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Bitte um Rat

strubelmerlin1

Neues Mitglied
Hallo!
Nach meiner Scheidung hab ich vor 5,5 Jahren einen Mann kennengelernt.Ich bin 48 er 45.
Wir wohnen seit 2 Jahren sehr nah zusammen aber dennoch getrennt.Ich wohne mit meinerTochter 20 Jahre in der Nähe von ihm,seh ihn fast täglich.
Ich bin nicht immer glücklich mit ihm aber ich habe niemanden sonst.
Meine Familie hat sich von mirabgewandt.
Ich bin arbeitslos beziehe Hartz 4.
Das Auto dass sehr alt ist,wird über meinen Freund versichert.
Mein Freund kommt nicht damit klar dass meine Tochter die keinen Führerschein hat weil wir eben das Geld dafür nicht haben sie noch Schülerin ist,von mir gefahren werden muss.
Und da kein Bus fährt muss ich sie eben zum Zug fahren.
Nun plant eraber genau dann Urlaub wo ich nicht kann.Er erwartet sozusagen dass sie selber schaut wie sie zum Zug kommt.
Es geht nicht anders.Ausserdem kann ich wegen Krankheit auch nicht weg.
Ich bin ehrlich,es kann dadurch soweit kommen dass er mich verlässt dann steh ich da ohne Auto,ohne Versicherung die ja nicht bezahlbar ist wenn man nie vorher ein Auto angemeldet hat.
Ich trau mir nicht zu sagen dass ich nicht mitfahren kann weil ich kein Verständnis erwarten kann.
Es fehlt an Liebe und Zuneigung er kann es nicht zeigen.
Ich bin echt am Ende deswegen.
Sollte man in einer Beziehung nicht Verständnis erwarten dürfen?
Ich danke für alle ehrlichen Antworten
 

Nikolaus Myra

Aktives Mitglied
Ich danke für alle ehrlichen Antworten
Für diesen Satz danke ich schon mal.

Ich weiß nicht, was es da zu raten gibt. WAS du machst, es ist verkehrt. Ich nenne das bei mir: Alles durchsieben und mich dann für das "kleinere" Übel entscheiden. Weh tun wird es auf jeden Fall.:( (Er ist es, der deine Tochter nicht abkann und du sollst das gefälligst akzeptieren, oder....)

Für mich ist das Erpressung pur.
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo, strubelmerlin,

Eure Situation ist wirklich nicht einfach. In jedem Fall denke ich, sollte eine Lösung her, die Euch unabhängig von diesem Mann macht. Könntest Du nicht zum Sozialamt gehen und Eure Situation schildern? Ich würde bei einem solchen Termin bezwecken, dass ihr eine Wohnung mieten könnt, in der Bus und Bahn für Deine Tochter auch per Fahrrad oder sogar zu Fuß erreichbar ist. Auch der Umzug wird ggf. vom Amt bezahlt.

Dann denke ich daran, dass Deine Tochter evt. in den Ferien oder nebenbei arbeiten gehen könnte. Z.B. bei uns im Supermarkt sucht man öfter Kräfte für abends oder für das WE als 450€ Kraft. Damit liesse sich ein Führerschein auf Raten bezahlen. Ein Führerschein kostet ca. 1.600 - 2.000 €. Auch kann man für dieses Geld einen Roller kaufen. Ein Roller ist im Unterhalt und in der Versicherung günstig und man braucht - wenn ich mich nicht irre - für eine Fahrerlaubnis nicht den Aufwand betreiben, wie für einen KFZ-Führerschein.

Evt. haben andere Leser noch mehr und evt. sogar bessere Ideen.

Alles Gute,
Nordrheiner
 
G

Gast

Gast
Klar, wenn du damit meinst, hinfahren und das Gebäude betreten.
das ist keine hilfe für die te.

warum geht deine tochter mit 20 jahren noch zur schule. hättest du einen job, hättest du auch keine zeit sie zum zug zu fahren. musst du sie auch abholen?

sie könnte wirklich einen nebenjob ausüben um sich so das geld für den führerschein zusammenzusparen. sie könnte dann dein auto mitbenutzen.
wenn du nicht mit deinem freund in den urlaub willst, dann fahre nicht.
 
