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Darf ein Aktionär selbst Dienstleistungen von Unternehmen nutzen?

rosch93

Aktives Mitglied
Als Aktionär wird man ja Miteigentümer eines Unternehmens.
Mal angenommen, ich möchte ein Bankkonto bei einer bestimmten Bank bekommen und die verweigern das.
Ich erfahre, dass die Bank Aktien ausgibt und kaufe den Großteil auf.
Dann bin ich ja mit mehr als der Hälfte Miteigentümer.
Darf ich mir dann selbst ein Konto bei der Bank einrichten oder nicht?
Weil als Eigentümer sollte das eigentlich erlaubt sein.
Das ist nur ein fiktives Beispiel, es geht lediglich um ähnliche Situationen.
 

SeelenKnacks

Aktives Mitglied
Als mehrheitlicher Anteilseigner hast Du Einfluss auf die Wahl des Vorstandes eines Unternehmens, aber die Entscheidungen fällt noch immer der Vorstand. Erst wenn Du eine entsprechende Position innerhalb des Unternehmens bekleidest, kannst Du Entscheidungen selbst treffen, aber eben auch nur innerhalb Deiner Weisungsbefugnis und Deines Aufgabengebietes. Wenn Du im Falle einer Bank über so viel Kapital verfügst, dass Du Mehrheitseigner werden kannst, wird sie Dir wohl kaum ein Konto verweigern. Aber da Du so viel Geld nicht hast, ist das leider ein gedankliches Luftschlösschen.
 

Uri

Aktives Mitglied
SeelenKnacks hat das richtig beantwortet.

Ergänzend:

Wenn man als neuer Eigentümer Pech hat, bekommt man so schnell keine rechtsgültige Versammlung einberufen, um die agierenden Vorstände abzusetzen.
Es kommt also auf den Einzelfall an, wie die Verträge der Führungspersonen gestaltet sind und unter welchen Bedingungen Gesellschafter-/Eigentümerversammlungen einberufen werden können.

In einigen Fällen hat man mit mehrheitlichem Eigentum an dem Unternehmen noch lange keine Mehrheit der Stimmen. Es gibt nämlich Unternehmen mit Sperrklauseln.

Es gibt so einige "feindliche" Übernahmen, die lange Machtkämpfe nach sich ziehen. Allein mit dem mehrheitlichen Kauf der Firma ist es nicht immer getan.
 

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