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Darf ich kassieren?

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 127316
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G

Gelöscht 127316

Gast
Hallo,

Wenn meine Hauptstelle beim Penny ist, darf ich eigentlich als minijob beim megges Kassieren?:/:/
 
Das kassieren ist natürlich völlig egal. Schau mal ob du den Penny darüber informieren musst, wenn du eine geringfügige Beschäftigung annimmst. Um Erlaubnis würde ich aber nicht fragen, denn der Penny darf das nicht ablehnen.
Das ist so nicht richtig.
In erster Linie darf der Arbeitgeber das Ganze zwar nicht verbieten, aber je nach Arbeitsvertrag kann das ganze schon geschehen sein. Es gibt Klauseln in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen die einen Nebenjob einschränken und in bestimmten Bereichen gänzlich verbieten.

Lies dir erstmal deinen eigen Arbeitsvertrag durch und achte hier auf den Vertragspunkt Nebentätigkeiten. Sollte hier nichts drin stehen ist es erstmal in Ordnung.

Ausnahme nr 2 ist die Konkurrenz, du darfst nicht bei Rewe oder Edeka anfangen.

Dazu darf deine Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt werden. Du darfst also nicht Tagsüber bei Penny und Nachts bei McDonalds Arbeiten, das würde das Arbeitszeitengesetz nicht zulassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das stimmt nicht, wenn dann muss der TE sich die Nebentätigkeit beim aktuellen Vollzeit-Arbeitgeber genehmigen lassen.

Alle Informationen diesbezüglich findest du hier: https://www.arbeitsvertrag.org/nebenjob/#Rechte_und_Pflichten_beim_Nebenjob
Das ist so auch nicht Richtig.
Zwar kann eine Meldepflicht im Arbeitsvertrag niedergeschrieben werden, aber eine generelle Meldepflicht gibt es nicht.
Es ist dennoch sinnig den Nebenjob seinem Arbeitgeber zu melden, um so ein evtl anbahnendes Problem zu meiden, gerade im Schichtdienst.
 
Das ist so nicht richtig.
In erster Linie darf der Arbeitgeber das Ganze zwar nicht verbieten, aber je nach Arbeitsvertrag kann das ganze schon geschehen sein. Es gibt Klauseln in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen die einen Nebenjob einschränken und in bestimmten Bereichen gänzlich verbieten.

Im Penny an der Kasse existieren keine Einschränkungen um nicht bei der FastFood Kette auf 520 Euro Basis arbeiten zu können. Sie hat keinen Managerjob und Abteilungsleiterin ist sie auch nicht.
Das einzig richtige ist, dass der Hauptjob nicht beeinträchtigt sein darf. Zb. wenn sie im McDoof immer den Nachdienst übernehmen würde aber morgens um 7 Uhr beim Penny sein müsste. Aber das sind eigentlich Dinge die sind selbsterklärend. Ansonsten, du hast es ja selbst geschrieben, darf es von AG Seite kein Verbot geben.

Es ist dennoch sinnig den Nebenjob seinem Arbeitgeber zu melden, um so ein evtl anbahnendes Problem zu meiden, gerade im Schichtdienst.
Das sehe ich ähnlich. Gerade wenn man dann bei dem anderen Job gesehen werden kann. Im Büro wäre das egal. Da könnte man es drauf ankommen lassen.
 

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