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Ehemaliger Hausarzt verweigert Aktenauskunft

T

Tannengrün789

Gast
Hallo Community,
mein ehemaliger Hausarzt verweigert Aktenauskunft bzgl. eines Schreibens für den MDK. Es wird davon ausgegangen, dass in diesem Schreiben von Seiten des Arztes falsche angaben gemacht wurden.
Sollte ich ihn nochmals um Aktenauskunft bitten, ihn bei der Arztekammer melden oder gleich eine Anzeige stellen? Ich bin eigentlich für eine friedliche Lösung, aber ich habe das Gefühl, dieser Arzt hält sehr bewusst diese Informationen zurück.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Du möchtest wissen, was er dem MDK mitgeteilt hat?
Ich weiß gar nicht, ob du diese Information einfordern kannst.
Frag doch direkt beim MDK nach.
Ansonsten kannst du dich auch bei der Krankenkasse erkundigen.
 

Regenschein

Mitglied
Ist überhaupt klar, ob dein Hausarzt diesen Brief als Akte abgelegt hat? Es ist normal, dass man eigene Notizen und fremde Schreiben in der Akte ablegt. Aber hier dreht es sich ja um ein Auskunftsschreiben des Arztes an den MDK. Warum sollte irgendein Arzt so ein Schreiben bei sich in der Akte abheften? Die Krankenakte dient schließlich der Dokumentation aller für deine Krankenbehandlung relevanten Umstände, aber sie dient nicht der lückenlosen Überwachung sämtlicher Kommunikation des Arztes in Bezug auf dich. Ich könnte mir daher vorstellen, dass dein Arzt womöglich den Brief gar nicht mehr vorrätig hat.

Unabhängig davon würde ich auch eher den MDK als Adressaten anschreiben.

Den Arzt bei der Ärztekammer oder der Polizei zu melden, macht sowieso nur dann Sinn, wenn du bereits Beweise hast, dass dein Arzt falsche Angaben gemacht hat. Weder die Ärztekammer noch die Polizei werden eine Ermittlung starten, wenn du deinen Vorwurf nur auf bloße Vermutungen stützt, der Arzt hätte falsche Angaben gemacht, weil du der Meinung bist, dass die abschließende Entscheidung des MDK falsch sei.

Wenn dir Beweise bzw. sehr starke Indizien für eine Schuld des Arztes fehlen, der Arzt dir die Auskunft verweigert, obwohl das Schreiben in der Akte abgelegt ist und auch der MDK dir keine Auskunft erteilt, dann kannst du zur Not auch auf Auskunftserteilung vor Gericht klagen. § 630g BGB verleiht dir einen rechtlichen Anspruch gegen den Arzt auf Einsichtnahme in die Patientenakte.
 
G

Gelöscht 122046

Gast
Die Patientenakten sind grundsätzlich dein Eigentum. Wen der Arzt die - offenbar notwendige - Herausgabe verweigert, dann klemme dich hinter den MDK.
Sollte das alles nichts nutzen, schalte einen Anwalt ein.
 
T

Tannengrün789

Gast
Danke für eure Antworten. Ich wollte es mir erstmal selber ansehen bevor ich den mdk da involviere. Aber ja, der mdk würde mir sicherlich akteneinsicht geben. Ich wende mich dann dort hin . Es geht mir nicht darum den arzt anzuzeigen wegen möglicher falschangaben sondern wegen der verweigerung . Aber ich wende mich jetzt einfach direkt an den mdk. Da liegt ja alles vor .
 

