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Bösartiger Exfreund blockiert mein Zuhause

G

Gast

Gast
Hallo,
ich habe schon reichlich gegoogelt und konnte keine Hilfe finden - vielleicht weiß jemand hier ja Rat?
Ich bin erst vor einem guten Dreivierteljahr mit meinem Ex zusammen gekommen.
Es wurde sehr schnell sehr eng und intensiv, so dass er mir beim Umzug in meine neue Wohnung half - und gleich da blieb.
Das schien besser als die Interimslösung im Keller seiner Eltern auf'm Dorf.
In meiner dusseligen Verliebtheit fiel mir nicht mal auf, wie parasitär er dabei zu Werke ging. Er bezieht Hartz4 und hat sein ganzes Geld für Tabak, Gras und Alkohol ausgegeben, den Kühlschrank gefüllt und alle Rechnungen bezahlt habe stets ich.
Nach und nach schleppte er immer mehr Krempel von sich hier an, was für mich auch okay war. Wenn er ausrastet, dann meist, wenn ich ihn bitte, den PC aus zu lassen und Zeit mit mir zu verbringen oder mich weigere, ihm seinen Rausch zu finanzieren.
Hat er nix für die Nerven, ist er total gereizt, komm ich ihm dann zu nah, dreht er ab. Ich habe auch schon die Polizei rufen müssen, dann aber wieder abbestellt, weil er gedroht hat, sich selbst zu verletzen.
Blöderweise habe ich ihn vor kurzem aus Mitleid in einen Untermietvertrag aufnehmen lassen, weil auch seine Eltern ihn nicht zurück haben wollen.
Jetzt hab ich ihn also an der Backe, obwohl ich mich getrennt habe. Er pocht auf diesen Mietvertrag, aber machen wir uns nichts vor; kein Job, kein Antrieb, ewig auf Stütze - wer gibt dem denn eine Wohnung?
Er sagt, in drei Monaten sei er weg... Das ist für mich nicht auszuhalten!
Es geht so weit, dass ich meine eigene Wohnung verlasse, um Ruhe zu haben, während er sich weigert, mir nur einen Abend Ruhe zu gönnen.
"Ich rede einfach nicht mit dir und lass dich in Ruhe. Als wäre ich nicht da." Aber ihr versteht sicher, dass es für mich unhaltbar ist, weil er einfach durch seinen Nervengiftkonsum unberechenbar ist. Er brüllt, schlägt direkt neben mir an die Wand, wirft mit Gegenständen und schubst mich auch schon mal.
Außerdem plündert er munter weiter meine Vorräte und quält mich im einen Moment mit ostentativer Gleichgültigkeit, um Sekunden später wegen nichts auszuflippen.
Habt ihr eine Ahnung, wie ich ihn schnellstmöglich aus der Wohnung kriege? Gibt's da keinen Härte-Präzedenz-Sonstwasfall?
Vielen Dank fürs Lesen und Eure Meinungen.
 

Findefuchs

Sehr aktives Mitglied
Hallo TE,

du bist Hauptmieter? Dann kündige deinem Ex erstmal schriftlich, wenn nicht schon passiert. Um das ganze offizieller zu machen, würde ich das ganze tatsächlich per Anschreiben mit Rückschein an eure eigene Adresse schicken (wenn möglich).

Für eine Kündigung ist es auch IMMER wichtig, sicherheitshalber einen Zeugen zu benennen. Also pack dir mal eine/n gute/n Freund/in, damit im Zweifelsfall bestätigt werden kann, dass die Kündigung von dir abgeschickt wurde.

Offiziell kann man fristlos kündigen wenn der Mieter

a) im Zahlungsverzug ist oder zu spät bezahlt. Zahlt er dir die Miete pünktlich und in voller Höhe? Bzw. das Arbeitsamt?

b) der Hausfrieden gestört wird. Also Lärm, aggresives Verhalten, Belästigungen, alles was ein Miteinander unzumutbar macht. Fertige dann ein Protokoll, wann er sich wie daneben benimmt. Gibt es andere Nachbarn als Zeugen? Wunderbar! Rufe bei jeder Ruhestörung oder aggresivem Verhalten die Polizei - die dokumentieren das auch und das kann später als Nachweis auch wichtig sein.

c) er mit Drogen dealt. Wenn er viel Gras und Tütchen bei sich herumliegen hat, kann das schnell als sowas durchgehen. Ich würde ihn mal an sowas erinnern, wenn er mal wieder rumbockt.


Wenn dein Ex die Kündigung nicht beachtet und nicht auszieht, musst du eine Räumungsklage starten.

Ich würde mich mit eurem eigentlichen Vermieter mal kurzschließen. Vielleicht kennt der sich mit Kündigungen gut aus oder hat vielleicht sogar Vordrucke etc.

Ich denke, dein Ex kocht dich mit seinem Verhalten weich. Bei seinem Benehmen - sorry, dann landet er eben auf der Straße, wenn er in den ganzen Monaten nichts findet. Aber so schnell wird man auch nicht obdachlos. Eigentlich sollte das schon machbar sein, eine Wohnung zu finden. Er könnte sich ja als Mitmieter angenehmer verhalten. Das solltest du aussitzen und hart bleiben, auch wenn es schwer fällt.
 

Sisandra

Moderator
Ich vermute mal, das da könnte bei euch zutreffen:

[h=3]2. Möblierte Untervermietung[/h]Wird der Wohnraum möbliert untervermietet (Vermieter wohnt als Hauptmieter auch selbst in der Wohnung), kann der Vermieter kündigen, ohne dass er ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 BGB begründen muss. Anders als bei unmöbliertem Wohnraum verlängert sich die Kündigungsfrist nicht. Hier ist es umgekehrt, da sich die Kündigungsfrist sogar noch verkürzt (§ 573c III BGB).
Quelle: Kündigungsfristen für einen Untermietvertrag (für Haupt- und Untermieter) - Mietrecht.org
 

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