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Braucht man für eine Türkette wirklich die Erlaubnis des Vermieters?

NightShadow

Aktives Mitglied
Frage steht oben. Würde mir gerne eine kaufen für etwas mehr Sicherheit bei ungebetenen Gästen (meine nicht Mal unbedingt Einbrecher), aber ist das wirklich notwendig? Andere Bohrungen in der Wohnung sind ja auch ohne Frage erlaubt. Gehören da nicht auch Türketten dazu die die Sicherheit erhöhen?
 
G

Gelöscht 90655

Gast
Eine Türkette bietet keinerlei Sicherheit, ein sanfter Tritt genügt und die Verankerung reißt aus dem Türrahmen.
Und genau darauf wird der Vermieter keine Lust haben, und wenn du ausziehst und der nächste auch wieder eine anschraubt, kann er nach 5x die Tür nebst Rahmen ausbessern oder tauschen lassen, für mehrere hundert oder tausend Euro, und das alles für das trügerische Gefühl sicherer zu sein.
Nochmal, eine Kette ist kein Schutz, selbst ein Kind kann diese überwinden.
Du hast die Wohnung bei Auszug in dem Zustand zu übergeben wie du sie vorgefunden hast, ich als Vermieter würde den beschädigten Rahmen und die Tür auf Kosten deiner Kaution reparieren bzw. austauschen lassen.
Als Mieter hast du nicht an Türen, Fensterrahmen und Fliesenspiegeln rumzubohren, jedenfalls nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, also vorher nachfragen.
 

Regis

Aktives Mitglied
Ich hatte mal das Türschloss der Wohnung ausgetauscht und vorher die Hausverwaltung gefragt, aber die meinten, ich könne das machen ohne um Erlaubnis zu fragen. Ich kann mir vorstellen, dass es sich bei einer Kette genau so verhält. Aber Du kannst ja trotzdem mal kurz anrufen oder eine Mail senden.
Unabhängig davon rate ich aber auch zu etwas besserem als eine Kette, z.B. einem Zusatzschloss.
 
G

Gelöscht 90655

Gast
Alles was am Türahmen oder an der Tür befestigt (angeschraubt) wird, beschädigt diese, und die Beseitigung dieses Schadens kann der Vermieter verlangen.

Also, vorher den Vermieter fragen.

@Regis
Das tauschen des Schlosses führt zu keiner Beschädigung der Tür bzw Rahmens, das anbringen einer Kette, Riegel aber sehr wohl.
 
G

Gelöscht 116030

Gast
Andere Bohrungen in der Wohnung sind ja auch ohne Frage erlaubt. Gehören da nicht auch Türketten dazu die die Sicherheit erhöhen?
Andere Bohrungen in der Wohnung sind in soweit erlaubt, als du bei Auszug den Urzustand wiederherstellen musst, wenn der Eigentümer es will, was bei angebohrten Türen recht teuer werden kann.

Es ist keine grosse Sache, die schriftliche Genehmigung des Vermieters einzuholen. Evtl. beteiligt er sich sogar am Einbau einer vernünftigen Sicherung. Es gibt z.B. Türzusatzschlösser mit Sperrbügel oder Türketten die an der Wand verankert werden und nur über den Türgriff gelegt werden. Dafür muss nicht einmal das Türblatt angebohrt werden.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Ich hatte mal das Türschloss der Wohnung ausgetauscht und vorher die Hausverwaltung gefragt, aber die meinten, ich könne das machen ohne um Erlaubnis zu fragen. Ich kann mir vorstellen, dass es sich bei einer Kette genau so verhält.
nein, das ist ein Unterschied.
Beides ist Schutz des Eigentums, aber im Falle der Türkette mit Sachbeschädigung.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Es gibt z.B. Türzusatzschlösser mit Sperrbügel oder Türketten die an der Wand verankert werden und nur über den Türgriff gelegt werden. Dafür muss nicht einmal das Türblatt angebohrt werden.
bauliche Veränderungen an den Wohnungstüren des Gemeinschaftsflures müssen meist in der Eigentümergemeinschaft besprochen werden.
 
G

Gelöscht 116030

Gast
bauliche Veränderungen an den Wohnungstüren des Gemeinschaftsflures müssen meist in der Eigentümergemeinschaft besprochen werden.
Ich habe doch geschrieben, die Genehmigung des Eigentümers einzuholen. Der Eigentümer braucht keine zusätzliche Genehmigung der Eigentümergemeinschaft, wieso auch, wenn man nach aussen von einer Zusatzsicherung gar nichts sieht?
 

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