Covfefe

Mitglied
Hallo,

das ist falsch, natürlich kann man Patientenakten als Betroffener einsehen.
"Nach § 10 Abs. 2 BOÄK hat der Arzt dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren bzw. Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Teile der Akte, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes enthalten. Die Einsicht in diese subjektiven Aufzeichnungen kann der Arzt gewähren, er muss es aber nicht. Eine weitere Einschränkung des Einsichtsrechtes des Patienten ist im Bereich der Dokumentation einer psychiatrischen Behandlung möglich (siehe hierzu "Besonderheiten bei der Einsichtnahme von Patientenakten in psychiatrische Behandlungsunterlagen" unter www.datenschutzzentrum.de). Nach § 10 Abs. 2 BOÄK hat der Arzt dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren bzw. Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Teile der Akte, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes enthalten. Die Einsicht in diese subjektiven Aufzeichnungen kann der Arzt gewähren, er muss es aber nicht. Eine weitere Einschränkung des Einsichtsrechtes des Patienten ist im Bereich der Dokumentation einer psychiatrischen Behandlung möglich (siehe hierzu "Besonderheiten bei der Einsichtnahme von Patientenakten in psychiatrische Behandlungsunterlagen" unter www.datenschutzzentrum.de https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/42-Hat-ein-Patient-bei-einem-Arztwechsel-einen-Anspruch-auf-Heraus-oder-Weitergabe-der-Patientendokumentation.html
 
A

Angiris

Gast
Wer geht denn von >falschen Angaben des Arztes aus, sind es nur deine Spekulationen?
Was hält er zurück, wenn du keine Einsicht hast!
Bevor du mit dem Kopf durch die Wand willst, überlege: Was will ich im Nebenzimmer?

Hab das Gefühl das es um deine Psychische Erkrankung geht, wie willst du das beurteilen?
Da fehlt oft die >Krankheitseinsicht, was willst du beim MDK erreichen mit solchen Anschuldigungen!
Fremde Fehler beurteilen wir wie Staatsanwälte, die eigenen wie Verteidiger.
Die Wahrheit ist nicht immer schön, oft erkennt man, wie dumm man war, aber nie, wie dumm man ist.
 

weidebirke

Urgestein
Wer geht denn von >falschen Angaben des Arztes aus, sind es nur deine Spekulationen?
Was hält er zurück, wenn du keine Einsicht hast!
Bevor du mit dem Kopf durch die Wand willst, überlege: Was will ich im Nebenzimmer?

Hab das Gefühl das es um deine Psychische Erkrankung geht, wie willst du das beurteilen?
Da fehlt oft die >Krankheitseinsicht, was willst du beim MDK erreichen mit solchen Anschuldigungen!
Fremde Fehler beurteilen wir wie Staatsanwälte, die eigenen wie Verteidiger.
Die Wahrheit ist nicht immer schön, oft erkennt man, wie dumm man war, aber nie, wie dumm man ist.
Was soll denn der Blödsinn? Von all dem kannst Du nichts wissen, nichts davon schreibt die/ der TE.
 
T

Tannengrün789

Gast
Wer geht denn von >falschen Angaben des Arztes aus, sind es nur deine Spekulationen?
Was hält er zurück, wenn du keine Einsicht hast!
Bevor du mit dem Kopf durch die Wand willst, überlege: Was will ich im Nebenzimmer?

Hab das Gefühl das es um deine Psychische Erkrankung geht, wie willst du das beurteilen?
Da fehlt oft die >Krankheitseinsicht, was willst du beim MDK erreichen mit solchen Anschuldigungen!
Fremde Fehler beurteilen wir wie Staatsanwälte, die eigenen wie Verteidiger.
Die Wahrheit ist nicht immer schön, oft erkennt man, wie dumm man war, aber nie, wie dumm man ist.
Was hat denn das Recht auf Akteneinsicht mit fehlender Krankheitseinsicht zu tun? Ich habe einen Verdacht, es sind erst einmal keine Anschuldigungen. Daher will ich Akteneinsicht.

"Fremde Fehler beurteilen wir wie Staatsanwälte, die eigenen wie Verteidiger."

Was willst du mir damit sagen? Im Grunde hast du da recht. Am Ende ist sich eben jeder selbst der nächste, gell? Kennst du das?

Mich als dumm zu bezeichnen finde ich sehr anmaßend.
 

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