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Bundesfreiwilligendienst - ALG 1 Rückzahlung

G

Gast

Gast
Hallo zusammen,

seit dem 1.8.15 mache ich Bundesfreiwilligendienst. Heute kam vom Jobcenter ein Brief, das mir 360 € zu unrecht gezahlt wurden und ich diese nun zurückzahlen muss. Damit hatte ich schon fast gerechnet, trotzdem meine ich mal gelesen zu haben, das beim Übergang das Arbeitslosengeld weitergezahlt werden muss. Hm, da lag ich wohl falsch? Folgendes: Ich habe das Arbeitslosengeld für August Ende Juli bekommen und mein erstes BFD Gehalt für August Ende August. Hätte man mir das Arbeitslosengeld für August nicht gezahlt, hätte ich ja weder die Miete bezahlen, noch mir essen kaufen können. Und das was ich jetzt beim Bundesfreiwilligendienst bekomme, ist logischweise nicht so viel, das ich mal eben 360 € Rückzahlung aus dem Ärmel schütteln kann.
Ich habe vor einiger Zeit diesen Artikel gefunden
Hartz IV: Lohn und Arbeitslosengeld II
und dachte, das würde dann auch bei mir so sein. Aber 1. bekomme ich ja ALG 1 und nicht 2 und zweitens stimmt es ja, das ich mein letztes Arbeitslosengeld im Juli und mein erstes Gehalt im August bekommen habe. Aber da das Arbeitslosengeld ja bereits für August war, gilt das scheinbar nicht, oder?
Ich weiß ja, das es beim Jobcenter meist keinen Sinn hat zu diskutieren, aber ich finde es doch ganz schön fies. Da ist man froh, für den Übergang bis zu einem richtigen Job was zu tun zu haben und wird am Ende dafür bestraft, indem man von seinem wenigen BFD Geld wieder eine ordentliche Summe zurückzahlen muss.

Ich wollte trotzdem noch einmal fragen, ob sich hier jemand damit auskennt und das Amt vielleicht falsch liegt.
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Hallo,
Ich weiß ja nicht wieviel du beim Bundesfreiwilligendienst verdienst, vielleicht kannst du noch ergänzendes Alg2 erhalten.

In der anderen Frage, denke ich gilt die Zahlung ja für den August, auch wenn diese im Juli gezahlt wurde.
Das kann dir eigentlich nur ein Rechtsanwalt sagen, oder jemand aus dem Forum der sich da gut auskennt.

Mach Ratenzahlung von 30 euro oder 20 euro aus.
 
C

chrismas

Gast
ALG1 wird Rückwirkend gezahlt, ALG 2 (Hartz IV) im voraus.

In deinem Falle finde ich es persönlich ziemlich unsinnig, dass sich das Jobcenter bei dir meldete, denn dieses ist für Hartz IV zuständig und hier stellt sich dann die Frage, warum das Jobcenter etwas zurückfordert, außer du hast ergänzendes Hartz IV zum ALG 1 Bezug erhalten. Wobei vorher der Umstand zu prüfen wäre, ob du weiterhin Anspruch auf Hartz IV Leistunge hättest

Hartz 4 - ALG 2
 
D

dirk k

Gast
Hallo,

das Jobcenter ist da absolut Schmerz befreit. Gehalt gibt es zum Monatsende - Miete und Essen muss man zum Monatsanfang und im Monat bezahlen. Und natürlich hat man bei gültigen Mindestlohn in Deutschland und den üppigen Hartz vier Geldern und dem reichlichen ALG eins locker 360 € gespart.

Du kannst mit dem Jobcenter eine Ratenzahlung vereinbaren. Wichtig ist dabei: nichts schön rechnen - wenn du nur 30 € zurückzahlen kannst dann sage auch 30 € und verspreche nicht 50 - dann werden die sauer.

Viel Glück
 

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