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Blöder Fehler passiert, was nun?

Nyu

Mitglied
Hallo liebes Forum,

Mir ist echt was doofes passiert. Dass mich nicht gut schlafen lässt.
Ich mache eine schulische Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung und habe noch zwei Jobs. Für den einen habe ich gestern eine Kündigung abgegeben.

Ich habe von Oktober 2021 bis Oktober 2022 ein FSJ gemacht; wo ich sozialverischerungspflichtig gearbeitet habe und habe damals noch einen Nebenjob beim Bäcker gehabt.
Mit der Ausbildung hatte ich dann ab Oktober zwei Nebenjob, beim Träger meines Freiwilligendienstes und im Verkauf, was ich schon länger gemacht habe.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass es immer um die steuern geht und habe die sozialversicherungsbeiträge dem gleichgesetzt bzw das dazu getan in Gedanken und ,dachte wenn ich also im Jahr nicht über den Betrag kommt, alles fein.

Heute kam der Anruf, dass jetzt aufgefallen wäre, dass ich über die 450 Euro gekommen wäre und seit wann dass so ist. Habe dass dann gesagt seit mindestens Oktober. Und es tut mir halt so mega Leid. Ich habe es einfach nicht besser gewusst hatte meiner Kollegin gesagt, dass ich nen anderen Job habe und dachte das genügt.

Jetzt habe ich total angst, dass sie mich kündigen oder dass mir schlimmeres bleibt. Weil das eben ne ganze Weile so ging. Vorallem während meines Freiwilligen Dienstes habe ich extra schon den nebenjob gefragt, ob ixh was bedenken muss, da kam eben ein nein und da bin ich auch schon drüber gewesen, hatte es aber gesagt und dachte dann einfach das wäre für den neuen job auch nicht so wild.

Mir geht es so scheiße hatte heute schon mehrere Panikattacken und weiß nicht wie ich das meinem anderen noch Nebenjob verklickern soll und habe einfach Angst vor den Konsequenzen. Ich habe das ja absolut nicht mutwillig gemacht und habe so magenschmerzen
 

Jenny_allein

Mitglied
Also, heute Nacht wird sich die Situation nicht ändern. Hast du einen Personalbogen ausgefüllt und den anderen Job unterschlagen.

Hat man dich danach gefragt?

Ich denke, wenn sie mit deiner Arbeit zufrieden sind, erfolgt keine Kündigung. Lediglich müssen jetzt die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Ggf auch rückwirkend. Also im schlimmsten Falle müssen sie um die ca 50-60 € an die Krankenkasse abführen und die Hälfte davon von dem Lohn. Das dürfte kein Problem sein, wenn du gute Arbeit leistet und ein paar Euro mehr kostest.

Die Minijobs werden alle zentral erfasst bei der Minijobzentrale (glaube heißt so). Die Meldung erfolgt alle 6 "Monate. Und irgwann führen sie das zusammen und es geht eine Mitteilung an den oder die Arbeitgeber. Der eine Job ist dein Hauptjob und der andere dein Nebenjob.

Und jetzt zu dir. Bist du auf das Einkommen angewiesen?
 

grauer Kater

Aktives Mitglied
Ich habe von Oktober 2021 bis Oktober 2022 ein FSJ gemacht
Wir haben jetzt erst Mai 2022.
Einmal kann man sich vertun im Jahr, aber gleich zweimal?
Heute kam der Anruf, dass jetzt aufgefallen wäre, dass ich über die 450 Euro gekommen wäre
Von wem kam ein Anruf?
Jetzt habe ich total angst, dass sie mich kündigen oder dass mir schlimmeres bleibt.
Das kann beides so passieren.
 

Supida2

Mitglied
Ich verstehe es auch nicht so ganz, du machst eine Ausbildung, einen Freiwilligendienst und hast noch einen Nebenjob? Oder war das FSJ im Oktober vorbei?
 
M

Meinung282

Gast
Du bist wegen so Pillepalle aus der Ausbildung gar nicht kündbar. Um eine Ausbildung überhaupt von Seiten des Ausbilders kündigen zu können müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Ein schwerwiegender Grund liegt mit Sicherheit nicht vor, wenn Dein Ausbildungsbetrieb genau weiß, dass Du nebenher arbeitest. Du könntest maximal Ärger mit dem Finanzamt bekommen, dass da eine Steuernachzahlung auf Dich zukommt.
 
G

Gelöscht 71235

Gast
Also, heute Nacht wird sich die Situation nicht ändern. Hast du einen Personalbogen ausgefüllt und den anderen Job unterschlagen.

Hat man dich danach gefragt?

