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Der gemeinsame Weg zum neuen Job - Bewerbungsthread

Chichiri

Aktives Mitglied
Oder hängt das davon ab, ob ich im Einsatz bin?
Du hast ja geschrieben, dass der Kumpel in Kurzarbeit ist und dennoch 60% in der Firma ist. Das heißt, dass er 60% sein normales Gehalt erhält und auf die restlichen 40%, in denen er Kurzarbeitergeld erhält, bekommt er 60%. 60% von den 40% sind 24%. Also bekommt er insgesamt 84% von seinem Netto - 60 zahlt der Arbeitgeber, 24 das Amt.

Wenn du komplett keinen Einsatz hast, bekommst du nur 60 bzw. 67%.
 

Zauberfee78

Aktives Mitglied
Du hast ja geschrieben, dass der Kumpel in Kurzarbeit ist und dennoch 60% in der Firma ist. Das heißt, dass er 60% sein normales Gehalt erhält und auf die restlichen 40%, in denen er Kurzarbeitergeld erhält, bekommt er 60%. 60% von den 40% sind 24%. Also bekommt er insgesamt 84% von seinem Netto - 60 zahlt der Arbeitgeber, 24 das Amt.

Wenn du komplett keinen Einsatz hast, bekommst du nur 60 bzw. 67%.
Vielen Dank :) . Endlich mal jemand, der mir die Sache in einfachen Worten richtig gut und verständlich erklärt. Ich habe übrigens zum Jahresanfang im Juli 1 Woche Urlaub und im August 3 Wochen Urlaub beantragt, was mir die Leihfirma auch genehmigt hat. Dann hoffe ich, dass ich zumindest im August nicht ganz so hohe Einbußen habe.

Mit nur 60% meines Nettogehaltes zu leben wird schwierig. Ich hoffe wirklich sehr, dass ich bald eine feste Stelle habe. Oder dass es zumindest nicht mehr sooo lange dauert, bis wieder Anfragen für Zeitarbeiter reinkommen.
 

Chichiri

Aktives Mitglied
Verdienstausfälle durch Kurzarbeit kannst du natürlich vermeiden, indem du Urlaub nimmst. Denn da steht dir das ungekürzte Entgelt zu.

60% auf Dauer ist sicherlich nicht einfach... ich drücke dir die Daumen, dass du bald was findest :)
 

Zauberfee78

Aktives Mitglied
Verdienstausfälle durch Kurzarbeit kannst du natürlich vermeiden, indem du Urlaub nimmst. Denn da steht dir das ungekürzte Entgelt zu.
Ich wollte ja die Kurzarbeit so weit wie möglich nach hinten schieben, hat aber nicht geklappt. Einige Leute aus meinem letzten Einsatz haben sich im März/April für mehrere Wochen übers Telefon krankschreiben lassen. Ich habe bis zum letzten Tag gearbeitet und wollte danach eine telefonische Krankschreibung. Aber die Arzthelferin meines Hausarztes meinte, dass der Hausarzt sowas grundsätzlich nicht macht und bei ihm kein Patient ohne Untersuchung eine Krankmeldung bekommt.

Im Mai wollte ich 1 Woche Urlaub nehmen (in der Woche mit Christi Himmelfahrt), hat mir der Disponent von der Leiharbeitsfirma aber nicht genehmigt. Er meinte am Telefon, ich solle meine Überstunden abbauen. Und jetzt sehe ich, dass meine Überstunden schon eine Woche vorher aufgebraucht waren und ich zum besagten Zeitpunkt schon in Kurzarbeit war, was er mir aber verschwiegen hatte.

Mein Gefühl ist, dass die Disponenten keinen Bock auf viel Papierkram haben und deshalb nicht zulassen, dass wir Mitarbeiter unsere Jahresurlaubsplanung umswitchen. In der aktuellen Situation habe ich nicht vor, zu verreisen. Also kann es der Leihfirma doch egal sein, ob ich meinen Urlaub jetzt oder erst im Juli/August nehme. Aber nein, die haben unsere Zeiterfassung komplett blockiert, sodass ich online nichts mehr daran ändern kann.
 

Chichiri

Aktives Mitglied
Wenn eine Firma Kurzarbeit für seine Mitarbeiter beantragt, dann muss er eigentlich auch alles dafür tun, dass diese Kurzarbeit auch berechtigt ist. Es macht aus der Sicht vom Amt keinen Sinn machen, dass Mitarbeiter Überstunden anhäufen und horten und dann auch noch Kurzarbeitergeld bekommen. Daher muss die Firma darauf achten, dass die Leute, die in Kurzarbeit gehen, so gut es geht die Überstunden abbauen und auch den Urlaub vom Vorjahr komplett genommen haben.

Ich weiss natürlich nicht, ob es bei dir um Resturlaub aus dem Vorjahr oder Urlaub von diesem Jahr handelt... aber vielleicht hat die Leihfirma die Zeiterfassung blockiert, damit sie diese Vorgaben besser kontrollieren kann... kann ich aber leider nicht sagen wie das bei euch der Fall ist :)
 

Zauberfee78

Aktives Mitglied
Resturlaub von 2019 habe ich nicht mehr. Den musste ich bis Ende März nehmen, was ich auch getan habe. Dieses Jahr hatte ich bisher erst 2 Tage Urlaub, einen Tag Anfang März und den anderen am Brückentag nach Himmelfahrt. Ansonsten habe ich noch 4 Tage im Juli eingeplant, 15 im August und 5 von Heilig Abend bis Silvester. Das macht insgesamt 26 Tage. Ich habe aber 30 Tage Urlaubsanspruch und könnte theoretisch noch 4 Tage verplanen. Genau die wollte ich im Mai nehmen, aber der Disponent wollte mir einreden, ich hätte schon alle Tage verplant und könne deshalb nichts mehr im System beantragen.

