Rhenus
Sehr aktives Mitglied
Seltsam. Das der Bundestag dem Handeln zustimmte siehst aber nur Du so.
Ich glaube nicht...
Das wäre zu viel der Ehre. 🙂
Jedenfalls sieht der Bundestag selbst das anders. Da gibt es nämlich ein Rechtsgutachten zu: Vom Bundestag!
Es bedarf keines Mutes sich nachher politisch und populistisch aufzuplustern!
Ach ja: Wenn Du sagst, Du kannst etwas beweisen, dann beweise es doch bitte auch. Wo sind die Quellenangaben, das der Bundestag zugestimmt hat? Ich kann nur welche finden, das der Bundestag nicht gefragt wurde.
Beweise? Wo schrieb ich das?
Nimm hilfsweise das Grundgesetz.
Das ist aber auch zudem Fakt: Zustimmung durch Unterlassung bzw. Duldung.
https://www.tagesschau.de/inland/bundestag-merkel-grenzoeffnung-101.html
Zitat:
Im Sommer entschied Kanzlerin Merkel: Flüchtlinge dürfen vorübergehend ohne Kontrollen einreisen. Aber: Das Parlament fragte sie nicht.
Darf nicht seit Schengen jeder einreisen?
Fazit:
Kurzfristige Grenzöffnung war o.K. Danach hätte sie aber fragen müssen. Das hat sie nicht getan. Und das wird kritisiert.
Und was tat das Parlament?
Die Länderkammer?
Allerdings lässt das Gutachten die abschließende Bewertung offen. Das liegt wohl in der Hand des Verfassungsgerichts.
Die Kanzlerin braucht für ein "Geschäft der laufenden Verwaltung" keine Zustimmung des Bundestages.
Wie ich schrieb, kann der Bundestag und Bundesrat aber sehr schnell eingreifen. Aber die Handlung der Kanzlerin waren mit den Fraktionsspitzen (allen!) und dem Bundesrat (auch mit Bayern!) abgestimmt.
Auch der Innenminister hätte aufbegehren können. Ist jedoch, wie ich schon schrieb, über die "Richtlinienkompetenz" der Kanzlerin weisungsgebunden. (Hätte aber zurücktreten können)
So ist aber alles nach Art. 84 GG abgelaufen und damit rechtens.
Dann geistern auch immer solche Sätze wie "Rechtsbruch" durch die Lande...
Der Vertrag um den es geht, ist die s.g. Drittstaatenregelung. Sie ist einzuhalten, richtig, weil Verträge immer einzuhalten sind.
Und nun kommt, was viele nicht verstehen... da gehört noch ein Wort dazu!
Er (Vertrag) ist zwischen den Vertragsparteien einzuhalten!
Die Flüchtlinge sind aber nicht Partei! Sondern nur die im Vertrag zustimmenden Ländern.
Wenn also nun konkret die BRD eine "Übererfüllung des Vertrages" vornimmt, dann ist keine Vertragspartei beschwert! Folglich liegt auch kein Rechtsbruch vor.
Und da in der Erfüllbarkeit dieses (einer von zig Verträgen) Vertrages die Bundesverwaltung zuständig ist, an deren Spitze die Kanzlerin steht, konnte sie diese Weisung, wenn sie denn so erfolgte, eindeutig und nach Recht und Gesetz, treffen.
Übrigens, pikant ist ja, dass der, ich nenne ihn mal sicherer Drittstaatenvertrag, nur beinhaltet, dass dem Asylbewerber eine Anerkennung zu verweigern sei, wenn er einen anderen Asylantrag, in einem der Vertragsländer, gestellt hat.
"Von nicht einreisen dürfen", steht da nichts drin. Im Gegenteil!
Diese Menschen werden wohl (die bereits Asyl in einem anderen Land suchten) auch abgeschoben werden.
Doch kennt die Flüchtlingskonvention diesen (Ausgrenzungs)Vertrag nicht.
Nun wäre also zu prüfen, welcher Vertrag (mit der UNO) oder der, der EU Staaten unter sich, höherrangig ist.
Nach meiner Rechtsauffassung, der, der Vereinten Nationen.
Dazu kommt, dass aufgrund des eingetretenen übergesetzlichen Notstandes eine andere Handlung (wollte man eine Strafbare Handlung der Kanzlerin, bzw. des Innenministers vermeiden) keine andere Handlung geboten erschien!
Ich denke, das kann kein vernünftiger Mensch bestreiten.
Übrigens, das Verfassungsgericht hat keine Weisungsbefugnis! 🙂
Wie auch das Grundgesetz keine Maßregelung hat oder kennt.
Vielmehr muss man erkennen, dass ein Strafrecht allenfalls dann gegen die BRD (Hier Innenminister und Kanzlerin) geltend gemacht werden konnte, wenn die Kanzlerin nicht unverzüglich gehandelt hätte.
Und ich denke, das tat sie mutig und gut!
Not kennt bekanntlich kein Gebot!