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Chronologie einer Betriebsprüfung durch das Fianzamt

T

Tigger_48

Gast
Zu meiner Vorgeschichte: Ich habe 1993 ein Zoofachgeschäft eröffnet, 2000 ein weiteres, das ich jedoch 2005 wieder geschlossen habe.Ich betrieb mein eines Geschäft also weiter, recht erfolgreich, in meiner Großstadt hatte ich den erfolgreichsten Heimlieferservice in unserer Branche.
Januar 2007: Anruf des Finanzamtes das eine Betriebsprüfung vorgenommen werden soll.Begründung keine.Prüfer bestand bereits am Telefon auf einen Termin und wollte sofort die Zusage das die Prüfung in meinen Räumen stattfinden soll.Habe daraufhin erstmal nur gesagt das ich mich rechtskundig mache und zurückrufe.
Anruf von mir 2 Tage später, das eine Betriebsprüfung immer schriftlich anzukündigen ist,auch hinsichtlich welche Steuerarten zu prüfen sind.Eine Prüfung bei mir habe ich aus Platzgründen abgelehnt.Einige Tage später kam die Prüfungsaufforderung und ich machte einen telefonischen Termin zur Übergabe der Unterlagen beim Finanzamt,immerhin 4 Umzugskartons.
2 Tage später bereits ein Anruf bei mir,das die Unterlagen über Inventuren und die Kassenbücher fehlten.Ich habe relativ kühl reagiert, das ich diese Unterlagen bei meiner Art der Buchführung (Einnahmen-/Überschussrechnung) nicht führen muß.Der Prüfer meinte,die Unterlagen wären aber wichtig und das sieht dann nicht gut aus.
Anfang Februar wurde ich das erste mal ins Finanzamt einbestellt.Ausgerechnet das Finanzamt ist über einen geschickten Diebstahl einer ehemaligen Mitarbeiterin gestolpert,die die Kasse durch Zwischenabrechnungen manipuliert hat und Geld entwendet hat.Insgesamt fehlten so 10 Kassenabrechnung in 2 Jahren.Der Prüfer meinte dazu,er glaube mir keinen Diebstahl,ich hätte das selbst gemacht und er wäre ohnehin dazu da solche Kleinunternehmer zu vernichten.
Ich verglich die fehlenden Abrechnungen mirt alten Arbeitsplänen und fragte meine Mitarbeiter,meine Frau die damals noch bei mir mitarbeitete (inzwischen sind wir getrennt) und der Verdacht erhärtete sich immer mehr.Das Finanzamt aber stellte klar,auf jeden Fall folgt eine Schätzung aller Erträge und es gäbe eine Steuernachforderung in den Hunderttausende.Schriftlich kam vom Finanzamt weiter nichts.Erst auf mein Drängen erfolgte im Juni eine vorläufige Schätzung, nach der ich mehrere zehntausend € hätte nachzahlen sollen. Es erfolge mein Einspruch gegen die Schätzungsgrundlagen, gegen die Schätzung selbst und versuchte Kompromisse zu finden, wie zum Beispiel die Summen der fehlenden Abrechnungen zu schätzen.Der Prüfer lehnte nochmals ab und sagte wörtlich "ihr Kleinwerker seit doch eh alle Verbrecher"!!
Ende Juni lehnte das Finanzamt die Ausstellung der Steuerbescheide ab weilö der Prüfer in Urlaub war.Ich wollte die Steuerbescheide weil ich inzwischen erschöpft war und Insolvenz anmelden wollte.Nach seinem Urlaub meldete sich der Prüfer garnicht mehr,auf meine Schreiben wurde nicht mehr geantwortet,telefonisch war er nicht erreichbar.Im September kam dann der Prüfungsbericht.Nun dauerte es noch bis Ende Oktober bis die Steuerbescheide kamen.Eine Nachforderung,die illusorisch war,diese Summe zu zahlen.Anfang November meldete ich Insolvenz an.Anfangs noch in der Hoffnung,meine Firma trotzdem weiterführen zu können.Das Finanzamt hat aber gleich klargemacht,das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit bis auf 0 € gepfändet werden kann und das Finanzamt das in meinem Fall auch machen kann.Ausserdem würden Sie den Schuldtitel auch auf 30 jahre aufrechterhalten.
Konsequenz aus dieser Betriebsprüfung war also die Schliessung meiner Firma Ende 2007.Ich lebe nun von Hartz4,da das Finanzamt dieses Geld nicht pfänden darf,meine Insolvenz ist angelaufen und dieser Staat hat mich um meine Firma gebracht.Bisher war ich immer der Meinung wir alle sind der Staat,aber das Finanzamt ist Hilfwerkzeug neofaschistischer Konzerne,denen jeder kleiner Unternehmer nur Last ist.
Ich werde nun langfristig Hartz4 beziehen,mit all seinen Nachteilen,aber mit Schwarzarbeit komm ich schon klar,was mir weiß Gott kein schlechtes Gewissen macht.Der Arbeitsmarkt will mich in meinem alter und mit meiner Historie eh nicht mehr,also geniesse ich das Wetter,die Zeit mit meinem Hund und der Rest der Welt kann mich am A**** lecken...
Manchmal denke ich darüber nach,wie das wohl aussieht wenn das 5-stöckige Gebäude des Finanzamtes samt seines Innenlebens in sich zusammensackt.......
 

