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Die Sinnhaftigkeit des Feststellungsbescheides wegen Grundbesitz aufgrund der Neubewertung

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G

Gelöscht 119860

Gast
Jetzt kommen die Briefe an die Bevölkerung von Finanzamt mit der Bitte um gesetzlich verpflichtende Abgabe einer Feststellungserklärung wegen Grundbesitz, weil ja demnächst die neue oder erstmalige Bewertung bzgl. Grundsteuer ansteht.

Ich verstehe aber wieder nicht, warum dazu überhaupt eine Feststellungserklärung notwendig ist!?! Alle Menschen, die Grundsteuer zahlen, tun dies doch schon alleine dadurch, dass sie aufgrund ihres Grund und Boden in den Grundbüchern drin stehen, deren Zuordnung zu den Grundstücken doch dadurch also schon immer gegeben war und ja diese Menschen doch ohnehin jedes Jahr entsprechend Gundsteuer zahlen! Warum jetzt also nochmal dazu eine Erklärung abgeben müssen?

Kann hier jmd. dazu Auskunft geben?
 

Daoga

Urgestein
Jedes Bundesland hat bisher sein eigenes Bewertungssystem und wird das wohl auch in Zukunft haben, aber zumindest beim bayerischen System ist bei bebauten Grundstücken die Nutz- oder Wohnfläche vorrangig im Ansatz, der Boden dazu wird nur extra erfasst, wenn er besonders groß ist und den Wert der aufstehenden Bebauung überschreitet. Auf einem Grundstück kann genauso eine alte Hundehütte wie ein zwanzigstöckiges Hochhaus stehen, daher macht diese Bewertungsmethode Sinn, weil sie gerecht ist. Luxusvillen, Fabriken, Supermärkte und andere aufwendige Gebäude werden (bis jetzt) nach einem eigenen System bewertet, bei dem auch noch die Ausstattung und der ganze Grund und Boden mit berechnet werden.
Eine Neubewertung wurde erforderlich, weil die in den Berechnungen angesetzten ortstypischen Werte alle noch von der letzten Hauptfeststellung 1964 stammen und das Bundesverfassungsgericht der Auffassung war, das wäre heute nicht mehr zeitgemäß, obwohl die Gemeinden und Städte die Wertdifferenz zwischen 1964 und heute über den sogenannten Hebesatz, der auch von Ort zu Ort verschieden ist und bisher alle paar Jahre an die steigenden Boden- und Mietwerte angepasst wurde, ausgeglichen haben. Mit anderen Worten, zumindest Bayern hätte gerne auf den ganzen Zinnober verzichten können, denn das neue System wird auch nicht sehr viel anders sein als das alte, nur dass die Berechnung dann gleich in Euro stattfindet statt wie bisher immer noch in DM.
 
G

Gelöscht 119860

Gast
Genau. Ein Datenabgleich der Behörden untereinander (in dem Fall wären es ja Finanzämter und Bauämter) durchzuführen, schein nicht gewollt, auch wenn's vielleicht technisch schon längst möglich wäre.
Mein Einverständnis dazu würde ich jedenfalls von mir aus auch für alle weiteren Neubewertungen, dem nächsten Zensus oder was auch immer gern einmalig bei meiner Komume abgegeben, dann können sie sich ihre Daten von allen Behörden zusammensuchen wie und wann immer sie es brauchen. Warum geht sowas nicht?
 
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