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Ehepartner nach Tod für Straftat haftbar?

G

Gast

Gast
Hallo zusammen,

habe eine für mich sehr wichtige Frage.

Nach dem Tod meines Schwiegervaters, ist der Verdacht aufgekommen, mein Schwiegervater könnte beruflich Geld unterschlagen haben. Meine Schwiegermutter weiß nichts davon und es ist uns allen ein Rätsel, wo das Geld geblieben sein könnte.

Meine Frage ist, ob meine Schwiegermutter für diesen Schaden haftbar ist, eevntuell auch mit dem Erbe. Und wenn sie dafür haftbar ist, würde mich interessieren, nach wieviel Jahren dieser Haftungsanspruch verjährt.

Im voraus ganz herzlichen Dank für alle Hilfe.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Ehepartner nach Tod für Straftat haftbar? Es kommt darauf an...

Hallo,
da würde ich UNBEDINGT der SchwieMu empfehlen,sich selbst einen
anwaltlichen Rat (schrl.!) zu holen.
Es ist nicht möglich,pauschal dazu Auskunft zu geben.


Meine Überlegungen dazu.
Du mußt zwei Sachen berücksichtigen: die strafrechtliche Seite -- und die zivilrechtliche Seite.
Wenn die SchwieMu nicht "beihalf" ,also beim evl.Betrug unterstützte oder anleitete ,haftet sie natürlich nicht strafrechtlich für die Handlungen des Mannes.
Allerdings könnten trotzdrm noch "Folgen" kommen,wenn ein evl.Mitbeteiligter
angezeigt wurde oder schon ein Verfahren/Untersuchung läuft.
Denkbar wäre eine Ladung als Zeugin oder Hausdurchsuchung (Hinterlassenschaft d.Mannes).
Wichtig: wenn sie z.B. Unterlagen JETZT versemmelt...entsorgt o.ä.,würde sie evl.selbst straffällig-> Verdunkelung...

Zivilrechtlich haften Erben für Schulden.Dazu können auch Schadensersatzforderungen etc.gehören,die zum Zeitpunkt des Todes noch nicht rechtsgültig festgestellt worden sind.
Beispiel (selbst erlebt) :ein Verfahren gegen den A läuft wegen offener Beträge (Eigentum wurde entwendet-- Schaden+Gerichtskosten stehen zur Debatte),A verstirbt, B (Ehefrau) + 3 vollj.Kinder sind Erbe.Nehmen das Erbe auch an. Antrag auf "Verfahrensübertragung auf ALLE Erben wegen Erbenhaftung"---B+ Kinder müssen am Ende des Verfahrens die ausgeurteilten Beträge zahlen.

Ein Erbe hat eine gewissen Zeit,um zu prüfen,ob er überhaupt das Erbe antreten will. Kann sein,den Geschädigten gelingt ein Urteil zum Schadensersatz. Gibt es bereits ein Verfahren? Um welche Beträge handelt es sich?
Es kommt wirklich auf den Einzelfall an!

Da z.B. auch Erben von zu Unrecht enteigneten Grundbesitzern oft nach Jahren noch Ausgleichszahlungen erstreiten können,müßte selbiges auch gelten für Geschädigte gegen "die Erbmasse" eines Diebes.

Ein genauer Rat (Kenntnis aller Fakten,Rechtsverbindlichkeit) ist also wichtig ,da die Folgen immens sind : Antreten der Erbschaft,Steuern,ggf. Erbeninsolvenz etc.

Moralisch ist auch eine Wiedergutmachung in Betracht zu ziehen.
Wenn z.B. durch einen Ehemann ein guter Freund "erfolgreich" bestohlen wurde,wird keine Witwe wirklich unbeschwert damit weiterleben können.
 

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