L
Lightwomen
Gast
Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll, weil mein Problem ein wenig kompliziert ist:
Bevor ich im Einzelnen erkläre worum es genau geht, ist meine Frage erst einmal ob ich gegen den Beschluss meines Bruders Einspruch einlegen, wenn dieser den Antrag auf Erweiterung der Betreuung gestellt hat?
Er hat bis jetzt nur die "normale" Betreuung für meinen Vater, welche NICHT das Umgangsrecht regelt.
Er hat jetzt einen Antrag auf Erweiterung dieser Betreuung gestellt, weil er mit allen Mitteln verhindern will, das ich Kontakt zu meinem Vater habe.
Da ich beim Richter war und ihm mein Problem geschildert habe, nämlich das ich keinen Kontakt zu meinem Vater haben darf, musste sich mein Bruder dazu äussern, weil er mir ja diesen Umgang verbietet was allerdings nicht in der Betreuung beinhaltet ist. Er hat Lügen über mich in seinem Erwiderungsschreiben des Richters geschrieben, so von wegen ich wäre nur hinter dem Geld meines Vaters her, was absoluter Blödsinn ist; Mein Mann und ich haben ein geregeltes Einkommen. Der Richter hat jetzt ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben und meine Frage ist:
Könnte ich, den schlimmsten Fall angenommen und er bekommt das Recht zugesprochen, mir den Umgang mit meinem Vater zu verbieten, dagegen Einspruch einlegen?
Dieses ist in Kurzform mein Problem.
Vielleicht hat jemand ähnliches erlebt.
Mein Bruder ist 52 und wie alt ich bin, das könnt ihr ja selber sehen.
Achja, ein starker Aufhetzer ist seine Lebensgefährtin, sie ist mit der treibende Keil.
Bevor ich im Einzelnen erkläre worum es genau geht, ist meine Frage erst einmal ob ich gegen den Beschluss meines Bruders Einspruch einlegen, wenn dieser den Antrag auf Erweiterung der Betreuung gestellt hat?
Er hat bis jetzt nur die "normale" Betreuung für meinen Vater, welche NICHT das Umgangsrecht regelt.
Er hat jetzt einen Antrag auf Erweiterung dieser Betreuung gestellt, weil er mit allen Mitteln verhindern will, das ich Kontakt zu meinem Vater habe.
Da ich beim Richter war und ihm mein Problem geschildert habe, nämlich das ich keinen Kontakt zu meinem Vater haben darf, musste sich mein Bruder dazu äussern, weil er mir ja diesen Umgang verbietet was allerdings nicht in der Betreuung beinhaltet ist. Er hat Lügen über mich in seinem Erwiderungsschreiben des Richters geschrieben, so von wegen ich wäre nur hinter dem Geld meines Vaters her, was absoluter Blödsinn ist; Mein Mann und ich haben ein geregeltes Einkommen. Der Richter hat jetzt ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben und meine Frage ist:
Könnte ich, den schlimmsten Fall angenommen und er bekommt das Recht zugesprochen, mir den Umgang mit meinem Vater zu verbieten, dagegen Einspruch einlegen?
Dieses ist in Kurzform mein Problem.
Vielleicht hat jemand ähnliches erlebt.
Mein Bruder ist 52 und wie alt ich bin, das könnt ihr ja selber sehen.
Achja, ein starker Aufhetzer ist seine Lebensgefährtin, sie ist mit der treibende Keil.
Zuletzt bearbeitet: