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Darf ich zu ihm reisen oder nicht?!

G

Gelöscht 118153

Gast
Hallo zusammen!

Ich hoffe hier ist jemand der sich ein bisschen mit den aktuellen Reisebestimmungen auskennt.

Mein Freund lebt in Amerika und ich in Deutschland. Es ist ja aktuell nicht so einfach zu reisen. Ich habe mich informiert und auch beim auswärtigen Amt nachgefragt. Es wurde mir immer gesagt, dass ich aktuell nicht in Amerika einreisen darf. Ich habe das so hingenommen, weil es ja gerade wegen Corona auch logisch ist. Ich habe jetzt aber mitbekommen, dass ein Bekannter ständig nach Amerika fliegt um seine Mama zu besuchen. Gibt es da irgendwie eine andere Regelung also, dass man seine Eltern besuchen darf aber seinen Freund nicht?

Anna
 

Werniman

Mitglied
Ich besitze ein H4-Visum (=Visum für Ehepartner von Arbeitsvisa-Inhabern) und stehe vor dem gleichen Problem wie du...ich möchte meine bessere Hälfte schon ganz gerne mal wieder sehen, aber leider gehts momentan nicht so wirklich. Denn die Regelungen sind leider so, dass man momentan nur diejenigen einreisen dürfen, die eine National Interest Exception bekommen haben. Sprich: man muss nachweisen,dass die USA etwas davon haben, wenn sie dich momentan ins Land lassen. Ausnahmen gibts zudem für Ehepartner und Kinder von US-Bürgern und Greencardinhabern. Und genau das ist der Grund, wieso dein Bekannter in die USA fliegen darf, du aber nicht: du zählst nicht als naher Angehöriger eines US-Bürgers oder Greencardinhabers.
 
G

Gelöscht 118153

Gast
Ich bin einfach mittlerweile nur noch verwirrt, weil auf jeder Seite im Internet etwas anderes steht. Ich habe auch das Gefühl, dass man von keiner offiziellen Stelle eine vernünftige Antwort bekommt und auf gut Glück hinfliegen ist ja auch Blödsinn.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Hallo zusammen!

Ich hoffe hier ist jemand der sich ein bisschen mit den aktuellen Reisebestimmungen auskennt.

Mein Freund lebt in Amerika und ich in Deutschland. Es ist ja aktuell nicht so einfach zu reisen. Ich habe mich informiert und auch beim auswärtigen Amt nachgefragt. Es wurde mir immer gesagt, dass ich aktuell nicht in Amerika einreisen darf. Ich habe das so hingenommen, weil es ja gerade wegen Corona auch logisch ist. Ich habe jetzt aber mitbekommen, dass ein Bekannter ständig nach Amerika fliegt um seine Mama zu besuchen. Gibt es da irgendwie eine andere Regelung also, dass man seine Eltern besuchen darf aber seinen Freund nicht?

Anna
Wende Dich doch an das Konsulat und frage nach.
 

Werniman

Mitglied
Wende Dich doch an das Konsulat und frage nach.
Was ich geschrieben hatte, war die Antwort vom Konsulat. Ich weiß nicht,ob ich das hier zitieren darf, aber ich versuch es einfach mal:

Response:
Sehr geehrter Herr .....,
Vielen Dank, dass Sie den US Visum Informtionsdienst kontaktiert haben.
Wir verstehen, dass Sie in die USA reisen möchten und dazu weitere Fragen haben.

Im Bezug auf Ihre Anfrage möchten wir Sie darüber informieren, dass wir Ihnen als U.S. Visa Service Desk bei den Fragen des Visumantrags behilflich sein können.

Ab dem 26. Januar verlangen die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) von allen Flugpassagieren, die in die Vereinigten Staaten einreisen, einen negativen COVID-19-Test (ein von der zuständigen nationalen Behörde genehmigter oder zugelassener Virusnachweistest für SARS-CoV- 2), der innerhalb von 72 Stunden vor dem Abflug durchgeführt wurde. Die Fluggesellschaften müssen das negative Testergebnis für alle Passagiere vor dem Einsteigen überprüfen. Fluggesellschaften müssen Passagieren das Einsteigen verweigern, wenn sie keinen Nachweis über einen negativen Test oder eine Genesung vorlegen können. Diese Anforderung ist unabhängig vom Visumantragsverfahren. Alle Präsidentenproklamationen, die Reisen aufgrund von COVID-19 einschränken, bleiben in Kraft und gelten weiterhin für potenzielle Reisende, unabhängig von deren Testergebnissen oder Impfstatus. Reisende mit einer Ausnahmegenehmigung von nationalem Interesse unterliegen ebenfalls weiterhin allen geltenden Testanforderungen vor der Ausreise. Für weitere Informationen zu Ausnahmen von der Testpflicht klicken Sie bitte hier (https://de.usembassy.gov/de/haeufig-gestellte-fragen-zu-covid-19-visa/).

