Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Schule und Abschluß!
Diese Aussage ist richtig, es besteht kein rechtlicher Anspruch .
Du bist seit deiner Volljährigkeit nicht mehr schulpflichtig.
Es liegt ab diesem Punkt im Ermessen des Staates ob du
noch staatlich gefördert wirst.
Du scheinst den von mir eingestellten Text nicht richtig erfasst zu haben.
Es wird vorher geprüft,ob du die nötigen Voraussetzungen für diese
finanzielle Investition erfüllst.
Du besitzt nicht einmal mehr ein Zeugnis welches du vorlegen kannst/willst , weil du genau weißt,dass du mit deiner bisherigen "Heim/Schulkarriere" verdammt schlechte Karten hast in irgendeine Richtung gefördert zu werden.
insbesondere den Personenkreis der arbeitslosen oder ausbildungssuchenden jungen Menschen unter 25 Jahren ohne allgemein bildenden Schulabschluss dahingehend zu überprüfen, ob eine Maßnahmeteilnahme sinnvoll und im Hinblick auf die angestrebte Integration in Ausbildung oder Arbeit zweckmäßig erscheint.