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eigene Wohnung möglich?

Silent Soul

Mitglied
Hallo,

ich bin 20 Jahre alt und habe meine Ausbildung leider nach dem 2. Lehrjahr krankheitsbedingt abbrechen müssen.
Ich hab mitlerweile einen Behindertenstatus (60%) und bin zZ noch nicht arbeitsfähig, gehe aber 1x die Woche in ambulante Therapie.

Ich bin/war auf der Suche nach einem geeigneten langzeit Therapieplatz und finde aber nichts passendes, allgemein hat es jetzt 1 Jahr gedauert um erstmal die Behörden soweit zu haben, dass sie mir überhaupt solch eine Einrichtung finanzieren.

Nun habe ich totalen Stress mit meiner Mutter, die mich in diese Einrichtung zwingen will, die ich mir letzte Woche angeschaut habe. Aber ich will dort einfach nicht hin, weiss allerdings auch, dass es so einfach nicht weiter gehen kann.

Also ist meine Überlegung 'einfach' aus zu ziehen, damit ich genug Zeit habe etwas passendes zu finden. Meine Frage ist nun, ob das überhaupt jemand bezahlt?

Leider ist es so, dass ich kein halbes Jahr gearbeitet habe und man hat mir beim Arbeitsamt gesagt, dass mir von denen aus kein Geld zu steht. (1 Jahr lang war vollzeit schule und im 2. Lehrjahr war ich die meiste Zeit krank geschrieben)

Ich weiss nicht, ob mir Hartz 4 zu steht, weil mein Vater wohl auch recht gut verdient, aber zu Hause klappt es einfach nicht mehr, zwar läuft es dann wieder ein paar Wochen gut, dann gehts aber aufeinmal wieder total schlecht und es herrscht nur Streit und Druck.. Jedenfalls ist es nicht sehr gesundheitsförderlich...

Hat jemand vll einen Tipp wo ich mal anfragen könnte? Ich habe erst nächste Woche wieder einen Termin bei meiner Therapeutin, weiss aber nicht, ob sie mir da überhaupt helfen kann.

Ich war auf einer Hilfeplankonferenz im Landratsamt, wo bewilligt worden ist, dass generell solch eine Einrichtung schon mal bezahlt wird. Sollte ich mich nochmal dort hin wenden? :confused:

Hilfe, ich bin etwas ratlos ^^
 
O

Orange108

Gast
Hallo Silent Soul,
bin zwar kein Spezialist, was Menschen mit Behinderung betrifft, und es kommt nicht klar aus deinem Schreiben hervor, was für eine Art der Behinderung bei dir vorliegt, aber mal ganz grundsätzlich:
Es gibt das Landesjugendamt (hier in NRW) und vielleicht ist das Pendant bei dir das Landratsamt?, das sich um die wohnliche und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung kümmert. Es gibt nicht nur Einrichtungen, wo man unterkommen kann, sondern auch Formen des Betreuten Wohnens, oder Wohngemeinschaften. Du hast schon ein Hilfeplangespräch geführt und dir wurde die Unterbringung in so einer Einrichtung bewilligt.
Also wozu noch die Frage, bleib am Ball, bekunde dein Interesse, gehe für das was du willst. Wenn du lieber alleine leben willst (sofern du das mit deiner Behinderung kannst), dann formuliere das, wenn du lieber in einer WG leben willst, dann gehe dafür.
Du kannst auch zu einer Sozialen Beratungsstelle in deiner Stadt gehen und dich da über deine Möglichkeiten informieren.
Zum selber nachlesen, hier der link zu deinem zuständigen LVR (Baden Würtenberg?):
www.lvr.de/soziales/wohnen_freizeit_behinderung/

Zum Thema Harz IV, hier ein Ausschnitt aus dem Internet:
[ Meiner Meinung nach wird in diesem Land bewusst geduldet, das Hartz IV den weg zum Leben auf eigenen Füßen, stark behindert, wenn nicht gar verhindert. Dies geschieht auf verschiedenen Wegen, zwei davon die ich sehe werden hier dargestellt.
Weg 1 – Kein Auszug unter 25!

Nach dem Hartz IV eingeführt worden ist, sahen sich die ARGEn einer Flut von ausziehenden jungen Menschen gegenüber. Dem wurde schnell ein Riegel vorgeschoben. Man führte einfach ein, wer unter 25 ist und Hartz IV bezieht der muss zu Hause wohnen bleiben. Klingt ja im ersten Moment auch logisch. Wer finanziell nicht auf eigenen Beinen steht, der soll auch nicht gleich von Anfang an den Staat dafür zahlen lassen.
Doch in Wirklichkeit findet hier eine riesige Benachteiligung statt. Denn wer bereits in einer eigenen Wohnung wohnt, unter 25 ist und nun Hartz IV beantragen muss, der darf auch in seiner Wohnung bleiben. Eigentlich wird mit dieser Regelung verhindert, dass Menschen lernen auf eigenen Beinen zu stehen.
Klar soll der Mensch durch diese Regelung dazu motiviert werden, selbst Geld zu verdienen und keine Hilfe vom Staat in Anspruch zu nehmen. Doch nicht jeder hat ein Elternhaus, in dem die Eltern ihre Kinder unterstützen. Es kann sogar passieren, das derjenige gar kein Hartz IV bekommt, der noch zu Hause wohnt. Dann nämlich, wenn die Eltern „zuviel“ verdienen. Der junge Mensch wird sozusagen Zwangsabhängig.]


Gehe für das, was DU willst.
Viel Glück und Erfolg
Orange
 

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