kampfkatze71
Neues Mitglied
Im Artikel 1 des Grundgesetzes steht...die Würde des Menschen ist unantastbar (!!!!!)...aber ist es WÜRDIG... brutal aus der Familie gerissen zu werden und dann auch noch zu verhindern... das der Behinderte nach Hause zu Besuch darf ???? Seit ACHT (!!!!) Wochen darf mein Kind nicht nach Hause.
BITTE erklären Sie mir diesen Widerspruch !!!
Es beginnt jetzt die Vorweihnachtszeit...das FEST DER LIEBE...ich würde es gerne mit meiner Tochter zusammen verbringen...aber WANN bekommen meine Tochter und ich Hilfe ????
Die Intensität der Schutzwirkung des in Artikel 6 GG verankerten Freiheitsrechts hängt sowohl vom Alter als auch von den Lebensumständen der Familienmitglieder ab. Eine bloße Begegnungsgemeinschaft von Eltern und erwachsenen Kindern genießt einen vergleichsweise schwachen Grundrechtsschutz. Jedoch kann dem Eltern-Kind-Verhältnis in der Krisensituation der Persönlichkeit erhöhte Bedeutung für die SEELISCHE STABILISIERUNG auch von erwachsenen Familienmitgliedern zukommen. Daraus folgt, das der Umgang zwischen Eltern und Kind jedenfalls in Krisensituationen seiner Persönlichkeit staatlicherseits NUR (!!!!) eingeschränkt werden darf, wenn der Grundrechtsschutz durch die immanente Schranke anderer verfassungsrechtlich geschützter Rechtsgüter zurückgedrängt wird.
WER entscheidet das ???
Umfasst der Aufgabenkreis des Betreuers weder allgemein die Personensorge noch im Besonderen die Regelung des Umgangs, ist er nicht zu Kontaktverboten gegenüber Dritten, insbesondere den Eltern des Betroffenen, befugt. Gegen ein pflichtwidrig ausgesprochenes Verbot hat das Betreuungsgericht AUFSICHTLICH EINZUSCHREITEN, solange der Aufgabenkreis des Betreuers nicht entsprechend erweitert worden ist. WO bitte ist diese Erweiterung ???
Genau DAS hat die jetzige Betreuerin mit meiner Tochter gemacht. Sie hat meine Tochter brutal aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen und verhindert das meine Tochter seit acht Wochen nicht nach hause darf. Das beweist, das es ihr nicht um das Wohl der Behinderten geht...denn sonst wüsste sie was sie gerade bei einem Autisten damit physisch und psychisch anrichtet!!!
Es gibt im Betreuungsgesetz einen Abschnitt: "Bestimmte Persönlichkeitsmerkmale können eine Person für das Amt eines Betreuers ungeeignet erscheinen lassen:" z.B. wenn der Betreffende besonders dominant und bestimmend ist, den Betreuten beherrschen möchte und sich autoritär gebärdet. Auch die Tendenz zu moralisieren, ist eher negativ. " Genau DAS trifft auf die jetzige Betreuerin zu.
Sie kam eine Stunde nachdem sie den Posten hatte zu mir und meinte...in den nächsten Tagen hole ich ihre Tochter hier raus und wenn sie Schwierigkeiten machen...komme ich mit der Polizei...eine DROHUNG die ihr nicht zusteht. Die grösste Dreistigkeit aber ist es mir zu sagen...gehen sie mal zum Arzt sonst bekommen sie noch einen Nervenzusammenbruch. Von jemanden der mich 10 Minuten kennt und keine Medizin studiert hat...an Frechheit nicht zu überbieten.
Mit ihrer Drohung hat sie ja auch nicht lang gewartet...sondern meine Tochter nach ihrem Werkstattbesuch nicht mehr nach hause gelassen. Sie hat NICHTS aber auch gar NICHTS von zu hause mitgenommen...
IST DAS ZUM WOHLE DES BETREUTEN ??
Ausserdem gibt es noch folgendes im Betreuungsgesetz...
