Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Bitte um Klartext!

O

ooOKittyOoo

Gast
Wenn isch beim Arbeitsamt eine Übernahme der Umzugskosten beantrage habe ich zwei Optionen:
1. Das Amt zahlt die Spedition direkt aus
2. Sie überweisen mir personlich die Summe

In beiden Fällen muss ich zwei Kostenvoranschläge vorlegen.

Nun meine Frage:
Muss ich bei der zweiten Variante die Rechnung der Umzugsfirma vorlegen?:confused:
 

Gefangen

Aktives Mitglied
Hallo Kitty,


ich weiß es zwar nicht zu 100%, kann mir aber vorstellen, dass ein anchweis verlangt wird.
Schon allein um Zweckentfremdung auszuschließen.
Wäre ja sonst auch zu einfach für die AA-Betrüger.

Gruß,
Gefangen
 
C

Carli

Gast
Hello Kitty :D

du mußt in beiden Fällen die Rechnung als Nachweis, das die Kosten wirklich angefallen sind vorlegen.

Was hattest du vor? Betuppen?
 
O

ooOKittyOoo

Gast
Momentan habe ich viel mit Ämtern und Behörden zu tun. Und manche Dinge erscheinen mir einfach unnötig. Weshalb habe ich denn zwei Optionen, wenn es doch auf das Gleichehinausläuft? Außerdem kann ich bei der ersten Variante keine Rechnung vorlegen, da das Amt in dem Falle direkt mit der Firma abrechnet. Das macht doch mir und auch dem Sachbearbeiter viel weniger Umstände...
Vielen Dank!
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben