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Darf mir mein Mann unsere Eigentumswohnung vermieten?

Rhenus

Urgestein
Hallo julia48,

ich weiß halt nur nicht, ob es überhaupt rechtsiwirksam ist, einen mietvertrag als mieter und gleichzeitig als eigentümer zu unterschreiben.
Wenn du so fragst, NEIN!
Man kann nur Verträge mit Vertragsparteien schließen, nicht mit sich (natürliche Person) selbst.
Es gibt schon Ausnahmen, doch das führt zu weit.
Ja aber...
Vielleicht meinst du nur es wäre ein "Mietvertrag". ich kann mich nur wiederholen.
Unterschreibe nichts, bevor du beim Anwalt warst.

ich weiß, dass ich einen anwalt
brauche, aber irgendwie kann ich derzeit die energie dafür nicht aufbringen, irgendwie ist es mir auch schrecklich peinlich, ich muss ja dann erzählen, wie mein mann so ist und was er so tut, ich schäme mich für ihn! ist wohl schwer zu verstehen...
Ist gar nicht schwer zu verstehen!
Man hat mit solch einem Menschen sein Intimstes geteilt.

Dennoch muss man sich Hilfe suchen. Du bist im Moment in einer Ausnahmesituation, richtig. Doch die Folgen einer fehlerhaften Handlung wird dich lange begleiten.
Hast du keine gute Freundin, Eltern, die dich begleiten können?
Zumindest dort hin, mit dem Anwalt kannst du selbst sprechen.
Nimm dir vielleicht eine Anwältin.

und natürlich haben wir einen ehevertrag! glaubt ihr, ein typ wie der, würde ohne heiraten??
Ja weißt du, da werde ich die Frauen niemals verstehen.
Sie geben sich selbst meist gänzlich hin in eine Beziehung und denken niemals daran, warum sie einen Vertrag unterzeichnen.
Hast du dich niemals gefragt, warum das normale Gesetz so ist, wie es ist?
Warum musstest du den Vertrag unterzeichnen?

Ich wünsche dir jetzt viel Kraft und Entscheidungswillen.
Lasse keine Zeit verstreichen!
Du schaffst das!

LG
Rhenus

@Gemini

Du beschreibst einen völlig anderen Fall.
Du sprichst vom Unterhaltsausgleich.
 

julia48

Mitglied
noch wohne ich ja leider nicht in der eigentumswohnung, die wird erst mitte januar
frei; mein man weigert sich mich dort einziehen zu lassen, wenn ich den mietvertrag nicht unterschreibe, er sagt, dann steht sie eben leer und er verklagt mich, um die ihm entgangene miete. ich weiß auch, dass das quatsch ist, aber er hat natürlich auch ein recht dort zu wohnen. ich kann mir das haus nur nicht leisten und ich finde mit meinem geringen einkommen keine wohnung für mich und die kinder... nicht, dass ich es nicht versucht habe. ich habe meinen mann auch gebeten, mir bei der wohnungssuche zu helfen und seinen gehaltsnachweis vorzuzeigen, ggf. mit zu unterschreiben, das hat er natürlich abgelehnt. es mag so klingen, als wäre er wütend auf mich, aber er hat mich wegen einer anderen verlassen, nicht umgekehrt! es wundert mich immer wieder, was es für furchtbare menschen gibt, irgendwie erschreckend!
 

Rhenus

Urgestein
Julia,

du kannst dir die Wohnung vom Gericht zuweisen lassen.
Du musst nur eben schnell sein.

Mit dem Gehalt usw. lasse doch den Anwalt für sein Geld was machen. Mach es dir doch nicht schwer.

LG
Rhenus
 

Gemini

Urgestein
Hallo Julia,

ich spreche nicht von Unterhaltsausgleich, sondern von Nutzungsentschädigung.

Deine Frage, ob du als Eigentümer ein Meitverhältnis eingehen kannst?
NEIN
Deine Frage, ob du an deinen Mann zahlen musst, wenn du die Eigentumswohnung für dich nutzt?
JA, bei einer endgültigen Trennung.