...das der Betreuer in diesen Angelegenheiten IMMER die Genehmigung des Betreuungsgerichtes braucht. Sinn der Vorschrift ist der Schutz des Betreuten vor willkürlichen (!!!!!) Entscheidungen des Betreuers.
Sind fremde Personen als Betreuer eingesetzt, sollten pflegende Angehörigen streng darauf achten, das in diesen Fällen auch immer diese gerichtlichen Genehmigungen eingeholt werden. WO BITTE SIND DIESE GENEHMIGUNGEN ??
Die Betreuerin meiner Tochter rennt in jedes Amt und teilt dort mit das meine Tochter nicht mehr nach hause kommen wird und somit auch keine Unterstützung mehr braucht. DAS kann sie aber nicht wissen...da gegen den ersten Beschluss Widerspruch läuft und somit ein Urteil erst bei der nächsten Anhörung bei Gericht erfolgt. Das heisst sie belügt die Ämter...
WO bekommen meine Tochter und ich ENDLICH die uns laut Gesetz zustehende Hilfe ??? WOOO gibt es jemanden der sich der ganzen Sache mal annimmt ????
Ich verstehe nicht warum ich jetzt von allen Seiten als die mieseste Mutter aller Zeiten hingestellt werde...die Werkstattleiterin sagt das meine Tochter mal aus dem Wasserhahn getrunken hat...das heisst sie hat zu hause nichts zu trinken und zu essen bekommen...sie wäre immer verwahrlost und verdreckt in die Werkstatt gekommen...ich weiss das es Schwierigkeiten mit ihrer Sauberkeit gibt...was mich am meisten belastet...aus diesem Grund habe ICH mir auch Hilfe bei einer Organisation gesucht die mit Autisten arbeitet um gemeinsam einen Weg zu finden das zu beheben.
Gibt es in der heutigen Zeit NIEMANDEN der unkonventionell sagt ich helfe jetzt und prüfe das alles mal...einfach nur so als MENSCH...ich habe auch Fehler gemacht...das weiss ich...aber mich jetzt als die schlechteste Mutter von ganz Deutschland hinzustellen und mir das Kind seit acht Wochen zu entziehen...SO viele Fehler kann man gar nicht machen.
WO gibt es Menschen die einfach NUR als Mensch uns helfen ???
BITTE erklären Sie mir diesen Widerspruch !!!
Es beginnt jetzt die Vorweihnachtszeit...das FEST DER LIEBE...ich würde es gerne mit meiner Tochter zusammen verbringen...aber WANN bekommen meine Tochter und ich Hilfe ????
Die Intensität der Schutzwirkung des in Artikel 6 GG verankerten Freiheitsrechts hängt sowohl vom Alter als auch von den Lebensumständen der Familienmitglieder ab. Eine bloße Begegnungsgemeinschaft von Eltern und erwachsenen Kindern genießt einen vergleichsweise schwachen Grundrechtsschutz. Jedoch kann dem Eltern-Kind-Verhältnis in der Krisensituation der Persönlichkeit erhöhte Bedeutung für die SEELISCHE STABILISIERUNG auch von erwachsenen Familienmitgliedern zukommen. Daraus folgt, das der Umgang zwischen Eltern und Kind jedenfalls in Krisensituationen seiner Persönlichkeit staatlicherseits NUR (!!!!) eingeschränkt werden darf, wenn der Grundrechtsschutz durch die immanente Schranke anderer verfassungsrechtlich geschützter Rechtsgüter zurückgedrängt wird.
WER entscheidet das ???
Umfasst der Aufgabenkreis des Betreuers weder allgemein die Personensorge noch im Besonderen die Regelung des Umgangs, ist er nicht zu Kontaktverboten gegenüber Dritten, insbesondere den Eltern des Betroffenen, befugt. Gegen ein pflichtwidrig ausgesprochenes Verbot hat das Betreuungsgericht AUFSICHTLICH EINZUSCHREITEN, solange der Aufgabenkreis des Betreuers nicht entsprechend erweitert worden ist. WO bitte ist diese Erweiterung ???