Die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise oder versuchten Einreise in die Vereinigten Staaten in den folgenden Ländern aufgehalten haben, ist gemäß den Präsidentenproklamationen 9984, 9992, 9993, 9996 und 10041, der am 25. Januar erlassenen Präsidentenproklamation, ausgesetzt:

- Südafrika;
- Brasilien;
- das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, mit Ausnahme der außereuropäischen Überseegebiete;
- die Republik Irland;
- die 26 Länder des Schengen-Raums (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn);
- die Islamische Republik Iran; und
- die Volksrepublik China, ausgenommen die Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macao.
Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Aussetzung der Einreise, einschliesslich Ausnahmen für Daueraufenthaltsberechtigte der USA und bestimmte Familienmitglieder von US-Bürgern und rechtmässige ständige Einwohner, unter anderen Ausnahmen, die in den Proklamationen aufgeführt sind. Wenn Sie vor Ihrer geplanten Reise in die USA in einem der oben genannten Länder wohnhaft sind, vor kurzem in eines der oben genannten Länder gereist sind oder diese durchqueren oder bereisen möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Termin für ein Visuminterview auf 14 Tage nach Ihrer Abreise aus dem USA zu verschieben.

Der vollständige Text der Proklamationen des Präsidenten ist auf der Website des Weißen Hauses verfügbar unter: https://www.whitehouse.gov/presiden...-labor-market-following-coronavirus-outbreak/

Reisende, die bereits ein gültiges Nichteinwanderungsvisum oder ESTA besitzen und der Meinung sind, dass sie für wirtschaftliche, Investoren- oder Austauschbesucherzwecke für eine nationale Interessenausnahme (NIE) qualifiziert sind, müssen bei einem Konsularbeamten überprüft sein, ob sie qualifiziert sind.
Zu diesem Zweck, bitte senden Sie eine E-Mail an die Konsularabteilung in Deutschland, die es ursprünglich genehmigt hat (wenn Ihr Visum in Berlin ausgestellt wurde, senden Sie bitte eine E-Mail an Consberlin@state.gov; wenn Ihr Visum in Frankfurt oder München ausgestellt wurde, senden Sie bitte eine E-Mail an Frankfurtvisainquiries@state.gov) und senden Sie Folgendes Informationen zusammen mit unterstützender Dokumentation:
1. Eine gescannte Kopie Ihres Visums (falls zutreffend)
2. Eine gescannte Kopie der biografischen Seite Ihres Reisepasses
3. Grund für die Reise (und alle unterstützenden Unterlagen)
4. geplante Reisedatum
5. Ihre Telefonnummer

Unterstützende Dokumente können ein Einladungsschreiben, eine Bestätigung Ihrer medizinischen Behandlung in den USA, ein Schreiben des US-Geschäfts, in dem die wirtschaftlichen Auswirkungen Ihrer Reise auf die US-Wirtschaft erläutert werden, usw. enthalten.

Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn Sie die NIE-Anforderungen erfüllen. Drucken Sie diese E-Mail als Bestätigung Ihres Ausnahmestatus aus.

Mit Fragen bezüglich der Einreise und Quarantäne, bitte kontaktieren Sie die U.S. Zoll-und Grenzschutzbehörde (CBP): https://www.cbp.gov/contact, der Ihre Fragen bezüglich auch auf die besonderen Umstände, die durch COVID-19 verursacht warden, beantworten kann.

Bitte besuchen Sie unsere offizielle Website für vollständige Informationen: http://ustraveldocs.com/de

Wir hoffen, dass diese Information für Sie hilfreich war.

Bitte besuchen Sie auch die Internetseite https://www.surveymonkey.com/s/gss_germany um uns ein Feedback zu unserem angebotenen Service zu geben.

Mit freundlichen Grüssen,
U.S. Visa Informationsdienst
www.ustraveldocs.com/de
 

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