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Darf die Verkäuferin das?

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Rom2022

Aktives Mitglied
Meine Tochter sammelt Playmobil und war mit ihrem besten Freund in einem Supermarkt unterwegs. Derzeit gibt es von lego und Playmobil wieder diese kleinen Tüten, in denen Figuren sind. Im Internet gibt es laut meiner Tochter sogar Tipps, wie man was ertasten kann.
Nun waren beide im Kaufland und standen natürlich 20 Minuten vorm Regal und haben alle Tütchen befühlt, ob darin die Figuren sind, die die suchen.

Der Verkäuferin wurde das zu suspekt, dass die über 20 Minuten dort standen und alle Tütchen betasteten, weshalb sie dann kam und den Kindern ziemlich lautstark unterstellte, ob sie hier klauen wollen würden.

Die waren sichtlich getroffen.

Ich kam dann dazu, weil ich bezahlen wollte und erklärte ihr, dass sie die Tüten deshalb befühlen weil sie bestimmte Figuren suchen.

Das konnte die natürlich nicht nachempfinden und schimpfte lautstark, dass das Leute noch kaufen wollen und wenn das jeder machen würde.

Hab den Kindern dann erklärt, dass die zwei sich nicht ärgern sollen und die Frau vermutlich einfach einen schlechten Tag hatte.

Die Frage ist aber, wie ist da denn die Lage? Sie befühlen ja nur die Tüten? Dürfen sie das rechtlich, auch wenn es länger dauert?
 

Doratio

Aktives Mitglied
Erlaubt ist das schon, für einen normalen Menschen ist das aber nur schwer vermittelbar. 😉
Kenne ich aber auch noch von früher. Da wurden die Überraschungseier auch gerne ausgiebig geschüttelt, um die Auswahl zu optimieren. 😜
Hat damals auch in vielen Geschäften für Kopfschütteln gesorgt. :ROFLMAO:
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
der
verkäufer stellt die Ware aus, damit der Käufer sich in sie verliebt und kauft.
Bis dahin gehört die Ware dem Verkäufer und wenn der nicht will,
dass man diese anfasst, dann ist das so - stand aber doch nirgendwo oder wurde so kommuniziert.....
Was in dem Falle halt albern ist. Die Frau hatte halt nen schlechten Tag.
 

Rom2022

Aktives Mitglied
der
verkäufer stellt die Ware aus, damit der Käufer sich in sie verliebt und kauft.
Bis dahin gehört die Ware dem Verkäufer und wenn der nicht will,
dass man diese anfasst, dann ist das so - stand aber doch nirgendwo oder wurde so kommuniziert.....
Was in dem Falle halt albern ist. Die Frau hatte halt nen schlechten Tag.
Ich verstehe sie an sich ja. Wenn da 100 Menschen zur Coronazeit dran rum friemeln ist das natürlich nicht so toll.
Mich würde interessieren wie das rechtlich ist. Mir ist kein Paragraph bekannt, der das verbietet.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Du hast gefragt, ob sie es rechtlich dürfen.
Also müsste man Recht bemühen.
Zunächst geht es darum, dass die Tochter ein Kind ist.
Je nach Alter kann sie daher im Rahmen eines Taschengelds selber kaufen.
Ab einer Summe, die sich nach dem Taschengeld richtet und gummi-artig definiert wird, bedarf der Kauf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und ist bis dahin schwebend unwirksam.
Nehmen wir an du warst auch im Laden; dann wirst Du die Kaufentscheidung der Tochter befürworten, also auch den Vorgang.

Ein Kauf ist eine übereinstimmende Willenserklärung, dass hier : die Tochter, einen Gegenstand begehrt, und dafür dem Händler die verlangte Summe zahlen will.
Damit die Tochter Menge und Beschaffenheit des verborgenen Gegenstandes erfährt, wird sie ihn betasten wollen. Ansonsten könnte sie - oder als Vertreterin Du - sich darauf berufen, dass sie beim Kauf einem Irrtum unterlegen ist, also den Gegenstand gar nicht wollte.

Nun ist es aber so, dass der Händler nicht gezwungen werden kann zu verkaufen. Damit sowas funktioniert, wahrt er sein Hausrecht und delegiert dieses an die Beschäftigten.
Die können grundlos entscheiden, ob Gegenstände an die Tochter verkauft werden sollen oder eben nicht, und dazu können sie die Tochter veranlassen, an dem Tütchenstand vorbei zu gehen, also das Ertasten sein zu lassen.

Ihr habt also alle gleich viel Recht, aber der Ladenbesitzer hat noch mehr Recht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Yara

Aktives Mitglied
Jeder darf doch die Ware prüfen bevor er sie kauft.
Deshalb dürfen die Kinder eben auch die Tütchen befühlen bevor sie diese kaufen, solange sie sie dabei nicht beschädigen.
Die Verkäuferin wollte sich nur etwas aufspulen, was sie sich bei Erwachsenen bestimmt nicht getraut hätte.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Du hast gefragt, ob sie es rechtlich dürfen.
Also müsste man Recht bemühen.
Zunächst geht es darum, dass die Tochter ein Kind ist.
Je nach Alter kann sie daher im Rahmen eines Taschengelds selber kaufen.
Ab einer Summe, die sich nach dem Taschengeld richtet und gummi-artig definiert wird, bedarf der Kauf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und ist bis dahin schwebend unwirksam.
Nehmen wir an du warst auch im Laden; dann wirst Du die Kaufentscheidung der Tochter befürworten, also auch den Vorgang.

Ein Kauf ist eine übereinstimmende Willenserklärung, dass hier : die Tochter, einen Gegenstand begehrt, und dafür dem Händler die verlangte Summe zahlen will.
Damit die Tochter Menge und Beschaffenheit des verborgenen Gegenstandes erfährt, wird sie ihn betasten wollen. Ansonsten könnte sie - oder als Vertreterin Du - sich darauf berufen, dass sie beim Kauf einem Irrtum unterlegen ist, also den Gegenstand gar nicht wollte.

Nun ist es aber so, dass der Händler nicht gezwungen werden kann zu verkaufen. Damit sowas funktioniert, wahrt er sein Hausrecht und delegiert dieses an die Beschäftigten.
Die können grundlos entscheiden, ob Gegenstände an die Tochter verkauft werden sollen oder eben nicht, und dazu können sie die Tochter veranlassen, an dem Tütchenstand vorbei zu gehen, also das Ertasten sein zu lassen.

Ihr habt also alle gleich viel Recht, aber der Ladenbesitzer hat noch mehr Recht.
häh?
langer Text für ne Wiederholung :)
 

Youshri

Aktives Mitglied
Du fragst, ob da irgendwie etwas rechtlich erlaubt oder unerlaubt ist. Schon immer aber war es so und wird es wohl auch bleiben, dass es neben den Gesetzen auch ungeschriebene Gesetze gibt, auf die man genauso achtsam hören sollte.
 
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