mikenull

Urgestein
Mein Beileid! Kann ich voll nachvollziehen. Die Frage ist, ob Du Dich nicht rechtzeitig beim Leiter des Finanzamtes hättest beschweren sollen. Denn normalerweise ist eine Betriebsprüfung tatsächlich schriftlich anzukündigen; mit der Angabe welche Steuerart für welches Jahr geprüft werden soll.

Bei den 30 Jahren wäre ich skeptisch. Nicht bezahlte Steuern verjähren normalerweise nach 5 Jahren - hinterzogene, wenn sie alles ausschöpfen, so maximal 13 Jahre.
Ich meine, wenn Du noch nicht zu alt bist - was hindert Dich an einem Neuanfang?
 
T

Tigger_48

Gast
Hi Mikunell,
der Leiter des Finanzamtes hat Kopien aller Schreiben von mir bekommen.Ich war sogar so nett ihm Kopien der Briefe seines Prüfers beizulegen.Auf die mündlichen Aussagen seines Prüfers ist er nie eingegangen.
Achja,ein schöner Satz des Prüfers auf grund der Tatsache das ich meine Buchführung selbst gemacht hab...."bei solchen Verbrechern finde ich immer einen Grund zur Schätzung"....
Neuanfang?Ich werde dieses Jahr 51.Ich bin Pleite.Und meine Ausbildung fand zu einer Zeit statt wo man für einen Computer noch den Platz eines Zweifamilien-Hauses brauchte.Und alles was ich mir über die Jahre selbst beigebracht hab...nämlich eine Firma zum Erfolg zu bringen...solche Kenntnisse braucht heute keine Sau mehr.Ausserdem müsste ich noch direkte Steuern zahlen....ich krieg schon Pickeln bei dem Gedanken das ich bei jedem Einkauf indirekte Steuern zahle.:mad:
Das der Prüfer mit den 30 Jahren auf der falschen Spur lag,hat mein Insolvenzverwalter mir auch schon gesagt....der einzige nette Kerl in der ganzen Angelegenheit übrigens.
 
G

Gast

Gast
Nun, nach 30 Jahren Finanzamt kann ich mir so einges aus deiner Schilderung nicht vorstellen.

Allem voran, dass ein Betriebsprüfer einen Steuerpflichtigen offen einen "Verbrecher" nennt. Der Mann muss mit Strafversetzung, möglicherweise sogar mit Entlassung aus dem Dienst rechnen!

Dass zunächst versucht wird, telefonisch einen Termin für die BP zu vereinbaren ist üblich. Das ersetzt aber in keinem Fall die schriftliche Prüfungsanordnung. Soll nur der vereinfachten Terminabsprache dienen.

Und Zuschätzungen, dass 6-stellige Beträge nachzuzahlen sind, weil eine Angestellte geklat hat - also nein, bestimmt nicht deshalb.

Da gab es sicher noch andere Gründe.
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hallo,
wenn ich Deine Geschichte höre tut es mir unendlich leid und leider kann ich nur dazu sage das dies gängige Praxis in unserem Staat ist.
Das Finanzamt und der Staat machen Firmen dicht und ihnen ist das egal.die Mittelschicht ist durch solche "intelligente" Kreaturen so gut wie ausgerottet worden:-(
Dies sehe ich jeden Tag wieder aufs neue in meinem Beruf.


und er wäre ohnehin dazu da solche Kleinunternehmer zu vernichten.
Diese Aussagen von Finanzbeamten werden mir täglich zugetragen.


Ich werde nun langfristig Hartz4 beziehen,mit all seinen Nachteilen,aber mit Schwarzarbeit komm ich schon klar,was mir weiß Gott kein schlechtes Gewissen macht
Das kann ich nachvollziehen und verstehen.
Der Arbeitsmarkt will mich in meinem alter und mit meiner Historie eh nicht mehr,also geniesse ich das Wetter,die Zeit mit meinem Hund und der Rest der Welt kann mich am A**** lecken...
Manchmal denke ich darüber nach,wie das wohl aussieht wenn das 5-stöckige Gebäude des Finanzamtes samt seines Innenlebens in sich zusammensackt.......
Das würde ich auch so sehen.

