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Darf mir mein Mann unsere Eigentumswohnung vermieten?

julia48

Mitglied
wir leben seit ein paar monaten getrennt. unsere eigentumswohnung wird nächsten monat frei, da ich mir unsere ehewohnung (ein großes haus) nicht vom unterhalt leisten kann, würde ich gerne in unsere eigentumswohnung (abbezahlt) ziehen. mein mann will einen gängigen mietvertrag. das heißt, ich würde als eigentümer und als mieter unterscheiben?!
welche rechte und pflichten habe ich? die des vermieters oder die des mieters?
wozu der mietvertrag? für mich macht das keinen sinn! dass ich einen wohnwert an ihn zahlen muss, ist mir klar, aber wird so etwas in einem mietvertrag geregelt?
ich weiß, ich bräuchte einen anwalt, aber wovon soll ich den bezahlen???
kennt sich einer mit so etwas aus? ich habe schon das ganze internet nach einem ähnlichen beispiel abgesucht - scheinbar sind alle anderen männer, die sich von ihrer familie trennen noch nie auf so eine absurde idee gekommen???
 
M

Monarose

Gast
Warum willst du für etwas bezahlen, dass dir gehört?
Ich würde die Bude verkaufen, das Geld teilen und ganz neu anfangen.
Sonst hast du ihn immer am Hals.
 

ComaDivine

Urgestein
du schreibst, ihr habt ein gemeinsames haus, auch eigentum?
und zusätzlich eine gemeinsame eigentumswohnung?
oder stellt sich die frage, weil dein mann alleinig urkundlicher eigentümer z b. der wohnung ist?
deiner frage nach gehe ich davon aus, es existiert kein ehevertrag?
...........
soviel mir bekannt ist, während des trennungsjahres sollte keiner der beiden ehepartner schlechter gestellt werden
dir steht rechtlich, solltest du kein eigenes einkommen haben, 3/7 vom nettoeinkommen deines mannes während des trennungsjahres zu
ob und zu welchem anteil gemeinsames eigentum zu ähnlichen teilen oder 50/50 aufzuteilen wäre, kann ich dir leider nicht beantworten
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Julia48,

ich glaube du begehst einen fürchterlichen Fehler!
Bitte gehe sofort zu einem Fachanwalt für Familienrecht!
Der wird dich über alles aufklären und auch sagen, wie du an dein rechtmäßiges Einkommen kommst.
Dann ergibt sich die Bezahlung des RA von alleine.

Unterzeichne gegenüber deinem Mann keinerlei Erklärungen und Verträge, ohne den Anwalt zu fragen!

Das sieht für mich so aus, als wollte dein Mann dich fürchterlich über den Tisch ziehen.

LG
Rhenus
 

°°°abendtau°°°

Sehr aktives Mitglied
H Julia48,

das ist wirklich schräg. :confused:

Also wenn ihr das Haus und die Eigentumsw. geimeinsam in Eurer Ehe finanziert habt(?), Du in die EtW ziehst und er im Haus bleibt, dann kannst auch Du Miete von ihm verlangen. Die dürfte dann höher sein. :D
Unterschreibe auf keine Fall irgendeinen Vertrag ohne Anwalt!!!

Das baraucht eh einen Anwalt. Ihr könnt Euch auch beide eine Teilen, was die Scheidung betrifft. Was ich aber nicht empfehlen würde. Die Kosten gehen nach streitwert. Haus und EtW treiben den nach oben.
Wenn man kein eigenes einkommen hat, gehts ggf. auch über Rechtskostenbeihilfe.

