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Das Verhältnis zwischen einer Schülerin und einem Lehrer melden.

G

Gast

Gast
Es ist Tratsch. Du hast keine Ahnung, ob und was zwischen den beiden läuft. Ein paar "verdächtige" Blicke und Gerüchte sind kein Beweis. Überleg dir also gut, ob du das meldest. Denn auch wenn letztlich nichts zwischen den beiden war, kann die Geschichte dennoch den Ruf und die Karriere des Lehrers dauerhaft schädigen. Eifersucht ist dafür ein ganz mieser Grund.
 
G

Gast

Gast
Hallo,
Du weisst doch gar nicht ob die ganze Sache so stimmt. Meine Güte, wer hat nicht schon mal Unsinn erzählt um andere neidisch zu machen?
Mit solchen Anschuldigungen wäre ich sehr vorsichtig. Und selbst wenn es stimmt... Du wärst gern an der Stelle dieses Mädchens gewesen. Wölltest Du dann von ihr verpetzt werden, nur weil sie neidisch ist?
Nun, Du kannst ja gern traurig sein, aber eine Zukunft hat dieser Lehrer weder mit diesem Mädchen, noch mit Dir. Er hatte vielleicht eine Affäre mit ihr, man könnte auch sagen, er hat sie benutzt. Bist Du Dir für so was nicht zu schafe? Eigentlich müsstest Du sie auslachen.
 
E

Edy

Gast
Auch trotz meines nachgesetzten Eifersuchtsfaktor, ändert es ja nichts an der grundlegenden Situation, wo du ja meinst, dass sie zu melden gilt.. oder meinst du schon?
Stimmt: ändert sich gar nichts und sollte der Lehrer deine Schulkollegin gevögelt haben, dürfte man das Missbrauch Schutzbefohlener nennen, im Obhutsverhältnis bzw. Abhängigkeitsverhältnis. So was gehört sanktioniert und Meldung bzw. Anzeige bedeutet lediglich notwendige Zivilcourage.

Jetzt erst recht, würde ich sagen, da man sich hier mal wieder schützend vor den Lehrer wirft, der seine Schüler als Freiwild betrachtet.
 
G

Gast

Gast
Liebe TE,

nicht alles, was hier "geraten" wird, bezieht sich auf deine konkrete Fragestellung. Du wirst immer wieder mal erleben, dass "Berater" ihre ohnmächtige Wut auf Institutionen wie Schulen, Jugendämter etc. ausagieren und dabei nicht mehr bemerken, dass es nicht mehr um den Fragenden, sondern nur um ihr eigenes Leben geht und ihre persönlichen Verletzlichkeiten. bedenke dies und beherzige daher nicht jeden "Rat".

Zur Sache: Wenn du Meldung machst, musst du dich bekennen, da der Sache sonst nicht nachgegangen wird. Wenn du dich bekennst, wirst du vermutlich wegen Verleumdung angezeigt.

Was du tun kannst: Dir was anderes zum Verlieben suchen und deinen Neid zügeln. Er wird dir sonst immer wieder das Leben verpesten.
 

Metallworker

Aktives Mitglied
Ich sehe das ein bisschen zwiegespalten. Da sie extrem eifersüchtig auf das potentielle Verhältnis der beiden Personen ist (und ja, der Lehrer gehört angezeigt!), könnte es vielleicht als Racheaktion einer verliebten Minderjährigen abgetan werden - sollte jemand von den Gefühlen wissen.
 
E

Edy

Gast
Liebe TE,

nicht alles, was hier "geraten" wird, bezieht sich auf deine konkrete Fragestellung. Du wirst immer wieder mal erleben, dass "Berater" ihre ohnmächtige Wut auf Institutionen wie Schulen, Jugendämter etc. ausagieren und dabei nicht mehr bemerken, dass es nicht mehr um den Fragenden, sondern nur um ihr eigenes Leben geht und ihre persönlichen Verletzlichkeiten. bedenke dies und beherzige daher nicht jeden "Rat".

Zur Sache: Wenn du Meldung machst, musst du dich bekennen, da der Sache sonst nicht nachgegangen wird. Wenn du dich bekennst, wirst du vermutlich wegen Verleumdung angezeigt.

Was du tun kannst: Dir was anderes zum Verlieben suchen und deinen Neid zügeln. Er wird dir sonst immer wieder das Leben verpesten.
Immer wieder erstaunlich, wie Recht nach Belieben gebeugt werden soll, wenn es eben um jene mächtigen Institutionen wie Kirche, Schulbehörden, Jugendämter etc. geht, Staatsgewalt generell...

Bedenklich und exemplarisch deine Drohung der Verleumdungsklage, wenn Straftaten angezeigt werden sollen, eventuell perfide Täter strafverfolgt.

Von daher würde ich als TE nicht nur der Schulbehörde Meldung machen, sondern auch Strafanzeige (Polizei, Staatsanwaltschaft) erstatten, möglichst via Rechtsanwalt.

Hammer, wie hier verharmlost wird, weil es ein Lehrer ist. Dürfen sich wohl jede Schweinerei erlauben, wenn es nach dir geht...:rolleyes:

Widerlich.
 
E

Edy

Gast
Ich sehe das ein bisschen zwiegespalten. Da sie extrem eifersüchtig auf das potentielle Verhältnis der beiden Personen ist (und ja, der Lehrer gehört angezeigt!), könnte es vielleicht als Racheaktion einer verliebten Minderjährigen abgetan werden - sollte jemand von den Gefühlen wissen.
Steht hier ja lang und breit. :)

Ändert aber ja nichts am Sachverhalt und niemand braucht sich mehr scheinheilig zu fragen, weshalb hierzulande ungestraft missbraucht werden darf bis zum Abwinken, bei solchen Kommentaren, die man hier liest. (Nicht deiner).

Keiner hat was davon - schon gar nicht die Betroffenen -, wenn man die Täter der Exekutive schützt.
 

Athanasia

Aktives Mitglied
Jetzt erst recht, würde ich sagen, da man sich hier mal wieder schützend vor den Lehrer wirft, der seine Schüler als Freiwild betrachtet.
Nun, wenn es stimmt wie geschildert, dann ist die Schülerin (12. Klasse ist man wie alt - 17 oder gar 18?) da ganz alleine und freiwillig zu dem Lehrer ins Bett gestiegen. Zum vö**** gehören immer noch 2 Leute. Da dann gleich von Missbrauch zu reden... :confused:

Und die TE hätte ja selber nichts dagegen gehabt, mit dem Lehrer in die Kiste zu springen.
 
G

Gast

Gast
Wenn er mit Dir ins Bett gestiegen wäre, hättest Du das nicht weiter melden wollen, dann wäre alles perfekt und richtig.
Aber weil es eine Andere war, muss es natürlich gemeldet werden.
Was für eine Doppelmoral.

Du warst nicht mit auf dieser Reise, weisst gar nicht was wirklich war und möchtest jetzt auf Grund von Klatschgeschichten das Leben dieses Lehrers zerstören.
Die Sprüche hier, dass sich gewisse Personen halt alles erlauben können und man das unbedingt melden müsste, sind einfach daneben. Keiner weiss, was da wirklich Wahres dran ist. Wenn das wirklich jemand anzeigen sollte, dann jemand der dabei war und nicht jemand, der das alles nur aus Klatschgeschichten kennt und sich nun aus gekränkter Eitelkeit rächen muss.
 

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