG war 27 Jahre mit unserem Onkel zusammen. Teilweise war sie eine gute Freundin für mich (da nur 10 Jahre älter als ich). Als es meinem Onkel gesundheitlich gut ging hatten wir nicht soo viel miteinander zu tun. Das er ihr alles bezahlt und sie immer höhere Ansprüche stellt haben wir zwar mitbekommen, aber das war ja deren Angelegenheit. Das mein Onkel in der Beziehung nicht glücklich war und seit über 14 Jahren Aussenbeziehungen führte haben wir nicht gewusst. Beide haben Vorerkrankungen. Als es ihm ab 2019 immer schlechter ging schob die LG ihre Erkrankung vor, ihn nicht regelmäßig besuchen zu können und wir bekamen von ihr Besuchstermine diktiert. Auch, was wir ihm sagen dürfen und was nicht, wurde vorgegeben. Ab da war sie richtig schräg drauf. Hat uns immer wieder bezichtigt wir würden es nur auf sein Geld abgesehen haben, wir haben aber für die Besuche nichts bekommen und selbst an Geburtstag und Weihnachten hat er nicht über dem Maße geschenkt und er bekam von uns ja auch gleichwertige Geschenke. Dass er uns in seinem Testament bedacht hat wussten wir ja auch nicht.
Ich will damit nur schreiben: Sie war ja über lange Jahre fast ein Familienmitglied für uns. Mein Onkel wollte nicht heiraten, aber auch damit haben wir ja nichts zu tun. Wir wollten von Anfang an, dass es fair abläuft und sie das bekommt, was unser Onkel wollte. Und wir wollten zu Beginn zumindest keinen Streit mit ihr, denn sie kennt unseren Onkel noch besser als wir, durch die lange Beziehung und wir hätten mit Sicherheit in Zukunft mal nen Kaffee trinken können und an ihn denken, von ihm sprechen. Das hat sie ja alles nach und nach kaputt gemacht und tut immer noch so, als ob wir das abgrundtief böse sind :-(

Wir wollen, dass sie das bekommt, was mein Onkel ihr geben wollte. Dazu stehen wir trotzdem noch. Wir wollten zu Beginn, das wir alle im guten Auseinander gehen, deshalb haben wir nicht gleich den Hammer herausgeholt. Im Guten Auseinandergehen, wird leider nichts mehr.
 

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