Mein Gefühl ist, dass die Leute von der Leihfirma lügen, wie es ihnen gerade in den Kram passt. Mein letztes Vorstellungsgespräch hatte ich am 21.04. Die Kundenfirma wollte ich spätestens am 24. bei der Leihfirma melden und Bescheid geben, ob es geklappt hat. Als ich am 24. keine Rückmeldung bekam und am Montag, 27. in meinem Zeiterfassungssystem sah, dass für mich Gleitzeit bis zum 13. Mai eingetragen wurde, rief ich in der Leihfirma an und fragte, ob der Kunde abgesagt hatte. Antwort: "Nein, wir haben noch keine Rückmeldung vom Kunden. Wir haben die Gleitzeit nur "einfach so" eingetragen und können sie jederzeit wieder aus der Erfassung rausnehmen, falls der Kunde zusagt."

Und jetzt weiß ich, dass ich seit dem 14.05. in Kurzarbeit bin. Da kann mir keiner erzählen, dass die das zum besagten Zeitpunkt nicht schon wussten und beantragt hatten. Mir ist schon klar, dass sehr viele Mitarbeiter bei uns in der gleichen Lage sind wie ich und die Disponenten viel zu tun haben. Trotzdem wäre eine offene, ehrliche Kommunikation schön gewesen. Aber was habe ich auch erwartet, das lief ja auch schon vor Corona nicht anders.
 

Chichiri

Aktives Mitglied
ch habe aber 30 Tage Urlaubsanspruch und könnte theoretisch noch 4 Tage verplanen.
Guck mal hier:

Kurzarbeit kann dazu führen, dass sich der Jahresurlaub verkürzt. (...) Wird also weniger oder gar keine Arbeit geleistet, verringert sich auch der Anspruch auf Erholungsurlaub zeitlich entsprechend (...)

Es kann natürlich sein, dass dadurch, dass du in Kurzarbeit bist, dass dein Jahresurlaub gekürzt wurde.
 

Zauberfee78

Aktives Mitglied
Es kann natürlich sein, dass dadurch, dass du in Kurzarbeit bist, dass dein Jahresurlaub gekürzt wurde.
Das glaube ich nicht. Auf unserer Homepage steht:

Die Anzahl Ihrer Urlaubstage verändert sich nicht durch Kurzarbeit. Sie beantragen wie bisher Ihre Urlaubswünsche bei Ihrem Ansprechpartner. Beispiel: Wenn Sie in Vollzeit bei uns arbeiten und eine Woche Urlaub haben möchten, beantragen Sie wie bisher von Montag bis Freitag Ihren Urlaub, unabhängig davon, an welchen Tagen Sie in Kurzarbeit sind.

In Sachen Urlaub agieren die Unternehmen ganz unterschiedlich. Beim besagten besten Freund meines Partners ändert sich gar nichts. Er hat seine Urlaubsplanung im Dezember eingetragen und kann seinen Urlaub auch wie geplant nehmen.

Ein anderer Freund, der im April und Mai in Kurzarbeit war und seit Juni wieder in Vollzeit arbeitet, musste 2/3 seines Jahresurlaubs zwangsläufig nehmen, bevor für ihn Kurzarbeit beantragt wurde. Der musste bis Ende März 20 Tage Urlaub nehmen und hat für dieses Jahr nur noch 10 Urlaubstage übrig.

Vielleicht handelt meine Firma so, weil sie vorsichtig sind für den Fall, dass der Staat den Leiharbeitsfirmen die Möglichkeit zum Kurzarbeitergeld entzieht und sie viele Leute kurzfristig entlassen müssten. Wenn man vor Ende des Jahres gehen muss, hat man natürlich nicht den Urlaubsanspruch für das ganze Jahr.
 

Zauberfee78

Aktives Mitglied
Wieso sollte der Staat Leiharbeitsfirmen die Möglichkeit zur Kurzarbeit entziehen?

Das können sie gesetzlich gar nicht. Ist eine Firma, wie jede andere auch.
Hmm, ich dachte sowas könne sich jederzeit wieder ändern. Lieber bin ich auf alles gefasst, bevor mich so eine Nachricht umhaut.

Mein Eindruck ist, dass die Disponenten mit ihrer vielen Arbeit überfordert sind und uns Mitarbeiter am Telefon so schnell wie möglich abwimmeln möchten.
 

Chichiri

Aktives Mitglied
Und du bist das komplette Jahr bei dieser Firma eingeplant?

Der Staat kann den Leiharbeitsfirmen die Möglichkeit zur Kurzarbeit nicht entziehen. Kurzarbeit ist eine Versicherungsleistung und da du von deinem Gehalt Geld in die Arbeitslosenversicherung einzahlst, steht dir das Kurzarbeitergeld genauso zu, wie jedem anderen auch.
 

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