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Eer unterschreibt die Unterhaltsberchnung nicht

Jessi74

Aktives Mitglied
Hallo, ich will Unterhalt berchnen lassen.
habs Ihm vorgelegt und gesagt, um das berechnen zu lassen muß er unterschreiben.

Gleichzeitig ist das ja eine Bestätigung, das er die Unterhaltspflicht anerkennt.

DAS TUT ER NICHT:mad:

Er unterschreibt, das nicht, er kann nicht, weil er die Trennung nicht unterschreibt:mad:

Was mache ich jetzt.?!
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Wieso wäre er "dumm"?
Es sind seine Kinder,er ist unterhaltsverpflichtet.

Der Rechtsweg ist teuer FÜR IHN.

Dumm ist,daß er sich NICHT sachlich einigt.

**************************************
Also: Unterlagen geschnappt + Papier vom RA,daß Du Dich getrennt hast und ab damit zum JA .
Beantrage für die Kinder die "Beistandschaft" zur Unterhaltstitulierung.
 
J

Jim

Gast
Wieso sollte der Rechtsweg für Ihn teuer sein ? Du willst doch was von Ihm und so lange Du den Unterhaltstitel nicht hast spart er Geld !;)
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Das ist ein mehrfacher Irrtum.
Sie hat ihn aufgefordert ,ab Trennungstag zu zahlen.
Damit ist er IM VERZUG ab diesem Tag .

Wenn sie im Namen der Kinder vor dem Familiengericht klagt
(was sie kann--sie muß nicht den billigen Weg über's JA gehen!),
kommen zur Unterhaltszahlung noch die Gerichtskosten +Kosten für ihren RA dazu.

Außerdem könnte der Richter eine Verzinsung festsetzen.

Und --was er sonst verliert...ist die Achtung der Kinder,wenn diese alt genug sind,zu begreifen,wie er ihre Rechte mißachtet.
Naja..wenn es ihm nichts bedeutet..okay.
 

Jessi74

Aktives Mitglied
Hi, natürlich ist es für Ihn blöd, aber er ist nun mal Vater und das ich mich wegen einer Laune herraus trenne tue ich auch nicht.

Jeder der eine Familie gründet muß mal damit rechnen das es auch schief gehen kann, aber man sollte nicht sich beschwerden.

Was ich verstehen würde, ist, wenn er Trennungsunterhalt bezahlen müßte, laut meinen Anwalt muß er es nicht, also brauch er sowas nicht unterschreiben.
Hier gehts um die Kids, die haben wir beide auf die Welt gebracht, also muß er auch dafür gerade stehen.

Er MÖCHTE nicht unterschreiben, das heißt für mich er MÖCHTE nicht zahlen.

Ich will den harten Weg nicht gehen, deshalb mache ich schongang.
Was eine andere Frau niemals getan hätte.
 
J

Jim

Gast
Das wichtigste ist das es erst mal was zu holen gibt. Bei uns ist die Rechstsprechung so, erst ab dem Tag wo die Unterhaltsklage beim FG eingeht, läuft die Zeit zur Zahlung wirklich, so lange kein gerichtlicher Unterhaltstitel angestrebt wird spart er Geld und es gab auch schon genug Beschlüsse das erst an dem Tag wo der Beschluß festgelegt wurde das ab den Tag erst gezahlt wird, wohlgemerkt muss auch immer genug Geld beim Unterhaltspflichtigen da sein. Zu den Gerichtskosten wird meisten so Beschlossen das sie gegeneinander aufgehoben werden d.h. jeder trägt sein Zeug selber ! So ist die gängige Praxis zumindest hier in SA und S. Zumal was zahlt denn Mutter für Unterhalt ? Komm jetzt nicht die sind ja bei mir !!!! Und somit bin ich von jeglicher Unterhaltspflicht entbunden.:eek:
 

Jessi74

Aktives Mitglied
Wenn ich es hart auf hart kommen lassen würde, würde er ab 1.10 im Verzug sein, er hat genauso Pflichten wie ich und er hat sie mit in die Welt gesetzt und ich will auch nicht das er ungercht blutet, wenns nach mir ginge müßte er nichts zahlen, leider gehts nicht nach mir sondern nach Ämtern.

Klar die beiden sind bei mir, aber ich trage auch dazu bei, sie brauchen Kleidung ,Essen, Schulkram diesen ganzen Alltagskram, ich habe dementsprechend größere Wohnung und unkosten aber das sind alles Materielle Dinge ohne die man keine Kids groß bekommt, wenn ich alleine dafür aufkommen könnte, würde mich er am A lecken können, es geht auch ums Kinderwohl ,wo ich sagen muß ich möchte das sie Kontakt haben, ich will keine Schlammschlacht, sondern so ruhig ablaufen lassen.

Er ist nun mal der Vater, also müssen wir beide gerade stehen ohne wenn und aber,ein Vater sollte das gerne für die Kids tun, und ich als Mutter die Tür auflassen, auch wenn eine Scheidung ansteht.

Für mich will ich nichts haben, das finde ich ungerecht gegenüber des Ex:mad:gatten
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
@ Jim:
Das stimmt doch alles nicht. Warum vertrittst Du diese Ansichten?

Nur bei einvernehmlichem Vergleich "werden Kosten gegeneinander aufgehoben".
Hier aber steht UNSTRITTIG den Kindern ab dem Tag der Trennung,
ab INVERZUGSETZUNG der KU zu--und zwar entsprechend des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens des Elternteils,bei dem die Kinder NICHT sind.
Hier leistet die Mutter Unterhalt durch DAS VERSORGEN.

Sie hat nirgendwo davon gesprochen,daß sie sich ihrer Unterhaltspflicht entziehen will--der Vater schon.

Sie hat offenbar vor sich die Zahlen,aus denen Leistungsfähigkeit über dem Selbstbehalt hervorgeht.

Natürlich kann erst VOLLSTRECKT werden,wenn der KU tituliert ist und die anderen Bedingungen erfüllt sind (Rechtswirksamkeit des Titels).

Die Zahlung läuft aber ab Inverzugsetzung.

Und..natürlich kostet jeder,auch erfolglose Pfändungsversuch dann den Schuldner zusätzlich.

DIE KINDER sind die BERECHTIGTEN!
Sie müssen KEINE Kosten tragen.
Der ganz seltene Fall von vermögenden,zu UNRECHT auf Unterhaltszahlung klagenden Kindern mal ausgenommen.

"Gängige Praxis"?
Es ist kein schöner Grund -aber- ich hab "Praxis".
Wieviele Gerichtsverfahren hast Du denn so erlebt?

Ich finde es sehr schoflich,wenn man anrät,ein Elternteil möge doch die Kinder hinhalten,sie aushungern.

Weil die Kinder KEINE Alternative haben,ihren Grundlebensbedarf zu sichern ,ist es eine Frage der Ehre und des Anstandes, wenigstens den MINDESTUNTERHALT zu zahlen.

Was würdest Du sagen,wenn Dein Dir zustehender Lohn erst nach Jahren kommt?

Micky

@Jessi : Fang bloß nicht an,Dich hier zu rechtfertigen ! :):):)

Wenn Du ihn aufgefordert hast,ist er im Verzug ab dem 1.11. für den Monat Oktober -- wenn bis dahin nix kam.
 
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