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Gast
Wenn isch beim Arbeitsamt eine Übernahme der Umzugskosten beantrage habe ich zwei Optionen:
1. Das Amt zahlt die Spedition direkt aus
2. Sie überweisen mir personlich die Summe
In beiden Fällen muss ich zwei Kostenvoranschläge vorlegen.
Nun meine Frage:
Muss ich bei der zweiten Variante die Rechnung der Umzugsfirma vorlegen?
1. Das Amt zahlt die Spedition direkt aus
2. Sie überweisen mir personlich die Summe
In beiden Fällen muss ich zwei Kostenvoranschläge vorlegen.
Nun meine Frage:
Muss ich bei der zweiten Variante die Rechnung der Umzugsfirma vorlegen?