C

chrismas

Gast
Ich sehe hier mehrere Probleme ....

Zum einen kann deine Tochter bzw. du als Haushaltsvorstand im Zuge des Bildungspaketes einen Zuschuss für die Fahrt zur Schule beantragen, was man euch wohl vorsätzlich verschweigt (ist gängige Praxis) und hierzu zählt alles, was dafür nötig ist um auch tatsächlich dorthin zu kommen. Sollte also kein ÖPVN (öffentlicher Personennahverkehr) existieren, kann man darüber entsprechende Kosten für ein Auto oder Roller oder was auch immer, geltend machen (in der Regel wird nur die günstigste Möglichkeit übernommen)

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=992

Auch das mit dem Urlaub halte ich für äußerst fragwürdig, denn deinem Freund und auch dir, scheint nicht bewusst zu sein, dass man als Hartz IV Empfänger nicht mal eben so Urlaub machen kann. Hierzu muss man eine Ortsabwesenheit beantragen und kommt diese dann auch bewilligt.

Das mit dem Sozialamt von den anderen beiden ist im übrigen totaler Quatsch. Solange du Erwerbsfähig bist bzw. mit jemanden in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, der erwerbsfähig ist, bekommst du dort nichts, sondern vom Jobcenter das Geld. Egal ob du selbst nun erwerbsfähig sein solltest oder nicht (Sozialgeld).

http://www.arbeitsagentur.de/web/co...ger/Arbeitslosigkeit/Grundsicherung/index.htm

Nun zum dazuverdienst der Tochter. Diese kann sich in den Ferien, mit Hilfe eines Ferienjobs bis zu 1200 Euro dazuverdienen, womit sich ein Führerschein verdienen lässt und das im Hartz IV Bezug Anrechnungsfrei. Ein Nebenjob bis zu 100 Euro wäre im übrigen auch noch drin, da dies die maximale Freigrenze beträgt. Danach gilt für jeden darüber liegenden Cent 20% dürfen behalten werden, der Rest wird angerechnet.

Hartz-IV-Kinder: 1.200 Euro im Ferienjob sind erlaubt | geldsparen
 

Nikolaus Myra

Aktives Mitglied
das ist keine hilfe für die te.
Das war eine Aussage darauf, dass das Sozialamt garantiert nicht helfen wird.

Gast.

In diesem Fall geht es um eine innere Entscheidung, die sie treffen muss. Sie zum Sozialamt zu schicken, hat keinen Sinn, weil sie dafür entweder befristet oder auf Dauer "Erwerbsunfähig" sein muss. Solange sie als "Arbeitssuchend" gelistet ist, ist ausschließlich die Arge mit ALG II zuständig. Ihr Auto gehört "offiziell rechtlich" dem Freund. Sie leben jedoch nicht als Bedarfsgemeinschaft "zusammen". Daher bezieht sie auch eigenes Hartz IV Geld. Der Hinweis des Schulweges der Tochter muss gesichert werden. In diesem Fall hat sie tatsächlich Anspruch auf ein Zugeld, der die Hinfahrt und Rückfahrt gewährleistet. Was sie dringend braucht, ist ein sinnvoller Sozialberater/Rechtsberater. Ein Mensch, der ihr beisteht, ihre Ansprüche einzufordern. Und zwar von der Sorte, der nicht nur die Leviten sieht sondern einer, der sie als Klientin betrachtet und sie als Mensch wahrnimmt und nicht gegen sie agiert.

Hartz IV hilft Hartz IV

Hier steht vieles drin was Hartz IV Empfänger über Hartz IV wissen sollten.

Da steht auch drin, dass ihr "Freund" nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählt.
 

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