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ebayverkäufer will mir ersteigertes IPhone 3GS nicht schicken..

G

Geka1

Gast
Hallo, wie ihr oben schon lesen konntet, will er mir mein IPhone nicht schicken, er begründet es damit, dass er sagt das ebay ihm wegen dem Iphone 70 Euro berrechnet hätte... Was ich jedoch nicht glaube. Ich denke er hat einfach gemerkt, dass er es viel zu billig verkauft hat(200 Euro)...Habe ihm am 22.3 eine Vorrauszahlung von 80 Euro gemacht, womit er eingewilligt hat (Als Sicherheit für mich) und wenn ich es erhalten habe, würde ich ihm grad die weiteren 120 Euro schicken.So er würde mir zwar das Geld zurück überweisen, jedoch will ich das IPhone, weil es ein richtiges Schnäppchen ist.Was soll ich nun tun? oder was habe ich für Rechte? Zum Beispiel Schadensersatz?Wäre überglücklich über Antworten

Mfg Geka1
 

Mizi

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

von Vorauszahlung einer Teilzahlung bei ebay habe ich noch nichts gehört. Ist das neu ??

(Vorauszahlung ansich kenne ich natürlich.)
 
G

Geka

Gast
Naja also es ist jetzt keine richtige Funktion von ebay, die man nutzen kann, jedoch habe ich mich mit dem Verkäufer geeinigt über Ebaynachrichten, dass ich erstmal eine Teilzahlung schicken und wenn ich dann das Iphone erhalten habe die restliche 120 Euro schicke.
 

mikenull

Urgestein
Wenn er nicht liefert, kannst Du nur auf Lieferung klagen. Schadenersatz nur wenn ein Schaden entstanden ist - also wohl weniger der Fall. Er müßte aber natürlich Deine Kosten ( Anwalt etc. ) am Ende dann bezahlen. Aber ob sich das alles lohnt?
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Das kannst du wohl vergessen.
Wie schon gesagt wurde, kannst du nur Schadenersatz verlangen, wenn dir wirklich ein Schaden entstanden ist, also zb, es gab noch ein anderes Angebot für ein iphone für denselben Preis, das du auch definitv und auch zu diesem Preis erhalten hättest können, aber dieses Angebot nicht angenommen hast weil du schon seins angenommen hattest. Das nachzuweisen, wird praktisch unmöglich, denn es setzt auch voraus, daß das andere Angebot nicht mehr gilt.
Lieferung verlangen kann man meines Wissens nur bei gewerblichen Händlern. Und auch da ist es schwierig, Recht zu bekommen.
Nimm das Geld zurück und vergiß die Sache :eek:
 

mikenull

Urgestein
Hat nichts mit Gewerbe oder Privat zu tun. Vertrag ist Vertrag. Er würde auch hier Recht bekommen - muß aber zunächst mal alle Kosten im Voraus übernehmen: Rechtsanwalt, Gerichtskosten.
Lohnen tut sich das am Ende, meiner Meinung nach, nicht.
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Ob er Recht bekommen würde, steht ja in diesem Land leider in den Sternen :)
Meist läuft es ja auf einen Vergleich hinaus wo jeder seine Kosten selbst tragen muß. Und schon da sind die Kosten so hoch, daß es sich einfach nicht lohnt (Erstberatung Anwalt plus Briefchen etc geht auch gern mal in die Hunderte).
Es ist wirklich ärgerlich aber in diesem Fall hilft nur eine schlechte Bewertung und die Sache zu vergessen.
Manche Verkäufer lassen sich auch durch den Hinweis einer schlechten Bewertung zum "Umdenken" bewegen. Er kann dich ja nicht mehr schlecht rachebewerten.
 
C

CloudSheep

Gast
Öhm, hab ich beim Lesen was übersehen:
Kümmert sich Ebay selbst nicht um sowas? Also wenn jemand eine Ware, die man dort gekauft hat, nicht zuschickt...dagegen muss Ebay doch irgendwas in der Hand haben?!?
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Man kann nach einer gewissen Frist die Funktion "Problem klären" benutzen, aber ich glaub das schlimmste was einem renitenten Verkäufer passieren kann ist ein Vermerk in seinem Konto aber nur bei wiederholtem Verstoß.
Da wirkt eine schlechte Bewertung denk ich mal besser.
 

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