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blöde Kontopfändung

L

Lilly2007

Gast
Wer von ner Kontopfändung betroffen ist kann sein Konto nicht
mehr wie gewohnt nutzten, Überweisungen ausführen etec.
Wenn ich mir eine Freistellung von AG geholt habe, wird meine
Karte von der Bank wieder freigestellt.

Warum müssen die Gläubiger mein Konto trotz Eidestattlicher
Versicherung und nachgewiesenen Hartz4 Bezug blockieren
und mir mein Konto versauen?

Für alle Antworten Dank....
 

mikenull

Urgestein
Na ja, ich denke, das dies etwas mit dem Rang zu tun hat. Wer zuerst pfändet, bekommt als erster was, wenn wieder ( pfändbarer ) Geldeingang da ist.
Vielleicht einfach mal ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen. Hättest Du sowieso am nächsten Morgen nach der e.V. machen müssen!
 

ewk

Mitglied
Hallo,

die Lohnersatzleistungen Alg II sind ehr pfändungsfrei wenn du die innerhalb einer bestimmten Frist, ich glaube 7 Tage nach Eingang abhebst oder alle zahlungen damit leistes (Miete etc.)

Die Bank wird dir das Konto bzw. die Karte nicht freischalten. Aus eigener erfahrung weiß ich das sie ehr das Konto kündigen.
Sprich mit dem Gläubiger und versuche eine Ratenzahlung zu erreichen, und das er seine Kontopfänung zurück zieht. Sollte dies nicht gehn lege gegen die Kontopfändung widerspruch ein. Notfalls bis zum OLG kostet ja nicht viel.

Bei mir war es auch so. Hat zwar ein halbes Jahr gedauert bis ich durch alle Instanzen war. Weil ein Gläubiger hat gemeint er kämme schneller an sein Geld wenn er zusätzlich zur Lohpfändung, welche ok ist für mich, auch noch mien Konto pfändet auf das nur mein Pfändungsfreies Einkommen eingeht. Naja es hat Ihn dann die gesammten Gerichtskosten gekostet und zusätzlich wurden meine Kosten die ich hatte weil zwischenzeitlich ich alles in bar abwickeln mußte (Barüberweisungen sind sehr teuer) erstattet.

Wenn Du fragen hast melde dich einfach

G. Erwin
 

mikenull

Urgestein
Ratenzahlung? Warum soll jemand, der mit Hartz 4 gerade mal sein notwendigstes Leben bestreiten kann, nun auch noch einem Gläubiger hinterherspringen? Sowas ist mir total unverständlich. Wer nichts mehr hat, hat zuerst mal die Verpflichtung NACH SICH SELBST ZU SEHEN.....
 
L

Lilly2007

Gast
Hallo Erwin !

Mein Vater redet immer davon das es auch pfändungsfreie Konten
gibt! Sttimmt das? Kennst du dich damit etwas aus?

Aber auch wenn die sehen es gehen nur Sozialgelder ein
versuchen einem die Gläubiger zu erpressen in dem sie trotzdem
weiterhin das Konto blockieren so das man bald auf sein Konto verzichten kann und es alles über Verechnungschecks laufen lässt,
oder jedes Mal seine Rechnungen in Bar zzgl. zusätzlicher Kosten einzahlen muss und sich sogar anfangs noch in weiterer Schulden
verstricken kann.
 
L

Lilly2007

Gast
Macht das wircklich Sinn, oder wie @mikenull den Gläubigern
den Stand der Dinge nochmal begreiflich machen?
 

mikenull

Urgestein
Das macht deshalb Sinn, weil ein Gläubiger - wenn Du ein Konto z.B. bei der Deutschen Bank eröffnest - im Normalfall davon nichts erfährt. Das heißt, mit einem neuen Konto hättest Du ab Abgabe der e.V. drei Jahre Ruhe.

Wo Du ein Konto problemlos eröffnen kannst - ein Guthabenkonto - war hier schon nachzulesen.
Bei Geldgeschäften muß man beweglich sein!

Natürlich darfst Du das keinem Gläubiger auf die Nase binden. Gläubigern geht man am besten aus dem Weg.
 
L

Lilly2007

Gast
Was soll denn das von den Gläubigern aus?
O.k sie versuchen an ihr Geld ranzukommen,
auch wenn es momentan nicht möglich ist einem das Konto
zu versauen, so das die Bank einen rausschmeisst und kündigt,
wegen der Schufa grosser Not hat ein Neues zu bekommen.
Irgendwie hat doch jeder ein Recht auf ein Konto und Privatsphäre
wenn da nichts gravierendes ist z.B Lottogewinn oder sowas in der
Art-
 

mikenull

Urgestein
Ach was, bei großen Betrieben gibt es eine Rechtsabteilung; die gehen nach Schema F vor und nützen alles Möglichkeiten. Bei kleinen Betrieben kann es sein, das jemand den Schuldner zusätzlich ärgern will.
Läßt sich aber umgehen, wenn man einigermaßen flexibel ist. Will heißen: Nach der e.V. sofort ein neues Konto eröffnen.

Übrigens ist es nicht sehr clever, dem Gläubiger - wie Du sagtest - die Situation zu schildern. Damit weiß er was ich Dich. Denn er könnte beim GV nachfragen, ob auf Deinem Konto Geld reinkommt. Und wenn da nichts kommt, würde der Verdacht das Du eventuell ein neues Konto hast, reichen, um den gerichtsvollzieher wieder zu Dir zu schicken. Zwecks Zusatzangaben zur e.V.
Sollte man also nicht tun.
Einfach neues Konto und die Zahlungen umleiten lassen.
 
L

Lilly2007

Gast
@mikenull

Kraule diesen inteligenten Karter schnurrr......

Ja aber die Banken tauschen sich doch auch untereinander aus
um sich abzusichern
ob du gekündigt wurdest oder warum man gekündigt hat.
Wenne da im negativen Licht stehst wird es immer schwieriger
alle drei Jahre die Bank zu wechseln.
Wenn man dieses Problem noch nicht so lange hatte
ist es bestimmt erst mal eine Lösung auf Zeit-
aber keine Dauerlösung.

Kann ein gesetzlicher Betreuer verhindern das dem Konto
bei Sozialeistungen und einer draufgeknallten Pfändung
Nachteile entstehen?
 

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