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Ehefrau lügt

C

chridtinll

Gast
Herr s und Frau p heiraten im Ausland und er kommt über ehegattennachzug zurück. Seitdem lebten sie nie zusammen. Sie wollte immer dass er Geld herbringt und selbst nie arbeiten. Beide stritten sich immer und letztlich läuft die scheidung nach 1,5 Jahren. Sein AT ist nicht mehr vorhanden. Problem Nr. 1
Sie waren so zerstritten dass sie sich gegenseitig oft anzeigten und die Frau sehr bösartig wurde weil er ihr kein Geld gab
Herr s hat eine neue partnerin und Frau p hat das erfahren und behauptet nun im scheidungsantrag es war seinerseits eine Scheinehe und jetzt könnte er ja neu heiraten, wieder aus Schein. Problem Nr.2
Wird der scheidungsantrag an die Ausländerbehörde geschickt?

Das sind krasse Lügen und Unterstellungen.
Es kann doch nicht sein dass einfach etwas unterstellt wird aus Hass und er jetzt probleme bekommt und die behörde von einer scheinehe ausgeht?
Herr s bittet um Aufklärung
 

Rikachan

Aktives Mitglied
Hi,
ich würde Beweise suchen, diese Ausdrücken, dass deine alte oft Geld von dir wollte.
Ich würde auch ausdrücken. wenn du auf WhatsApp oder Email hast, wie sehr deine Frau dich angreift oder hasst. Du hast bestimmt auch genug Kontoauszüge die beweise wie viel Geld du ihr gegeben hast. Das kannst du deinen Anwalt oder dem jeweiligen Amt vorzeigen.
 
G

Gelöscht 122778

Gast
Wie schon geschrieben, wende dich an einen Anwalt. Das Anliegen ist kompliziert und gehört in die Hände eines Fachmanns.
 

Lotte75

Neues Mitglied
Das ist ein klassisches Beispiel einer Scheinehe
Ja, chridtinll hat hier im Forum ein bisschen was wichtiges "vergessen" zu schreiben.

"Herr s und Frau p heiraten im Ausland und er kommt über ehegattennachzug zurück. Seitdem lebten sie nie zusammen. Sie wollte immer dass er Geld herbringt und selbst nie arbeiten. Beide stritten sich immer und letztlich läuft die scheidung nach 1,5 Jahren. Sein AT ist nicht mehr vorhanden. Problem Nr. 1
Sie waren so zerstritten dass ..."


Das sind krasse Lügen und Unterstellungen.
Nein. Das nennt sich "Wahrheit". Hat man dir auch in den anderen Foren schon versucht zu erklären.

Wird der scheidungsantrag an die Ausländerbehörde geschickt?
Da wird vermutlich die Ehefrau für sorgen
Der Herr S. hat nämlich auch "vergessen", das er verpflichtet ist, die Ausländerbehörde davon in Kenntnis zu setzen, dass die eheliche Gemeinschaft nicht gelebt wird.
 

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