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Darf meine Chefin mir die Arbeitszeit vorschreiben?

N

Nicola_S

Gast
Hallo,

ich bin Angestellte im ÖD und arbeite seit 10 Jahren in einer Behörde. Mein Ziel war es immer, eines Tages von Vollzeit auf 50% zu reduzieren und öfter zu reisen.

Inzwischen bin ich so weit, dass ich mir das leisten kann. Am Freitag habe ich das Gespräch mit meiner Vorgesetzten gesucht und meinen Wunsch geäußert, dass ich meine Stunden gerne auf 50% reduzieren und an den ersten drei Wochentagen arbeiten möchte. Jeder Mitarbeiter, der seine Probezeit bestanden hat, kann seine Arbeitszeit reduzieren. Allerdings habe ich nicht damit gerechnet, dass meine Chefin darauf besteht, dass ich dann als Teilzeitkraft trotzdem Montag bis Freitag ins Büro kommen und ca. 4 Stunden täglich arbeiten soll.

Ich habe ihr gesagt, dass das für mich keinen Sinn macht, weil ich eben öfter reisen möchte. Was habe ich von einem Teilzeitjob, wenn trotzdem jeden Morgen der Wecker klingelt und ich 45 Minuten Anreise habe? Meine Fahrkosten wären genauso hoch wie für eine Vollzeitstelle. Meine Chefin möchte, dass das Büro jeden Tag besetzt ist. Wir sind zu zweit im Büro. Ich habe eine Kollegin, die auch in Vollzeit arbeitet und das auch weiterhin so möchte.

Hat meine Chefin überhaupt das Recht zu bestimmen, an wie vielen Wochentagen ich als Teilzeitkraft ins Büro komme? Unter diesen Bedingungen hätte ich gar nichts von der Arbeitszeitreduzierung.
 

weidebirke

Urgestein
Natürlich hat sie das Recht. Sie ist die Verantwortliche, die den Betriebsablauf sicher stellen muss.

Wenn Du im ÖD arbeitest, kannst Du Dich ja mal mit dem Betriebsrat zusammensetzen.

Hast Du denn schon mal mit Deiner Bürokollegin gesprochen? Vielleicht wäre es möglich, wenn Ihr beide einen Plan ausarbeitet, der sicher stellt, dass das Büro immer besetzt ist?

Alternativ musst Du Dich wohl nach einer Stelle umschauen, die eine 3-Tage-Woche enthält.
 

Knirsch

Aktives Mitglied
Hat meine Chefin überhaupt das Recht zu bestimmen, an wie vielen Wochentagen ich als Teilzeitkraft ins Büro komme?
Natürlich hat sie das Recht. Sie könnte es auch komplett ablehnen, dass du nur Teilzeit arbeitest und sich jemanden suchen, der Vollzeit arbeiten will. Eine zweite Kollegin kann auch mal im Urlaub oder krank sein. Wenn ich nur zwei Mitarbeiter im Büro hätte und wollte, dass es immer besetzt wäre, müssten beide grundsätzlich jeden Tag kommen. Ab dem dritten Mitarbeiter kann man dann lockerer vorgehen.
 
G

Gelöscht 115192

Gast
So einen Fall haben wir hier auch. Die Kollegin arbeitet allerdings 75%. Es würde bei dir nur gehen, wenn der normale Dienstbetrieb gewährleistet ist. Du kannst dich ja mal an den Betriebsrat wenden und da noch mal nachfragen. Ich sehe da schon ein Problem, dass euer Büro immer besetzt ist.
 
N

Nicola_S

Gast
Sie könnte es auch komplett ablehnen, dass du nur Teilzeit arbeitest und sich jemanden suchen, der Vollzeit arbeiten will.
Das kann sie nicht, habe ich vom Personalrat erfahren.

Meine Kollegin hätte kein Problem mit einer Arbeitszeitreduzierung meinerseits. Umgekehrt bin ich gerne dazu bereit, während ihrer Urlaube in Vollzeit zu arbeiten.

Für den Anfang wäre ich auch einverstanden mit dem Kompromiss, dass ich Mo-Do ins Büro komme und nur freitags nicht mehr. Freitags arbeiten wir sowieso nur bis 12:00/12:30 Uhr. Selbst das hat meine Chefin abgelehnt.
 

_cloudy_

Urgestein
Hallo.

Wahrscheinlich geht es aus Personalgründen nicht von jetzt auf gleich.

Vielleicht kannst du deinen Wunsch so anmelden, dass für die nächsten Monate deine Chefin planen kann für die 2 Tage, an denen du nicht da bist.
 
G

Gelöscht 115192

Gast
Das kann sie nicht, habe ich vom Personalrat erfahren.

Meine Kollegin hätte kein Problem mit einer Arbeitszeitreduzierung meinerseits. Umgekehrt bin ich gerne dazu bereit, während ihrer Urlaube in Vollzeit zu arbeiten.

Für den Anfang wäre ich auch einverstanden mit dem Kompromiss, dass ich Mo-Do ins Büro komme und nur freitags nicht mehr. Freitags arbeiten wir sowieso nur bis 12:00/12:30 Uhr. Selbst das hat meine Chefin abgelehnt.
Sie kann mit Sicherheit nicht ablehnen, dass du auf 50% reduzieren willst. Aber wie du im Dienst bist in der Zeit, dass kannst du nicht einfach selbst bestimmen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Im Tarifvertrag für den ÖD in Deutschland ist schon lange Zeit ein Recht auf Teilzeit verankert. Das kann nur aus zwingenden Gründen und praktisch gar nicht, abgelehnt werden. Darüber hinaus gibt es seit einigen Jahren auch einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit sowie das Recht, auf Wunsch wieder Vollzeit zu arbeiten. Hier müssen triftige betriebliche Gründe geltend gemacht werden, um das abzulehnen.

Die Verteilung der Arbeitszeit richtet sich aber nach dem Arbeitsvertrag. Wenn da 5+Tage-Woche steht, kommt man da nicht raus, wenn der AG nicht will. Ich würde beim Personalrat nochmal genau fragen, ob es für die 5 Tage Woche auch eine tarifliche Regelung gibt.

Wenn ich nur 3 Tage arbeite, reduziert sich auch entsprechend der Urlaubsanspruch. Vielleicht wirkt sich das auch noch wonders aus, muss man prüfen.
 

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