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Gast

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Kurz zur Vorgeschichte:
Ich habe einen sehr aggressiven Ex. Gewalt, Misshandlungen, Freiheitsberaubungen etc. waren an der Tagesordnung. Aus der kurzen Ehe ist ein Kind entstanden. Zum Zeitpunkt der Geburt waren wir noch miteinander verheiratet. Ich habe 5 jahre systematisch versucht, diesen Mann aus meinem Leben zu verbannen, da er seine Gewaltanwendundungen auch nach getrennter Wohnsituation fortsetzte. Ich habe auch bereits das alleinige Sorgerecht. Im letzten Jahr bin ich ins Frauenhaus gegangen, habe beaufsichtigten Umgang mit dem gemeinsamen kind in einer erziehungsberatungstelle beantragt. Diese Termine hat er nie wahr genommen. Ich bin in eine andere Wohnung gezogen, habe eine auskunftssperre (zum Schutz für Leben und Gesundheit). Mein kind hat die kita gewechselt, ich den Arbeitsplatz. Ich habe also alles mögliche versucht, dass er uns nicht findet. Mittlerweile ist er auch verzogen. Nun habe ich einen Brief vom Amtsgericht bekommen. Er hat einen Antrag auf Vaterschaftsanfechtung gestellt. In dem Antrag von seinem Anwalt , von dem er ebenfalls eine Abschrift bekommen hat, steht dick und fett meine Adresse!!! Seine Argumentation bezüglich der Anfechtung bezieht sich auf mündliche Behauptungen meinerseits, dass ich ihm gesagt haben soll, er wäre nicht der Vater. Zum Empfängniszeitpunkt hatte er mich jedoch monatelang in der Wohnung eingesperrt und ich war unter ständiger Kontrolle. Von daher weiß er ganz genau, dass er der Vater ist. Zudem habe ich niemals geäußert, dass er nicht der Vater ist. Meine Vermutung ist nun, dass er das ganze nur angeleiert hat, um meine Adresse herausfinden. Meine Frage : darf der Anwalt einfach meine Adresse für ihn zugänglich in dem Antrag aufführen? Hätte er sich über eventuelle Auskunftssperren informieren müssen? Meiner Meinung ist das eine massive Datenschutzverletzung, wodurch er mein Leben und das meines Kindes gefährdet.
 

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