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Dachschaden mit Wasserschaden

Kolya

Aktives Mitglied
Liebe Leute mit juristischen Kenntnissen

Zum 2ten Mal habe ich im Miethaus einen Dachschaden an der gleichen Stelle. Da der Notdienst (Dachdecker) nicht kommen wollte aus Sicherheitsgründen, regnete es quasi die ganze Nacht rein (Küche)

Alles ist dokumentiert durch Video und Fotos. Der Notdienst der Wohnungsbaugesellschaft kam allerdings noch vorbei an dem Abend

Beim letzten mal war der Maler da und hat lediglich den Fetzen Tapete drangestrichen und nur den Wasserfleck gestrichen. D.h die restliche Decke war ein anderes Weiss. Da ich am Ende der Woche eine neue Küche bekam und keinen Stress wollte, bezahlte ich den restlichen Anstrich selbst.

Diesmal will ich das nicht akzeptieren. Die Tapete (keine Raufaser) müsste ab und neu tapeziert werden. Die Wand ist ca 2 Meter lang. Habe ich ein Recht darauf, dass der Vermieter das macht? Ich habe Angst, dass er sagt, z.B nur einen halben Meter. Aber dann wäre Flickwerk: ein Stück Rauhfaser und dann meine alte Tapete. Habe ich ein Anspruch auf eine neue Tapete von 2 Metern Wandlänge? Damit es wohnlich aussieht. Im Grunde genommen müsste die Deckentapete auch runter, da an der Ecke die Tapete aufwölbt. Habe ich Anspruch auf gesamte Decke oder können die sagen: nö, nur das Stück. Es ist dann aber alles Flickwerk. Ich gehe doch nicht dafür arbeiten
Ich wäre aber einverstanden wenn Decke partiell vorausgesetzt man sieht es nicht

Ich werde Brief aufsetzen und in den Mieterbund eintreten.

Eine vorab Info wäre super.

Das alles löst Depressionen aus. Gerade Zuhause löst alte Wunden auf. Ich habe mir bis dato immer alles gefallen lassen und klein bei gegeben. Diesmal nicht. Die Wohnungsbau ist im Gegensatz zur Privatmieter besser...Aber trotzdem

Ich denke dass ich beim letzten Schaden den Maler nach Hause hätte schicken können und Rücksprache mit dem Vermieter halten können. Eigentlich noch nie Ärger gehabt.

Kann einer meine Frage beantworten?

Ich danke schon mal im Voraus

Liebe Grüße

Toni
 

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Ich frage mich vor allem, ob es bei dieser Sache nicht einen bereits beim ersten Vorfall nicht behandelten "Dachschaden" gibt, der für beide Fälle verantwortlich ist.

Symptome zu behandeln beseitigt ja nicht die Ursache.

Darauf würde ich wohl auch im Gespräch mit dem Mieterbund eingehen.

Eine Wohnungsbaugesellschaft müßte eigentlich ihre Pflichten kennen.

Als juristischer Laie (!) halte ich Deine Position für ziemlich stark. Nur manchmal ist es etwas schwierig, sein Recht durchzusetzen.
 

Kolya

Aktives Mitglied
Danke, Juser. Ich wollte im Schreiben um Stellungnahme bitten ob Schäden behoben wurde oder ich in Zukunft mit weiteren Wasserschaden rechnen muss.

Meinst Du, meine Forderungen sind zu hoch gestellt? Ich habe doch meine Tapete bezahlt die teuer war und das Anbringen musste ich auch bezahlen. Warum sollte ich alles tun.

Das Schreiben werde ich per E Mail schicken mit Bitte um schriftliche Beantwortung der Fragen.

Deswegen wollte ich wissen ob der Vermieter Flickwerk durchführen darf oder ersetzen muss.

Toni
 

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