Nordrheiner
Sehr aktives Mitglied
Also ich denke, dass es Probleme für Deinen Vater geben wird, wenn er erbt und in dieser Situation auch H4 Bezieher ist. Es wird - so denke ich - zu einer vollen Anrechnung des Erbes kommen.Bei meinem Vater würde das wohl aber einen weiteren Streit auslösen, wenn ich das Geld auf herkömmliche (ordentliche Weise) übergeben würde, und er zu dem Zeitpunkt entweder noch keine Arbeit hat oder H4 bezieht.
Also Du meinst er könnte das Erblich angeben, ohne vom Amt Auflagen zum Verbauchen des Geldes zubekommen ?
Ich habe da schon etwas gelesen im bezug auf Erben und ALG II ob die Erbschaft als Einkommen oder Vermögen zu sehen ist, Zuflusstheorie bzw. dem Zuflussprinzip, Rechtsprechung.
Als mögliche, rechtlich saubere Lösung kann ich mir an Deiner Stelle vorstellen, Deinen Vater als z.B. Hausmeister mit festem Gehalt einzustellen. Die Gehaltszahlungen sowie die Sozialabgaben würde ich aus dem Erbanteil des Vaters bestreiten und dies für einen Zeitraum von 1 Jahr-18 Monate. Wenn die Gehaltszahlungen (brutto) lange genug (ein ganzes Jahr/ 18 Monate) durchgehalten werden können, entsteht ein neuer Anspruch Deines Vaters auf Arbeitslosengeld. Eine Erbschaft, Auszahlung des verbleibenden Erbes in der Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld, wird dann nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden, weil es für den Bezug von Arbeitslosengeld nicht relevant ist.
Diese Lösung erscheint mir rechtlich sauber zu sein. Ob sie wirtschaftlich auch sinnvoll ist, hängt allerdings von dem gesamten Erbanteils Deines Vaters ab.
LG; Nordrheiner