Man hätte in diesem Fall was unternehmen können/müssen (vor der Insolvenz), und man hätte sich einen entsprechenden Berater suchen müssen; dann hätte man die Firma wahrscheinlich noch retten können.

Leider ist es nun zu spät.
Alles gute.
 

mikenull

Urgestein
Frage an den TE: Wenn man nicht zu weit weg wohnt, gibt es noch die Möglichkeit es im Ausland nochmal zu versuchen? Ich meine, 51 ist doch kein Alter.
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Man hätte die Dinge vorher entsprechend vorbereiten müssen (auch evtl.ein Geschäftführer einsetzen; und/oder Ausland) und dann dem Finanzamt "die lange Nase" zeigen müssen.
 
T

Tigger_48

Gast
Nun, nach 30 Jahren Finanzamt kann ich mir so einges aus deiner Schilderung nicht vorstellen.

Allem voran, dass ein Betriebsprüfer einen Steuerpflichtigen offen einen "Verbrecher" nennt. Der Mann muss mit Strafversetzung, möglicherweise sogar mit Entlassung aus dem Dienst rechnen!

Dass zunächst versucht wird, telefonisch einen Termin für die BP zu vereinbaren ist üblich. Das ersetzt aber in keinem Fall die schriftliche Prüfungsanordnung. Soll nur der vereinfachten Terminabsprache dienen.

Und Zuschätzungen, dass 6-stellige Beträge nachzuzahlen sind, weil eine Angestellte geklat hat - also nein, bestimmt nicht deshalb.

Da gab es sicher noch andere Gründe.
Das der Betriebsprüfer alle kleineren Unternehmer in seinem kleinen Büro im 5. Stock "Verbrecher" nennt und mich natürlich nicht namentlich wird mit Sicherheit keine Konsquenzen für den haben.Soll ich mich über sowas noch beschweren?Zur Anzeige bringen?
Da Du beim Finanzamt bist,es fehlten einige Tagesabrechnungen (Z-Abrechnungen) und so darf Dein Arbeitgeber die gesamte Buchführung als "nicht ordnungsgemäß" verwerfen...also oberschlauer Finanzbeamter,Du trägst somit dazu bei Systematiken beim Finanzamt als selbverständlich hinzunehmen....keine Kunst wenn das Gehalt von denen bezahlt wird die ihr gegen die Wand drückt...und es gab nicht eine andere Begründung.
 
G

Gast

Gast
Es fehlten ein paar Tagesabrechnungen und sonst nichts.

Deswegen ein paar 100.000 Zuschätzung - das glaube wer will (und weder etwas vom Steuerrecht noch von einfacher Mathematik versteht). ICH NICHT.

Da helfen auch keine Verbalausfälle.
 
T

Tigger_48

Gast
Frage an den TE: Wenn man nicht zu weit weg wohnt, gibt es noch die Möglichkeit es im Ausland nochmal zu versuchen? Ich meine, 51 ist doch kein Alter.
Ans Ausland hab ich auch gedacht,aber ich weiß nicht,ob Länder wie Dänemark oder Schweden (die mich reizen würden) einen "Geschäftsmann" von 51 Jahren gebrauchen können.

Und nochmal einen Satz zu unserem Gast, dem Herrn Finanzbeamten.Ich kann Dir gern die gesamten Ordner der Betriebsprüfung zur Verfügung stellen.Mein Insolvenzverwalter hat einen Anwaltskollegen im Fachbereich Steuerrecht, der mir folgendes System der Betriebsprüfung bei Unternehmen meiner Größe erklärt hat.
1. Schwerpunkt: Es sind alle Unterlagen zu prüfen,die das Finanzamt nach gängiger Rechtsprechung dazu veranlassen kann, eine Hinzuschätzung durchzuführen.
2. Schwerpunkt. Es sind die Unterlagen zu prüfen,die Unternehmer nach Erfahrungswerten nicht korrekt führen (Privatentnahmen,Privatnutzung KFZ etc.)
3. Schwerpunkt: Es sind die Unterlagen zu prüfen,die das Finanzamt deutlich anders interpretieren kann (Abschreibungen etc.)
4. Schwerpunkt: Es sind alle Unterlagen zu prüfen,die mathematische Fehler enthalten können.
Mal ganz emotionslos: Das Finanzamt ist bei der Hinzuschätzung davon ausgegangen, das ich einen Wareneinsatz von 38% hatte,obwohl ich in aller deutlichkeit nachweisen konnte, das es sich um 67,5% handelte.Bei einem Netto-Umsatz von 480.000€ kannst Du Dir den Rest selber hinrechnen.
Im übrigen....was hätte ich von einer erfundenen Geschichte?????
Ich entschuldige mich mal für vorige Sätze und verneige mich vor dem Geiste des Finanzbeamten der für mein Wohl ist:mad:
 

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