Genau DAS hat die jetzige Betreuerin mit meiner Tochter gemacht. Sie hat meine Tochter brutal aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen und verhindert das meine Tochter seit acht Wochen nicht nach hause darf. Das beweist, das es ihr nicht um das Wohl der Behinderten geht...denn sonst wüsste sie was sie gerade bei einem Autisten damit physisch und psychisch anrichtet!!!
Es gibt im Betreuungsgesetz einen Abschnitt: "Bestimmte Persönlichkeitsmerkmale können eine Person für das Amt eines Betreuers ungeeignet erscheinen lassen:" z.B. wenn der Betreffende besonders dominant und bestimmend ist, den Betreuten beherrschen möchte und sich autoritär gebärdet. Auch die Tendenz zu moralisieren, ist eher negativ. " Genau DAS trifft auf die jetzige Betreuerin zu.
Sie kam eine Stunde nachdem sie den Posten hatte zu mir und meinte...in den nächsten Tagen hole ich ihre Tochter hier raus und wenn sie Schwierigkeiten machen...komme ich mit der Polizei...eine DROHUNG die ihr nicht zusteht. Die grösste Dreistigkeit aber ist es mir zu sagen...gehen sie mal zum Arzt sonst bekommen sie noch einen Nervenzusammenbruch. Von jemanden der mich 10 Minuten kennt und keine Medizin studiert hat...an Frechheit nicht zu überbieten.
Mit ihrer Drohung hat sie ja auch nicht lang gewartet...sondern meine Tochter nach ihrem Werkstattbesuch nicht mehr nach hause gelassen. Sie hat NICHTS aber auch gar NICHTS von zu hause mitgenommen...
IST DAS ZUM WOHLE DES BETREUTEN ??
Ausserdem gibt es noch folgendes im Betreuungsgesetz...
...das der Betreuer in diesen Angelegenheiten IMMER die Genehmigung des Betreuungsgerichtes braucht. Sinn der Vorschrift ist der Schutz des Betreuten vor willkürlichen (!!!!!) Entscheidungen des Betreuers.
Sind fremde Personen als Betreuer eingesetzt, sollten pflegende Angehörigen streng darauf achten, das in diesen Fällen auch immer diese gerichtlichen Genehmigungen eingeholt werden. WO BITTE SIND DIESE GENEHMIGUNGEN ??
Die Betreuerin meiner Tochter rennt in jedes Amt und teilt dort mit das meine Tochter nicht mehr nach hause kommen wird und somit auch keine Unterstützung mehr braucht. DAS kann sie aber nicht wissen...da gegen den ersten Beschluss Widerspruch läuft und somit ein Urteil erst bei der nächsten Anhörung bei Gericht erfolgt. Das heisst sie belügt die Ämter...
WO bekommen meine Tochter und ich ENDLICH die uns laut Gesetz zustehende Hilfe ??? WOOO gibt es jemanden der sich der ganzen Sache mal annimmt ????
Ich verstehe nicht warum ich jetzt von allen Seiten als die mieseste Mutter aller Zeiten hingestellt werde...die Werkstattleiterin sagt das meine Tochter mal aus dem Wasserhahn getrunken hat...das heisst sie hat zu hause nichts zu trinken und zu essen bekommen...sie wäre immer verwahrlost und verdreckt in die Werkstatt gekommen...ich weiss das es Schwierigkeiten mit ihrer Sauberkeit gibt...was mich am meisten belastet...aus diesem Grund habe ICH mir auch Hilfe bei einer Organisation gesucht die mit Autisten arbeitet um gemeinsam einen Weg zu finden das zu beheben.
Gibt es in der heutigen Zeit NIEMANDEN der unkonventionell sagt ich helfe jetzt und prüfe das alles mal...einfach nur so als MENSCH...ich habe auch Fehler gemacht...das weiss ich...aber mich jetzt als die schlechteste Mutter von ganz Deutschland hinzustellen und mir das Kind seit acht Wochen zu entziehen...SO viele Fehler kann man gar nicht machen.
WO gibt es Menschen die einfach NUR als Mensch uns helfen ???