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Chef verbietet Home Office während er abwesend ist - davon steht aber nichts im Vertrag

Lilinora

Mitglied
Hi zusammen,

bei meinem aktuellen Job (nur mein Chef und ich) darf ich laut Vertrag drei wählbare Tage in der Woche daheim arbeiten.
Der satz im Vertrag ist: "Die Arbeitnehmerin ist berechtigt,3 Tage pro Woche im Home Office zu arbeiten".
Natürlich muss ich die Tage vorher meinem Chef mitteilen bzw. diese mit ihm abstimmen.

Da Corona ja mittlerweile auf dem absteigenden Ast ist, ist er nun auch sehr häufig außer Haus, fährt in den Urlaub oder geht auf mehrtägige Geschäftsreisen. Während der Zeit seiner kompletten Abwesenheit, die ja oft mehrere Wochen dauert, verbietet er mir, von zuhause zu arbeiten, damit jemand im Büro ist.

Kann ich einerseits zwar nachvollziehen, andererseits haben wir eine Telefonistin, die quasi als Anrufbeantworter fungiert und während unserer Abwesenheit Anrufe entgegennimmt und die Notizen an uns weiterleitet. Kundenverkehr haben wir hier überhaupt keinen. Es gibt hier demnach auch keinen Empfang o.ä., der besetzt sein müsste.

In meinem Arbeitsvertrag steht übrigens auch kein Sterbenswörtchen davon, dass ich ihn während seines Urlaubs in irgendeiner Form vertreten oder eben anwesend sein muss und zum Home Office steht nur dieser eine oben genannte Satz, ohne Ausnahmen.

Ich bin daher der Meinung, dass er mir das Home Office nicht einfach untersagen kann. Das hätte er dann eben vertraglich festhalten müssen, wenn er erwartet, dass ich während seiner Urlaube / Geschäftsreisen im Büro sein und dadurch mehrere Wochen auf das Arbeiten von Zuhause verzichten muss - wie seht ihr das?
 

Portion Control

Urgestein
Hast du ihn denn mal nach einer Begründung gefragt? Das jemand trotzdem im Büro ist damit dort die Luft weg geatmet wird, kann ja nicht die Begründung gewesen sein. Wenn das nämlich das einzige ist, würde ich auf die Umsetzung des Arbeitsvertrages bestehen.
 

Lavendelgrau24

Aktives Mitglied
Exakte Vertretungsregelungen oder Anwesenheitspflichten sind ja meist nicht im Vertrag geregelt. Das kann sich ja durchweg immer wieder ändern, daher wird es kaum festgehalten.

Dir stehen 3 Tage HO zu - dann würde ich noch einmal zu ihm gehen und deutlich machen, dass eine Empfangsdame für das Telefon da ist. Und du bist ja jede Woche im Büro, eben 2 Tage statt 5. Dass ist m. M. nach mehr als ausreichend.

Wird er komisch, würde ich klar auf den Arbeitsvertrag bestehen. Denn es steht dir zu.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Verträge sind gemacht, damit sie beiderseits eingehalten werden.
Und darauf kann man durchaus auch bestehen.
Das weiss ich doch auch, Kasio.
Also sagt TE ich will und er sagt: ich will nicht.
Die Entscheidung trifft kostenpflichtig das Arbeitsgericht.
Macht das Sinn?
Klopft TE sich dann auf die TE auf ihre Schulter und sagt: ich hatte tatsächlich Recht, muss aber leider den Prozess bezahlen und hab dazu den Job verloren?
 

kasiopaja

Urgestein
Das weiss ich doch auch, Kasio.
Also sagt TE ich will und er sagt: ich will nicht.
Die Entscheidung trifft kostenpflichtig das Arbeitsgericht.
Macht das Sinn?
Gegegebenenfalls schon.
Manchmal muss man sich halt auch auf die Hinterbeine stellen und darf sich nicht alles gefallen lassen.
Sklaverei wurde schließlich abgeschafft.
Oft kommt es gar nicht so weit, sondern der Chef versucht nur seinerseits sich durchzusetzen und zieht zurück , wenn er auf ernsthaften Widerstand stößt.
So meine Erfahrungen.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Gegegebenenfalls schon.
Manchmal muss man sich halt auch auf die Hinterbeine stellen und darf sich nicht alles gefallen lassen.
Sklaverei wurde schließlich abgeschafft.
Oft kommt es gar nicht so weit, sondern der Chef versucht nur seinerseits sich durchzusetzen und zieht zurück , wenn er auf ernsthaften Widerstand stößt.
So meine Erfahrungen.
Der Unternehmer unternimmt, damit bei ihm die Kasse stimmt.

Gesetzt der Fall, bei dem Mini-Unternehmen handelt es sich um einen Versicherungsmakler.
In der Zeit wo er weg ist, kommen drei Mofa-Verträge rein.
Seine Intention ist also: ich stelle mich so auf, dass ich die Beschäftigten eh mit ernähren muss.
Sollte einer quer schießen, spar ich später Lohnkosten. Lohnt sich also.

Ist er Immobilienmakler und in der Zeit kommen drei Häuser rein , geh's um 7,5% von 1,5 Millionen, also über 112 k€ Umsatz.
Das könnte... in ihm die Intention auslösen , die TE machen zu lassen was sie will und was sie meint, um darauf natürlich seinen Urlaub auf 364 Tage je Jahr auszudehnen. Läuft.

Im Ergebnis wird TE ausrechnen müssen was gut für sie ist.
Das stellt sie in Relation zum Aufwand.
Passt es: still halten.
Passt es nicht: gehen.
Hält sie nicht still, wird sie gegangen, der Chef überlebt es jedenfalls.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
In einer Firma größer als 10 MA würde ich den Arbeitsvertrag durchsetzen. Da gilt das Kündigungsschutzgesetz. Bei weniger als 10 MA würde ich es bleiben lassen. Da braucht der AG keine Begründung für die Kündigung, solange keine Willkür vorliegt.

Beim Arbejtsgericbt besteht in 1. Instanz keinen Anwaltszwang. Wer die Gerichtskosten trägt weiß ich nicht. Den gegnerischen Anwalt bezahlt vermutlich der Prozessverlierer. Alles in allem wäre das Risiko wenn es zum Gericht geht also überschaubar. Denn laut AV bekommt die TE natürlich Recht.
 

Lunidiezweite

Aktives Mitglied
Na, ja welche Qualität dann das Betriebsklima noch hat bei einer Klage steht mal auf einem anderen Blatt.
Ich würde mich da als Chef nicht freuen. Recht haben und Recht kriegen sind ja leider immer 2 Paar Schuhe.
 

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