Ich denke, wenn sie mit deiner Arbeit zufrieden sind, erfolgt keine Kündigung. Lediglich müssen jetzt die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Ggf auch rückwirkend. Also im schlimmsten Falle müssen sie um die ca 50-60 € an die Krankenkasse abführen und die Hälfte davon von dem Lohn. Das dürfte kein Problem sein, wenn du gute Arbeit leistet und ein paar Euro mehr kostest.

Die Minijobs werden alle zentral erfasst bei der Minijobzentrale (glaube heißt so). Die Meldung erfolgt alle 6 "Monate. Und irgwann führen sie das zusammen und es geht eine Mitteilung an den oder die Arbeitgeber. Der eine Job ist dein Hauptjob und der andere dein Nebenjob.

Und jetzt zu dir. Bist du auf das Einkommen angewiesen?
Insgesamt eine sehr gute Antwort von dir, Jenny.

Die Minijobzentrale meldet halbjährlich an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Da entsteht dann im Konto aufgrund des Übersteigens der Geringfügigkeitsgrenze ein Fehler und der bzw. die Arbeitgeber werden dann kontaktiert.

@TE: Ich sehe hier keine Schuld bei dir. Einkünfte aus einem FSJ gelten sozialversicherungsrechtlich nicht als geringfügige Beschäftigung. Du darfst also daneben unschädlich einen Minijob bis 450 Euro haben, ohne dass etwas zusammengerechnet wird.

Durch den Wegfall des FSJ gilt diese Regelung nicht mehr. Vielmehr werden die Einkünfte aus den beiden geringfügigen Beschäftigungen zusammengerechnet.

Dadurch, dass du bei deinem FSJ-Arbeitgeber geblieben bist, bist du davon ausgegangen, dass alles so bleibt und hast wahrscheinlich nicht berücksichtigt, dass du nach Ablauf des FSJ dort formal einen zweiten Minijob hast.

Das Sozialversicherungsrecht ist sehr komplex und für den "Normalbürger" ohne entsprechende Fortbildungen schwer zu durchblicken. Rede ehrlich mit deinen Arbeitgebern. Die sollten dafür auch Verständnis haben.

Jenny schrieb schon, dass die Beiträge nicht so hoch sein werden. Im Endeffekt bist du für die Arbeitgeber jetzt günstiger, weil ihr euch die Abgaben hälftig teilt. Vorher musste der Arbeitgeber höhere Pauschbeträge abführen. Man wird dir also kaum den Kopf abreißen.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Du bist wegen so Pillepalle aus der Ausbildung gar nicht kündbar. Um eine Ausbildung überhaupt von Seiten des Ausbilders kündigen zu können müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Ein schwerwiegender Grund liegt mit Sicherheit nicht vor, wenn Dein Ausbildungsbetrieb genau weiß,
Welcher Ausbildungsbetrieb? Das ist eine schulische Ausbildung da gelten ganz andere Spielregeln.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ich lese das so dass eine schulische Ausbildung gemacht wird. Die Schule interessiert das absolut nicht was der Schüler verdient usw. Weil die selbst weder Lohn zahlen noch Sozialbeiträge noch Einkommensteuer abführen. Die haben dafür keine Verantwortung und es ist ihnen egal.

Ich glaube @Nyu meint, dass er mir der Firma wo er FSJ gemacht hat Probleme bekommt, die haben angerufen. Und dann gibt es noch die Bäckerei.

2 Minijobs sind halt kein Minijob, das ergibt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und ist ggf. einkommensteuerpflichtig. Das sind aber alles Probleme der Firmen, nicht des TE. Er muss es nur mitteilen wo er arbeitet. Die Firmen müssen den TE bei den SV-Stellen anmelden und die Beiträge abführen und eine neue Lohnabrechnung erstellen.

Ein Problem könnten nur die Arbeitsverträge darstellen, wenn da ausdrücklich jeweils von einem Minijob die Rede ist.
 
G

Gelöscht 71235

Gast
2 Minijobs sind halt kein Minijob, das ergibt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und ist ggf. einkommensteuerpflichtig.
Das stimmt so nicht. Man muss hier unterscheiden:

  1. Wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (also über 450 Euro) ausgeübt, ist immer der erste Minijob versicherungsfrei und jeder weitere unterliegt der SV-Pflicht, unabhängig davon, wie hoch die Einkünfte aus allen Minijobs zusammen sind.
  2. Wird keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, sind alle Minijobs versicherungsfrei, wenn die Einkünfte daraus zusammen weniger als 450 Euro monatlich betragen. Wird dieser Betrag jedoch überschritten, werden in der Folge alle Minijobs sozialversicherungspflichtig. Punkt 1 (s.o.) kann dann ausgelöst werden, wenn in einem dieser Jobs 450 Euro erzielt werden.

Die 450-Euro-Grenze darf sogar überschritten werden, wenn dies gelegentlich passiert und das unvorhersehbar war (unerwartete Krankheit einer Kollegin bspw.).
 

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