Es ist aber kein Mietvertrag sondern eine Nutzungentschädigung, die dein Mann verlangen kann.
Die Höhe der Nutzungsentschädigung orientiert sich an der Hälfte des Mietwertes der Wohnung. Deine Wohnungshälfte nutzt du kostenlos und für die Hälfte deines Mannes musst du zahlen. Voraussetzung ist natürlich auch, dass ihr die Kosten für die Wohnung je zur Hälfte tragt.

Was Rhenus mit dem Unterhaltsausgleich meint, ja der kommt ins Spiel, wenn du Unterhaltsanspruch hast. Da wird dann diese Nutzungsentschädigung mit deinem Anspruch "verrechnet".

Dein Mann kann dich nicht zwingen dort zu wohnen. Wenn du nicht dort einziehen willst hat er keinen Anspruch Mietausfall von dir zu verlangen.
Das ist Blödsinn. Die leere Wohnung bringt euch beiden als Eigentümer Verlust und nur Kosten.
Wenn er dir aufdrängt dort zu wohnen, kann er sogar seienen Anspruch auf nutzungsentschädigung verlieren.

Das ist alles etwas kompliziert und dafür brauchst du unbedingt einen Anwalt, der alle Fakten kennt.
Wir wissen hier auch nicht was alles in euerem Ehevertrag steht, von daher kann man hier nur allgemein etwas zu der Sachlage sagen.
 

Rhenus

Urgestein
Sorry Gemini,

du hast doch einen Link eingestellt, oder?

Dieser Fall ist konkret nicht anwendbar, weil völlig anders.
So ist das Trennungsjahr noch nicht um usw.

Das ist nicht das gemeinsam bewohnte Haus, und, und...

Es muss doch erst einmal festgestellt werden, ob sie diese Wohnung, die sie bewohnen möchte, überhaupt von ihr gehalten werden kann.

LG
Rhenus
 

julia48

Mitglied
ich hoffe, der ehevertrag ist auch ungültig, denn bei vertragsunterzeichnung war ich schwanger und definitiv nicht im besitz meiner geistigen kräfte. leider wurde ich so erzogen, dass ich keine alternative gesehen habe!
ich habe auch ein schreiben unterzeichnet, in dem mein mann mir vorschreibt, wie viel geld ich verdienen muss, damit mir auch die hälfte der wohnung gehört; dieses schreiben ist ja mittlerweile überholt, da die wohnung dank meiner tatkräftigen unterstützung trotz dreier kinder abbezahlt ist. es zeigt nur, wie treu doof ich bin und wie grausam er!
 

Rhenus

Urgestein
Nein Julia,
wir streiten nicht, wir diskutieren nur.
Die Leute meinen es auch immer gut.
Das lässt unser Eifer auch schon einmal steigen.

Ist der Ehevertrag vor einem Notar abgeschlossen worden?
Sonst ist er formnichtig!
In der Tat könnte der andere Vertrag auch unwirksam sein.
Das sagt dir alles der Rechtsanwalt.

LG
Rhenus
 

mechtmutt

Neues Mitglied
Hallo, nur eine kurze Zwischenfrage aus rein rechtlichem Interesse :)
Bei dem Ehevertrag geht es um den Vertrag der Eigentumsrechte zwischen den zwei Ehepartnern regelt und unabhängig von der Eheschließung zustandegekommen ist?
War nur kurz unsicher und wollte deshalb nochmal nachfragen.

Danke
 

julia48

Mitglied
Hallo, nur eine kurze Zwischenfrage aus rein rechtlichem Interesse :)
Bei dem Ehevertrag geht es um den Vertrag der Eigentumsrechte zwischen den zwei Ehepartnern regelt und unabhängig von der Eheschließung zustandegekommen ist?
War nur kurz unsicher und wollte deshalb nochmal nachfragen.

Danke
nein, da geht es um unterhaltszahlungen an mich im falle einer scheidung!
und ja, der wurde so richtig mit notar geschlossen!
im nächsten leben komme ich als mann zur welt, wenn man mich lässt, das steht fest!
 

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