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BOJ für 24 Jährige

HappyDreams

Aktives Mitglied
Hallo, habe mal eine konkrete Frage:

Hat eine 24 Jährige Möglichkeiten über das BOJ =
Berufsorientierungsjahr beschult zu werden
um ihren HS nacholen zu können?

Oder kommt der Staat nicht mehr für den Schulplatz auf?
 
O

oceanne

Gast
hallo Du Amüsierte,

erfrage doch bitte mal bei dem zuständigen träger nach der Finanzierung, meines Wissens gibt es Schülerbafög , und dieses muss glaube nicht zurück bezahlt werden,
wenn ich meinen Sohn dat nächste mal sehe und es Dich interessiert werde ich ihn natürlich fragen.



greetz Oceanne
 
D

Deichgräfin

Gast
Von der Agentur für Arbeit werden im Programm U25
Schulabschlüsse gefördert.
Allerdings wirst du , nach meiner Meinung, nicht mehr in dieses Programm fallen,da du bis zum Anfang der nächsten Maßnahmen im September 2009 bereits über 25 Jahre alt bist,wenn deine Altersangabe stimmt.

Um das gesetzlich angestrebte Ziel einer nachhaltigen Senkung der Zahl junger Menschen ohne allgemeinbildenden Schulabschluss zu erreichen, werden die Agenturen für Arbeit gebeten, initiativ insbesondere den Personenkreis der arbeitslosen oder ausbildungssuchenden jungen Menschen unter 25 Jahren ohne allgemein bildenden Schulabschluss dahingehend zu überprüfen, ob eine Maßnahmeteilnahme sinnvoll und im Hinblick auf die angestrebte Integration in Ausbildung oder Arbeit zweckmäßig erscheint. In diesem Fall sind die betroffenen Personen auf die Fördermöglichkeiten (insbesondere im Hinblick auf die im September 2009 beginnenden Maßnahmen) und den bestehenden Rechtsanspruch hinzuweisen.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166...t/A05-Berufl-Qualifizierung/Dokument/HEGA-12-
 

HappyDreams

Aktives Mitglied
Die Beste Antwort war von Deichgräfin!
Danke! Schade das sie die Gesetze erst in diesem Jahr
geändert haben! Habe nämlcih im letzten Probleme mit
der ARGE gehabt die zu mir gesagt haben:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Schule und Abschluß!

Das wollte ich nicht glauben und dagegen angehen!;)
 
D

Deichgräfin

Gast
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Schule und Abschluß!
Diese Aussage ist richtig, es besteht kein rechtlicher Anspruch .
Du bist seit deiner Volljährigkeit nicht mehr schulpflichtig.
Es liegt ab diesem Punkt im Ermessen des Staates ob du
noch staatlich gefördert wirst.

Du scheinst den von mir eingestellten Text nicht richtig erfasst zu haben.
Es wird vorher geprüft,ob du die nötigen Voraussetzungen für diese
finanzielle Investition erfüllst.
Du besitzt nicht einmal mehr ein Zeugnis welches du vorlegen kannst/willst , weil du genau weißt,dass du mit deiner bisherigen "Heim/Schulkarriere" verdammt schlechte Karten hast in irgendeine Richtung gefördert zu werden.


insbesondere den Personenkreis der arbeitslosen oder ausbildungssuchenden jungen Menschen unter 25 Jahren ohne allgemein bildenden Schulabschluss dahingehend zu überprüfen, ob eine Maßnahmeteilnahme sinnvoll und im Hinblick auf die angestrebte Integration in Ausbildung oder Arbeit zweckmäßig erscheint.
 

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