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Drittschuldnererklärung

G

Gast

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Hallo!

Ich bin seit August 2007 in der Verbraucherinsolvenz und habe wahrscheinlich ab dem 01.12.2008 eine neue Arbeitsstelle. Ich habe vorab bei dem Treuhänder nachgefragt, welche Unterlagen er benötigt und ob es möglich wäre, den neuen Arbeitgeber nicht zu kontaktieren. Die Antwort des Treuhänders war, dass er gesetzlich verpflichtet sei, den Arbeitgeber zu kontaktieren und eine Drittschuldnererklärung zu verlangen.

Wie ihr Euch sicher denken könnt, fühle ich mich bei diesem Gedanken nicht wohl. Abgesehen davon, dass es mir unangenehm wäre, habe ich natürlich große Angst, dass ich den Job dadurch nicht lange haben werde.

Weiß zufällig jemand, ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt? Wieso ist der Treuhänder dazu verpflichtet? Warum kann ich ihm den pfändbaren Teil nicht einfach überweisen?..schließlich bekommt er doch eh regelmäßig alle Unterlagen (Einnahmen, Ausgaben, Kontoauszüge) von mir.

Ich bin gespannt auf Eure Antworten und hoffe, dass diese mir erstmal meine Bauchschmerzen nehmen.:)

Vielen Dank im Voraus!

Lg Laura
 
G

Gast

Gast
Hallo Karma,

was man während der ganzen Jahre beachten muß und zu erfüllen hat weiß ich ja, aber auf meine eigentlichen Fragen habe ich nun immer noch keine Antworten..schade.
Danke Dir trotzdem!

Lg Laura
 

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