Schau mal hier rein: Juraforum

Melde Dich dort an und stelle dann Deinen Fall als fiktives Beispiel dar. Kostenlose Rechtberartungen im inet sind generell verboten! Über fiktive Beispiel kann man aber plaudern. ;)

Alles Gute...
abendtau
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
Bitte gehe sofort zu einem Fachanwalt für Familienrecht!
Der wird dich über alles aufklären und auch sagen, wie du an dein rechtmäßiges Einkommen kommst.
Dann ergibt sich die Bezahlung des RA von alleine.
Das will ich auch unterstreichen. Falls Du kein Geld hast, dann leihe Dir eins für diesen Zweck. Es gibt wenige Dinge, die man auf Pump finanzieren sollte, ich finde, das ist eine solche Ausnahme.
 

Onni

Mitglied
Ich hab mal gehört das so ein Anwalt bis zu 20% von dem bekommt was er rausholt.
Gibt bestimmt auch welche die weniger wollen. Doch wenn du dich von Ihm vieleicht verarschen lässt, könnte es ja sein das du am ende garnichts hast.
Wie schon viele gesagt haben: Nimm Dir ein für solche angelegenheiten Spezialisierten Anwalt.
Wer weiss vieleicht gehört dann am, Ende die Eigentumswohnung dir ganz allein.

lg. Onni
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Onni,

Anwälte rechnen nach der BRAGO ab, darüber hinaus kann man Vereinbarungen treffen. Das ist jedoch in solchen Angelegenheiten unüblich und auch nicht zu empfehlen.
Man fragt den Anwalt einfach was es kostet.

Doch das muss man nicht sofort bezahlen.
Einen gemeinsamen Anwalt empfehle ich nie.
Es ist auch nur dann erlaubt, wenn nichts strittig ist. Ansonsten ist ein Mandat abzugeben.
Man spart ein paar Euros an Gebühr und bereut später nicht auf sein Recht gekommen zu sein.

Wer sich von seiner Frau als Miteigentümerin einen Mietvertrag unterzeichnen lassen möchte, hat was vor...

LG
Rhenus
 

julia48

Mitglied
vielen dank für eure zuschriften! das haus gehört uns nicht, da wohnen wir nur zur
miete, die aber sehr hoch, weshalb ich sie mir nicht leisten kann, das haus ist zu
teuer; wir sind aus unserer eigenen wohnung ausgezogen, als wir ein 3. kind bekamen, dafür war diese nun wiederum zu klein (4 zimmer); ich weiß, dass ich einen anwalt
brauche, aber irgendwie kann ich derzeit die energie dafür nicht aufbringen, irgendwie ist es mir auch schrecklich peinlich, ich muss ja dann erzählen, wie mein mann so ist und was er so tut, ich schäme mich für ihn! ist wohl schwer zu verstehen...
ich weiß halt nur nicht, ob es überhaupt rechtsiwirksam ist, einen mietvertrag als mieter und gleichzeitig als eigentümer zu unterschreiben.
und natürlich haben wir einen ehevertrag! glaubt ihr, ein typ wie der, würde ohne heiraten??
 

Gemini

Urgestein
Hallo Julia

Ich habe dazu was im Netz gefunden.
Eien Miete, bzw. nennt sich Nutzungsentschädigung musst du zahlen, wenn du in euere Eigentumswohnung ziehst. Mach nichts ohne Anwalt!!!

Was zu beachten ist, wenn einer der Ehegatten nach der Trennung im gemeinsamen Haus oder in der gemeinsamen Wohnung wohnen bleibt und der andere Ehegatte auszieht.
Der Ehegatte, der nach der Trennung im gemeinsamen Haus oder einer gemeinsamen Wohnung wohnen bleibt, muß sich den Wohnwert der Wohnung als Einkommen oder besser Nutzungsvorteil zurechnen lassen.Dadurch erhöht sich das dem Ehegatten unterhaltsrechtlich zuzurechnende Einkommen. Sofern Unterhaltsansprüche nicht bestehen, besteht jedenfalls ein Anspruch des ausgezogenen Ehegatten auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Nutzung seines eigenen Miteigentumsanteiles.


Das gemeinsame Haus nach der Trennung Düsseldorf
 

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