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DRINGEND - Krankenschein nicht einreichen und trotzdem arbeiten - Probleme?

zak

Neues Mitglied
Guten Abend.

Ich hab da ein kleines (dringliches) "Problem".
Bin seit ca. 3 Monaten krankgeschrieben und wurde heute erneut für 4 Wochen krank geschrieben.

Ich fühle mich fit und gesund und hab das der Ärztin auch so gesagt und auch, daß ich gerne wieder arbeiten möchte.
Nun war sie nicht meiner Ansicht und hat mich erneut krank geschrieben.

Mit der Krankenkasse hab ich schon telefoniert. Wenn ich mich in der Lage fühle arbeiten zu gehen und den Krankenschein nicht abgebe isses für die ok. Da droht mir keinen Ärger.

Wie sieht das nun von Seite des Arbeitgeber aus?
Es besteht eine Krankmeldung, die allerdings nicht abgegeben wird.
Der Arbeitgeber weiß aber davon.

Gibts da rechtliche Probleme? Von wegen Versicherung und sowas?!?!

Danke für eure Hilfe!!!
Johannes
 

Hexe46

Aktives Mitglied
Sehe da keine Probleme.
Du bist ja nicht mehr Krank gemeldet.
Das hat dir die Krankenkasse ja so mitgeteilt.
Ob deine Ärztin das so toll findet ist eine andere Sache.

l.g. Hexe
 
J

john-2

Gast
Hallo Johannes,

normalerweise gibt es da kein Problem, solange es wegen Deiner Erkrankng nicht zu Einschränkungen Deiner Arbeitsfähigkeit kommt.

Durch die ärztliche Bescheinigung bist Du von der Pflicht zur Erbringung Deiner arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung freigestellt. Nicht mehr und nicht weniger.

Wenn sich aber herausstellen sollte, dass Du z.B. wegen Schwindel oder Benommenheit krankgeschrieben bist und Du baust während der Ausübung Deiner Tätigkeit einen Unfall, gibt es spätestens dann ein Problem.

Freundliche Grüße

John
 

Brahman

Mitglied
Es gibt keine Probleme, da du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht bis zum Ende ausführen musst. Du kannst jederzeit wieder arbeiten gehen. Auch wenn irgendwas bei der Arbeit passieren sollte, kann dir nichts passieren. Das Einzige was passiert, ist dass deine Ärztin ungemütlich werden könnte, wenn du nach ein paar Tagen wieder auftauchst sowie dein Arbeitgeber, weil dann die 3 Monate Zahlphase für Ihn wieder eintreten. Wenn denn Arbeitgeber dementsprechend sauer ist auf dich, wird er dich danna uch kündigen.

Denn bedenke: Urlaub und Krankheit schützen nicht vor Kündigung!!
 
C

chrismas

Gast
@Vorposter

Nein, es fängt nicht wieder von vorne an, denn dann muss die Krankenkasse wieder einspringen, weil es eine fortlaufende Krankschreibung wegen der selben Erkrankung ist.

Außerdem sollte man sich darüber im klaren sein, wenn man wieder arbeiten geht und es passiert etwas, geschieht dieses auf eigene Gefahr, das bedeutet, wenn man Fehler macht, haftet man dafür.

Daher würde ich es mir gut überlegen, ob ich wieder arbeiten gehe.
 

Brahman

Mitglied
@Christmas
das ist schlichtweg falsch. Sobald du einen Tag wieder arbeiten warst geht alles von vorne los. Mit dem ersten Tag arbeit erlischt die Bescheinigung. Somit kann der Arzt keine Folgebescheinigung ausschreiben!

Als Arbeitnehmer haftet man nie persönlich und arbeitet auch nicht auf eigene Gefahr!

Doch grundsätzlich sehe ich das auch so, wer früher aus einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder arbeiten geht ist selber blöd!

Es liegt immer im eigenen ermessen ob man eine Bescheinigung voll in Anspruch nimmt oder nicht. Aber das kann man auch alles wunderbar im Gesetz nachschlagen bevor man hier Beiträge kritisiert!
 
C

chrismas

Gast
@Vorposter

Vor einigen Tagen lief ein interessanter Bericht darüber im TV und der zeigte einem die meisten Irrtümer in Bezug auf AU-Bescheinigungen auf und du erfüllst sie irgendwie gerade alle ;)
 

Mystic Prophecy

Aktives Mitglied
@Vorposter

Nein, es fängt nicht wieder von vorne an, denn dann muss die Krankenkasse wieder einspringen, weil es eine fortlaufende Krankschreibung wegen der selben Erkrankung ist.

Außerdem sollte man sich darüber im klaren sein, wenn man wieder arbeiten geht und es passiert etwas, geschieht dieses auf eigene Gefahr, das bedeutet, wenn man Fehler macht, haftet man dafür.

Daher würde ich es mir gut überlegen, ob ich wieder arbeiten gehe.
@Vorposter

Vor einigen Tagen lief ein interessanter Bericht darüber im TV und der zeigte einem die meisten Irrtümer in Bezug auf AU-Bescheinigungen auf und du erfüllst sie irgendwie gerade alle ;)
Muss ich Dir recht geben. Ich schau zwar nur alle Schaltjahre mal in den TV, aber den Bericht habe ich ebenfalls gesehen.
 

ParadiseAngel

Aktives Mitglied
Keine Ahnung wie bei euch die genaue Gesetzeslage für/bei Krankenstände ist. Ich könnte mir aber vorstellen dass sich sehr wohl Probleme ergeben könnten wenn zak arbeiten geht und seine Krankmeldung nicht aufgehoben ist. Seinem Dienstgeber muss er ja diese bei Dienstantritt geben, damit der abrechnen kann. Immerhin ist er bereits seit 3 Monaten krankgemeldet – da kann man den Wisch nicht einfach in der Versenkung verschwinden lassen.

Bsp.:
Angenommen zak geht wieder Arbeiten, er ist aber von seiner Ärztin für weitere 4 Wochen krankgemeldet (siehe erster Tag der Krankmeldung auf der Krankmeldung). Der Durchschlag liegt natürlich auch der KK vor. Diese weiß nun dass er noch nicht zur Verfügung steht – da keine schriftliche Abmeldung aus dem Krankenstand vorliegt.

Nun meine Frage: Was geschieht bzw. wer kommt für die Kosten im Falle einer Neuerkrankung auf bzw. wenn ihm etwas auf Grund seiner Vorerkrankung passiert?

Die Firma? Kurz gesagt, die werden sich 100% abputzen.

Die KK? Laut den ihnen vorliegenden Unterlagen ist zak noch immer Krankgemeldet. Keine Abmeldung von Seiten seiner Ärztin. Ohne Abmeldung aus dem Krankenstand darf er aber auch nicht arbeiten. Egal was ihm telefonisch mitgeteilt wurde wenn es Hart auf Hart geht weiß die KK von ihrer telefonischen Auskunft dann nichts mehr!

Wer bleibt übrig? Genau, zak!!!

Eine Anregung meinerseits warum geht er nicht auf die KK und lässt sich dort abschreiben?
Dann kann er auch beruhigt Arbeiten gehen ohne sich Sorgen machen zu müssen was im Fall der Fälle passiert.

Liebe Grüße
PA
 
A

Aloha

Gast
Hallo,

warum bist Du seit drei Monaten AU?

Ich denke, darum muss es gehen.

Deine Ärztin hat sicher nicht ohne Grund ein Interesse daran, Dich aus dem Verkehr zu ziehen.

LG

Aloha
 

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