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Brauche dringend Rat wegen Arbeitsvertrag

Adreju

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe nach einer langen Erkrankung wieder einen Job als Sachbearbeiter bekommen, für den mir der Arbeitsvertrag vorliegt. Darin steht wörtlich folgendes:

"Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden".
Soweit es betrieblich notwendig und gesetzlich zulässig ist, verpflichtet sich der Arbeitnehmer Überstunden zu leisten und auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Dafür wird dem Arbeitnehmer ein Ersatzruhetag gewährt. Überstunden sind in der beschriebenen (monatlichen) Vergütung eingeschlossen und abgegolten."


Ich habe im Internet recherchiert, dass so eine Klausel unwirksam ist.
Für die Wirksamkeit einer Überstundenregelung käme es darauf an, dass für den Arbeitnehmer zweifelsfrei ersichtlich ist, in welchem Umfang unbezahlte Überstunden mit abgegolten sein sollen. Dies sei nicht gewährleistet, wenn laut Arbeitsvertrag pauschal sämtliche Überstunden oder aber „erforderliche Überstunden“ mit dem Gehalt abgegolten sind.

Die Frage ist nun natürlich: soll ich das ansprechen oder nicht? Und wenn ja, wie?
Es scheint ein recht guter Job zu sein der auch attraktiv bezahlt ist.

Ich hab nun natürlich Angst, dass ich bei Nachfragen gleich in ein schlechtes Licht rücke, andererseits kenne ich das Spiel mit den ständigen Überstunden sehr genau, weshalb ich auch irgendwann krank wurde. In der Stellenausschreibung wurde explizit eine ausgewogene Work-Life Balance angepriesen. Dieser Passus jetzt irritiert mich.

Ich bin nun ratlos was ich tun soll, weil ich quasi pauschal unterschreibe dass ich jederzeit umsonst Überstunden leiste, auch wenn die Klausel rechtlich unwirksam ist.
 

grauer Kater

Aktives Mitglied
Soweit es betrieblich notwendig und gesetzlich zulässig ist, verpflichtet sich der Arbeitnehmer Überstunden zu leisten und auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Dafür wird dem Arbeitnehmer ein Ersatzruhetag gewährt. Überstunden sind in der beschriebenen (monatlichen) Vergütung eingeschlossen und abgegolten."
Am besten fragst Du nach beim potentiellen AG, was damit gemeint ist und wann das auftreten kann.
In manchen Branchen ist es der Fall, daß man partiell an Sonn- und Feiertagen arbeitet. Nicht jahraus, jahrein, sondern in speziellen Phasen.
Beispielsweise ein AG, der seinen Hauptumsatz im Weihnachtsgeschäft macht. Ist eine begrenzte Zeit, in der überdurchschnittlich viel Volumen auftritt. Da wird dann jede Hand gebraucht.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Ich habe im Internet recherchiert, dass so eine Klausel unwirksam ist.
Das bringt dir im Zweifel erst vor Gericht was. Und wenn das ein Betriebsrat im Rahmen einer BV vereinbart hat dann ist das genauso wirksam.

Die "Überstundenklausel" ist zum Beispiel für außertarifliche Stellen üblich, wirksam und wird seit über 40 Jahren angewendet.

Vermutlich geht es hier um eine AT Stelle, da ist das wie gesagt schon immer so gewesen. Klar kann man klagen, aber dann wird man die Stelle nicht lange haben.
 

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colfield13 Kündigung, Jobwechsel und Suche nach Rat ... Beruf 20

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